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Ioannes Paulus PP. II
Misericordia Dei

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7. Was die persönliche Disposition der Pönitenten betrifft, wird folgendes bekräftigt:

a) »Damit ein Gläubiger die sakramentale Absolution, die gleichzeitig mehreren erteilt wird, gültig empfängt, ist nicht nur erforderlich, daß er recht disponiert ist; er muß sich vielmehr gleich zeitig auch vornehmen, seine schweren Sünden, die er gegenwärtig nicht auf diese Weise bekennen kann, zu gebotener Zeit einzeln zu beichten«.(22)

b) Soweit möglich, ist an die Gläubigen, selbst bei Todesgefahr, »die Aufforderung vorauszuschicken, daß sich jeder bemüht, einen Akt der Reue zu erwecken«.(23)

c) Es ist klar, daß Pönitenten, die im Gewohnheitszustand der schweren Sünde leben und nicht beabsichtigen, ihre Situation zu ändern, die Absolution nicht gültig empfangen können.




22)Can. 962, § 1.



23)Can. 962, § 2.






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