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Intro
Durch die Barmherzigkeit Gottes,
des Vaters, der versöhnt, hat das Wort Fleisch angenommen im reinen
Schoß der seligen Jungfrau Maria, um »sein Volk von seinen Sünden«
zu erlösen (Mt 1,21) und ihm »den Weg des ewigen Heiles« zu
erschließen.(1) Der heilige Johannes der Täufer bestätigt
diese Sendung, indem er auf Jesus hinweist als das »Lamm Gottes«, »das die
Sünden der Welt hinwegnimmt« (Joh 1, 29). Das gesamte Handeln und die Verkündigung
des Vorläufers Jesu sind ein nachdrücklicher und beherzter Ruf zur Buße
und zur Umkehr, dessen Ausdruck die in den Wassern des Jordans gespendete Taufe
ist. Jesus selbst unterwarf sich jenem Bußritus (vgl. Mt 3,
13-17), nicht weil er gesündigt hätte, sondern weil »er sich unter
die Sünder rechnen läßt. Er ist schon ,,das Lamm Gottes, das
die Sünde der Welt hinwegnimmt “(Joh 1,29). Er nimmt schon die
,,Taufe“ seines blutigen Todes vorweg«.(2) Das Heil ist
insbesondere Erlösung von der Sünde, die ein Hindernis für die
Freundschaft mit Gott ist, Befreiung aus dem Zustand der Sklaverei, in dem der
Mensch steht, der der Versuchung des Bösen nachgab und die Freiheit der
Kinder Gottes verloren hat (vgl. Röm 8, 21).
Die von Christus den
Aposteln anvertraute Sendung ist die Ankündigung des Reiches Gottes und
die Verkündigung des Evangeliums im Hinblick auf die Bekehrung (vgl. Mk
16, 15; Mt 28, 18-20). Der Abend desselben Tages seiner Auferstehung,
unmittelbar vor Beginn der apostolischen Sendung, schenkt Jesus den Aposteln,
auf Grund der Kraft des Heiligen Geistes, die Macht, die reuigen Sünder mit
Gott und mit der Kirche zu versöhnen: »Empfangt den Heiligen Geist! Wem
ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung
verweigert, dem ist sie verweigert« (Joh 20, 22-23).( 3)
Im Laufe der Geschichte und
in der ununterbrochenen Praxis der Kirche hat sich der »Dienst der Versöhnung«
(2 Kor 5, 18), der durch die Sakramente der Taufe und der Buße
gespendet worden ist, als eine pastorale Aufgabe erwiesen, die immer lebendig
im Bewußtsein blieb und die gemäß dem Auftrag Jesu als ein
wesentlicher Bestandteil des priesterlichen Amtes erfüllt worden ist. Die
Feier des Sakramentes der Buße hat im Laufe der Jahrhunderte eine
Entwicklung erfahren, die verschiedene Formen hervorgebracht hat, wobei die
Grundstruktur jedoch immer bewahrt worden ist. Neben der Handlung des
Beichtvaters — dieser ist immer ein Bischof oder ein Priester, der im Namen
Jesu Christi richtet und freispricht, heilt und gesund macht — besteht diese
notwendigerweise aus den Akten des Büßers: die Reue, das Bekenntnis
und die Genugtuung.
Im Apostolischen Schreiben
Novo
millennio ineunte habe ich geschrieben: »Sodann bitte ich um einen
neuen pastoralen Mut, damit die tägliche Pädagogik der christlichen
Gemeinden überzeugend und wirksam die Praxis des Sakramentes der Versöhnung
vorzulegen vermag. Wie ihr euch erinnert, habe ich mich im Jahre 1984 zu diesem
Thema mit dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Reconciliatio
et paenitentia geäußert. Dieses Dokument faßte die Früchte
der Überlegungen zusammen, die eine Generalversammlung der Bischofssynode
zu diesem Problem hervorgebracht hatte. Damals habe ich darum gebeten, mit
aller Anstrengung die Krise des ,,Sündenbewußtseins“ anzugehen, die
sich in der zeitgenössischen Kultur feststellen läßt. (...) Als
die schon erwähnte Synode das Problem behandelte, hatten alle die Krise
des Sakramentes vor Augen, die sich besonders in einigen Gebieten der Welt
zeigt. Die Gründe, die an der Wurzel liegen, sind in dieser kurzen
Zeitspanne nicht geschwunden. Doch war das Jubiläumsjahr besonders von
einer Rückkehr zur sakramentalen Buße geprägt; so hält es
eine ermutigende Botschaft bereit, die man nicht unterschlagen sollte: Wenn
viele Gläubige, darunter auch zahlreiche Jugendliche, dieses Sakrament
fruchtbar empfangen haben, dann müssen wahrscheinlich die Hirten mehr
Vertrauen, mehr Phantasie und einen längeren Atem haben, um das Bußsakrament
in der Verkündigung vorzulegen und seine Wertschätzung zu fördern«.(4)
Mit diesen Worten hatte und
habe ich die Absicht, meinen Mitbrüdern im bischöflichen Amt — und
durch diese allen Priestern — Mut zu machen und sie gleichzeitig mit Nachdruck
einzuladen, für eine rasche Erneuerung des Sakramentes der Versöhnung
zu sorgen. Dies ist auch eine Forderung echter Nächstenliebe und wahrer
pastoraler Gerechtigkeit.( 5) Ich erinnere sie auch daran,
daß jeder Gläubige, der die geforderte innere Disposition mitbringt,
das Recht hat, persönlich die Gabe dieses Sakramentes zu empfangen.
