Paragraph
1 | 10
2 | 13
3 4 | 1. wer außer dem in can. 1364, § 1 genannten Fall eine
4 | 16
5 | 18
6 5 | bei St. Peter, am 18. Mai 1998, im 20. Jahr Unseres Pontifikates~ ~
7 | 20
8 | 22
9 | 32
10 2 | Canonici (8) und in can. 599 des Codex Canonum Ecclesiarum
11 | 6
12 | 7
13 | 8
14 | 9
15 4 | folgenden Weise zu schließen:~A. Can. 750 des Codex Iuris
16 2 | enthält darüber hinaus drei Absätze, die jene Wahrheiten des
17 4 | Strafen belegt werden, die Absetzung nicht ausgeschlossen.~§
18 2 | diese in einem endgültigen Akt zu verkünden« (7). Er findet
19 | allem
20 3 | wird« (10). Dafür gibt es allerdings keinen entsprechenden Canon
21 | am
22 1 | verlangt wird, wenn diese ein Amt übernehmen, das sich direkt
23 4 | kann darüber hinaus mit anderen Strafen belegt werden, die
24 4 | nicht einsieht, mit einer angemessenen Strafe belegt werden.~
25 4 | soll als Häretiker oder Apostat mit der großen Exkommunikation
26 5 | als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben entschieden haben,
27 1 | Heute sind sie gemeinhin als Apostolisches Glaubensbekenntnis oder
28 Intro| ausdrücklich die Pflicht auferlegt wird, die vom Lehramt der
29 5 | Orientalium, einzufügen und unter Aufhebung alles Entgegenstehenden
30 Intro| die bei einigen Gläubigen auftreten, insbesondere bei denen,
31 3 | Sitten durch die Kirche zum Ausdruck bringen, sind aus historischen
32 Intro| Normen einzufügen, durch die ausdrücklich die Pflicht auferlegt wird,
33 4 | werden, die Absetzung nicht ausgeschlossen.~§ 2. Außer diesen Fällen
34 2 | Der dritte Absatz lautet: »Außerdem hange ich mit religiösem
35 2 | ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen,
36 4 | vom Bischofskollegium in Ausübung ihres authentischen Lehramtes
37 4 | Bischofskollegium in Ausübung ihres authentischen Lehramtes als irrig zurückgewiesen
38 2 | Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn
39 4 | im Ungehorsam verharrt.~B. Can. 598 des Codex Canonum
40 2 | ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen
41 Intro| vorgelegten Wahrheiten zu beachten. Dabei finden auch die diesbezüglichen
42 3 | fidei ist jedoch von größter Bedeutung, da er sich auf die mit
43 5 | 5. Wir befehlen, daß alles, was Wir durch
44 1 | Nizäno-konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis bekannt und werden von den Gläubigen
45 1 | den ersten Jahrhunderten bekennt die Kirche bis auf den heutigen
46 1 | vertieftere Forschung im Bereich der Wahrheiten über Glaube
47 Intro| Disziplinen der Theologie beschäftigen, schien es Uns, deren Hauptaufgabe
48 4 | gedrängt, haben Wir deshalb beschlossen, diese Lücke im allgemeinen
49 3 | katholischen Glaubenslehre eine besondere Inspiration des Heiligen
50 1 | Sitten bezieht oder mit einer besonderen Vollmacht in der Leitung
51 1 | fidei (1) enthalten, die in besonderer Weise von bestimmten Gläubigen
52 4 | Wortlaut des geltenden Canons bestehen und der zweite einen neuen
53 4 | Wortlaut des geltenden Canons besteht und deren zweiter einen
54 2 | hat seine entsprechende Bestimmung in der allgemeinen Gesetzgebung
55 4 | der großen Exkommunikation bestraft werden; der Kleriker kann
56 4 | die sich auf can. 598, § 2 beziehen, so daß can. 1436 insgesamt
57 | bis
58 3 | die Kirche zum Ausdruck bringen, sind aus historischen Gründen
59 Intro| Hauptaufgabe es ist, die Brüder im Glauben zu stärken (vgl.
60 5 | den Codex Iuris Canonici bzw. in den Codex Canonum Ecclesiarum
61 3 | allerdings keinen entsprechenden Canon in den Codices der katholischen
62 4 | in Zweifel zieht oder den christlichen Glauben gänzlich ablehnt
63 1 | Wahrheiten über den Glauben an Christus und über das Geheimnis seiner
64 3 | entsprechenden Canon in den Codices der katholischen Kirche.
65 3 | jedoch von größter Bedeutung, da er sich auf die mit der
66 | Dafür
67 5 | entschieden haben, in der oben dargelegten Weise in die allgemeine
68 2 | des katholischen Glaubens darlegen sollen, die die Kirche unter
69 | denen
70 4 | Außer diesen Fällen soll derjenige, der eine als endgültig
71 | deshalb
72 Intro| beachten. Dabei finden auch die diesbezüglichen kanonischen Sanktionen Erwähnung.~
73 1 | Amt übernehmen, das sich direkt oder indirekt auf die vertieftere
74 Intro| denen, die sich mit den Disziplinen der Theologie beschäftigen,
75 | drei
76 2 | Ecclesiarum Orientalium (6).~Der dritte Absatz lautet: »Außerdem
77 1 | Hochfesten und Sonntagen gebetet.~Eben dieses Nizäno-konstantinopolitanische
78 | ein
79 4 | Zitation des can. 750, § 2 eingefügt, so daß can. 1371 von nun
80 Intro| gegenüber den Irrtümern, die bei einigen Gläubigen auftreten, insbesondere
81 2 | beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden« (7). Er
82 Intro| vom Lehramt der Kirche in endgültiger Weise vorgelegten Wahrheiten
83 5 | und unter Aufhebung alles Entgegenstehenden rechtskräftig und gültig
84 5 | erlassene Apostolische Schreiben entschieden haben, in der oben dargelegten
85 2 | Dieser Absatz hat seine entsprechende Bestimmung in der allgemeinen
86 3 | gibt es allerdings keinen entsprechenden Canon in den Codices der
87 2 | verkünden« (7). Er findet seine Entsprechung in can. 752 des Codex Iuris
88 1 | Kongregation für die Glaubenslehre erarbeiteten Professio fidei (1) enthalten,
89 2 | erforscht hat oder noch tiefer erforschen muß (3).~Der erste Absatz
90 2 | im Lauf der Jahrhunderte erforscht hat oder noch tiefer erforschen
91 3 | Wahrheiten, die bei der Erforschung der katholischen Glaubenslehre
92 3 | heißt es: »Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an
93 5 | dieses als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben entschieden
94 1 | über das Geheimnis seiner Erlösung; diese wurden nach und nach
95 1 | 1. Seit den ersten Jahrhunderten bekennt die
96 4 | Paragraphen haben, deren erster aus dem Wortlaut des geltenden
97 4 | 4. Von der erwähnten Notwendigkeit gedrängt,
98 Intro| diesbezüglichen kanonischen Sanktionen Erwähnung.~
99 4 | oder Apostat mit der großen Exkommunikation bestraft werden; der Kleriker
100 4 | ausgeschlossen.~§ 2. Außer diesen Fällen soll derjenige, der eine
101 4 | can. 1364, § 1 genannten Fall eine vom Papst oder von
102 2 | vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das
103 4 | ablehnt oder an einer Lehre festhält, die vom Papst oder vom
104 3 | zweiten Absatz heißt es: »Mit Festigkeit erkenne ich auch an und
105 Intro| Wahrheiten zu beachten. Dabei finden auch die diesbezüglichen
106 2 | Akt zu verkünden« (7). Er findet seine Entsprechung in can.