Damit das Urteil über
die Disposition des Büßers hinsichtlich der Gewährung bzw. der
Verweigerung der Vergebung und der Auferlegung der angemessenen Buße von
seiten des Spenders des Sakramentes gefällt werden kann, ist es notwendig,
daß der Gläubige über das Bewußtsein um die begangenen Sünden,
den Schmerz darüber und den Willen, nicht wieder darin zurückzufallen,(6)
hinaus seine Sünden bekennt. In diesem Sinn erklärte das Konzil von
Trient, daß es »nach göttlichem Recht notwendig sei, die Todsünden
samt und sonders zu bekennen«.(7) Die Kirche sah schon immer
einen wesentlichen Zusammenhang zwischen dem Urteil, das den Priestern in
diesem Sakrament anvertraut ist, und der Notwendigkeit, daß die Büßer
die eigenen Sünden bekennen,(8) außer bei Unmöglichkeit.
Weil das vollständige Bekenntnis der schweren Sünden kraft göttlicher
Einsetzung grundlegender Bestandteil des Sakramentes ist, ist es keineswegs der
freien Verfügbarkeit der Hirten anheimgestellt (Dispens, Interpretation, örtliche
Gewohnheiten, usw.). Allein die zuständige kirchliche Autorität gibt
genau — im Rahmen der entsprechenden Disziplinarnormen — die Kriterien zur
Unterscheidung an, um die echte Unmöglichkeit, die Sünden zu
bekennen, zu unterscheiden von anderen Situationen, in denen die Unmöglichkeit
nur scheinbar vorliegt oder jedenfalls überwindbar ist.
In den aktuellen pastoralen
Situationen und indem ich den besorgten Anträgen zahlreicher Mitbrüder
im Episkopat entgegenkomme, halte ich es für angebracht, auf einige der
geltenden kanonischen Normen bezüglich der Feier dieses Sakramentes
aufmerksam zu machen und dabei einige Aspekte zu präzisieren, um — im
Geiste der Gemeinschaft mit der Verantwortung, die dem gesamten Episkopat eigen
ist(9) —, eine bessere Spendung des Sakramentes zu begünstigen.
Es geht darum, die Feier der Gabe, die der Herr Jesus Christus nach seiner
Auferstehung der Kirche anvertraut hat, wirksamer zu gestalten, sie immer treu
zu wahren, und auf diese Weise fruchtbarer werden zu lassen (vgl. Joh 20,19-
23). Dies scheint besonders notwendig zu sein, da in einigen Gegenden die
Tendenz sichtbar wird, die persönliche Beichte fallen zu lassen, und
gleichzeitig unerlaubterweise auf die »Generalabsolution« bzw. die »kollektive
Absolution« zurückzugreifen, so daß diese nicht mehr als außerordentliches
Mittel in ganz außergewöhnlichen Situationen erkennbar ist. Aufgrund
einer willkürlichen Ausweitung der Bedingung einer schweren Notlage(10)
verliert man praktisch die Treue zum göttlichen Charakter des Sakramentes
aus den Augen, und konkret die Notwendigkeit der Einzelbeichte, was zu schweren
Schäden für das geistliche Leben der Gläubigen und für die
Heiligkeit der Kirche führt.
Nachdem ich diesbezüglich
die Kongregation für die Glaubenslehre, die Kongregation für den
Gottesdienst und die Sakramentenordnung und den Päpstlichen Rat für
die Auslegung von Gesetzestexten angehört sowie die Meinung der verehrten
Brüder Kardinäle, die den Dikasterien der Römischen Kurie
vorstehen, eingeholt habe, bestätige ich die katholische Lehre über
das Sakrament der Buße und der Versöhnung, die im Katechismus der
Katholischen Kirche(11) zusammenfassend dargestellt ist.
Deshalb bestimme ich im Wissen um meine pastorale Verantwortung und im vollen
Bewusstsein über die immer aktuelle Notwendigkeit und Wirksamkeit dieses
Sakramentes folgendes:
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