107 3 | Gründen oder als logische Folge mit der Offenbarung verknüpft.~
108 4 | allgemeinen Kirchenrecht in der folgenden Weise zu schließen:~A. Can.
109 4 | Insgesamt lautet can. 750 jetzt folgendermaßen:~Can. 750 -§ 1. Kraft göttlichen
110 1 | indirekt auf die vertieftere Forschung im Bereich der Wahrheiten
111 2 | sie »in die ganze Wahrheit führen wird« (Joh 16,13), im Lauf
112 4 | den christlichen Glauben gänzlich ablehnt und nach rechtmäßiger
113 2 | Geistes, der sie »in die ganze Wahrheit führen wird« (Joh
114 1 | Hochfesten und Sonntagen gebetet.~Eben dieses Nizäno-konstantinopolitanische
115 4 | dem Oberen, der rechtmäßig gebietet oder verbietet, nicht gehorcht
116 4 | erwähnten Notwendigkeit gedrängt, haben Wir deshalb beschlossen,
117 Intro| der katholischen Kirche gegenüber den Irrtümern, die bei einigen
118 1 | an Christus und über das Geheimnis seiner Erlösung; diese wurden
119 4 | gebietet oder verbietet, nicht gehorcht und nach Verwarnung im Ungehorsam
120 2 | hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes
121 1 | zusammengefaßt. Heute sind sie gemeinhin als Apostolisches Glaubensbekenntnis
122 4 | außer dem in can. 1364, § 1 genannten Fall eine vom Papst oder
123 4 | wird:~Can. 1371 - Mit einer gerechten Strafe soll belegt werden:~
124 3 | vorgelegt wird« (10). Dafür gibt es allerdings keinen entsprechenden
125 1 | wurden nach und nach in den Glaubensbekenntissen zusammengefaßt. Heute sind
126 3 | Professio fidei ist jedoch von größter Bedeutung, da er sich auf
127 4 | Häretiker oder Apostat mit der großen Exkommunikation bestraft
128 3 | bringen, sind aus historischen Gründen oder als logische Folge
129 5 | Entgegenstehenden rechtskräftig und gültig ist.~Rom bei St. Peter,
130 4 | nicht einsieht, soll als Häretiker oder Apostat mit der großen
131 3 | erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest,
132 4 | 750, § 2 oder can. 752 handelt, hartnäckig ablehnt und,
133 2 | Absatz lautet: »Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam
134 Intro| beschäftigen, schien es Uns, deren Hauptaufgabe es ist, die Brüder im Glauben
135 3 | 3. Im zweiten Absatz heißt es: »Mit Festigkeit erkenne
136 1 | Glaubensbekenntissen zusammengefaßt. Heute sind sie gemeinhin als Apostolisches
137 1 | bekennt die Kirche bis auf den heutigen Tag die Wahrheiten über
138 4 | dementsprechend die Worte hinzugefügt werden, die sich auf can.
139 3 | Ausdruck bringen, sind aus historischen Gründen oder als logische
140 1 | Gläubigen bei der Meßfeier an Hochfesten und Sonntagen gebetet.~Eben
141 | ihr
142 | ihres
143 1 | übernehmen, das sich direkt oder indirekt auf die vertieftere Forschung
144 Intro| einigen Gläubigen auftreten, insbesondere bei denen, die sich mit
145 3 | Glaubenslehre eine besondere Inspiration des Heiligen Geistes für
146 4 | authentischen Lehramtes als irrig zurückgewiesen worden ist,
147 Intro| katholischen Kirche gegenüber den Irrtümern, die bei einigen Gläubigen
148 5 | am 18. Mai 1998, im 20. Jahr Unseres Pontifikates~ ~
149 2 | Joh 16,13), im Lauf der Jahrhunderte erforscht hat oder noch
150 1 | 1. Seit den ersten Jahrhunderten bekennt die Kirche bis auf
151 | jedem
152 3 | der Professio fidei ist jedoch von größter Bedeutung, da
153 2 | hinaus drei Absätze, die jene Wahrheiten des katholischen
154 | jetzt
155 2 | ganze Wahrheit führen wird« (Joh 16,13), im Lauf der Jahrhunderte
156 | kann
157 Intro| auch die diesbezüglichen kanonischen Sanktionen Erwähnung.~
158 3 | Dafür gibt es allerdings keinen entsprechenden Canon in
159 4 | diese Lücke im allgemeinen Kirchenrecht in der folgenden Weise zu
160 4 | Exkommunikation bestraft werden; der Kleriker kann darüber hinaus mit
161 1 | in der kürzlich von der Kongregation für die Glaubenslehre erarbeiteten
162 4 | oder von einem Ökumenischen Konzil verworfene Lehre vertritt
163 1 | Glaubensbekenntnis ist in der kürzlich von der Kongregation für
164 2 | führen wird« (Joh 16,13), im Lauf der Jahrhunderte erforscht
165 1 | besonderen Vollmacht in der Leitung der Kirche verbunden ist (
166 4 | 1. Wer eine Wahrheit leugnet, die kraft göttlichen und
167 Intro| Glauben zu stärken (vgl. Lk 22,32), unbedingt notwendig,
168 3 | historischen Gründen oder als logische Folge mit der Offenbarung
169 4 | deshalb beschlossen, diese Lücke im allgemeinen Kirchenrecht
170 5 | Rom bei St. Peter, am 18. Mai 1998, im 20. Jahr Unseres
171 1 | von den Gläubigen bei der Meßfeier an Hochfesten und Sonntagen
172 5 | was Wir durch dieses als Motu proprio erlassene Apostolische
173 2 | oder noch tiefer erforschen muß (3).~Der erste Absatz lautet: »
174 4 | Sätze ablehnt.~In can. 1371, n. 1 des Codex Iuris Canonici
175 1 | Glaubensbekenntnis oder als Nizäno-konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis bekannt
176 | noch
177 Intro| Ecclesiarum Orientalium Normen einzufügen, durch die ausdrücklich
178 Intro| vgl. Lk 22,32), unbedingt notwendig, in die geltenden Texte
179 3 | der göttlichen Offenbarung notwendigerweise verknüpften Wahrheiten bezieht.
180 4 | 4. Von der erwähnten Notwendigkeit gedrängt, haben Wir deshalb
181 | oben
182 4 | dem Ordinarius oder dem Oberen, der rechtmäßig gebietet
183 4 | vom Papst oder von einem Ökumenischen Konzil verworfene Lehre
184 2 | Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt« (
185 4 | Codex Canonum Ecclesiarum Orientaliumwird von nun an zwei Paragraphen
186 5 | gültig ist.~Rom bei St. Peter, am 18. Mai 1998, im 20.
187 Intro| durch die ausdrücklich die Pflicht auferlegt wird, die vom
188 5 | 1998, im 20. Jahr Unseres Pontifikates~ ~
189 5 | Wir durch dieses als Motu proprio erlassene Apostolische Schreiben
190 2 | Professio fidei, der mit Recht das Nizäno-konstantinopolitanische
191 4 | Ordinarius oder dem Oberen, der rechtmäßig gebietet oder verbietet,
192 5 | alles Entgegenstehenden rechtskräftig und gültig ist.~Rom bei
193 2 | Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und
194 5 | rechtskräftig und gültig ist.~Rom bei St. Peter, am 18. Mai
195 Intro| diesbezüglichen kanonischen Sanktionen Erwähnung.~
196 Intro| Theologie beschäftigen, schien es Uns, deren Hauptaufgabe
197 4 | in der folgenden Weise zu schließen:~A. Can. 750 des Codex Iuris
198 5 | proprio erlassene Apostolische Schreiben entschieden haben, in der
199 Intro| Zum Schutz des Glaubens der katholischen
200 | seiner
201 | Seit
202 1 | Meßfeier an Hochfesten und Sonntagen gebetet.~Eben dieses Nizäno-konstantinopolitanische
203 | sonst
204 5 | und gültig ist.~Rom bei St. Peter, am 18. Mai 1998,
205 Intro| die Brüder im Glauben zu stärken (vgl. Lk 22,32), unbedingt
206 4 | darüber hinaus mit anderen Strafen belegt werden, die Absetzung
207 1 | Kirche bis auf den heutigen Tag die Wahrheiten über den
208 Intro| notwendig, in die geltenden Texte des Codex Iuris Canonici
209 Intro| mit den Disziplinen der Theologie beschäftigen, schien es
210 2 | erforscht hat oder noch tiefer erforschen muß (3).~Der
211 3 | Heiligen Geistes für das tiefere Verständnis einer bestimmten
212 1 | wird, wenn diese ein Amt übernehmen, das sich direkt oder indirekt
213 Intro| stärken (vgl. Lk 22,32), unbedingt notwendig, in die geltenden
214 4 | gehorcht und nach Verwarnung im Ungehorsam verharrt.~B. Can. 598 des
215 | Uns
216 | Unseres
217 2 | sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche
218 4 | rechtmäßig gebietet oder verbietet, nicht gehorcht und nach
219 1 | in der Leitung der Kirche verbunden ist (2).~
220 4 | Verwarnung im Ungehorsam verharrt.~B. Can. 598 des Codex Canonum
221 3 | Folge mit der Offenbarung verknüpft.~
222 3 | Offenbarung notwendigerweise verknüpften Wahrheiten bezieht. Diese
223 2 | einem endgültigen Akt zu verkünden« (7). Er findet seine Entsprechung
224 1 | von bestimmten Gläubigen verlangt wird, wenn diese ein Amt
225 3 | Geistes für das tiefere Verständnis einer bestimmten Wahrheit
226 2 | Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst
227 1 | direkt oder indirekt auf die vertieftere Forschung im Bereich der
228 4 | Konzil verworfene Lehre vertritt oder eine Lehre, worüber
229 4 | einem Ökumenischen Konzil verworfene Lehre vertritt oder eine
230 Intro| Brüder im Glauben zu stärken (vgl. Lk 22,32), unbedingt notwendig,
231 1 | oder mit einer besonderen Vollmacht in der Leitung der Kirche
232 2 | Nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis vorangestellt ist, enthält darüber hinaus
233 4 | als endgültig zu halten vorgelegte Lehre hartnäckig ablehnt
234 Intro| Kirche in endgültiger Weise vorgelegten Wahrheiten zu beachten.
235 4 | oder den Ordinarius, nicht widerruft;~2. wer sonst dem Apostolischen
236 2 | religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren
237 4 | als irrig zurückgewiesen worden ist, und nach rechtmäßiger
238 4 | sollen dementsprechend die Worte hinzugefügt werden, die
239 4 | vertritt oder eine Lehre, worüber can. 750, § 2 oder can.
240 1 | Geheimnis seiner Erlösung; diese wurden nach und nach in den Glaubensbekenntissen
241 4 | ist, oder sie in Zweifel zieht oder den christlichen Glauben
242 4 | wird dementsprechend die Zitation des can. 750, § 2 eingefügt,
243 4 | authentischen Lehramtes als irrig zurückgewiesen worden ist, und nach rechtmäßiger
244 1 | den Glaubensbekenntissen zusammengefaßt. Heute sind sie gemeinhin
245 4 | glauben ist, oder sie in Zweifel zieht oder den christlichen
246 4 | Canons bestehen und der zweite einen neuen Text vorlegen,
247 3 | 3. Im zweiten Absatz heißt es: »Mit Festigkeit
248 4 | Canons besteht und deren zweiter einen neuen Text enthält.
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