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2. Ich gehe von der Behauptung aus, kein
einziger ven den Gläubigen läßt seinen Kopf mit einem Kranze in Berührung
kommen, außer zur Zeit einer Versuchung wie die vorliegende. Alle halten es so
von den Katechumenen an bis zu den Bekennern und Märtyrern, beziehungsweise
Abtrünnigen.
Da siehst du, woher
die Sitte, um die es sich nun handelt, ihr Gewicht und Ansehen hat. Während wir
erst noch untersuchen, wie man es halten soll, steht es bereits fest, wie es zu
halten ist15). Was gegen eine bestehende Übung, die sich durch sich
selbst rechtfertigt, und deren Autorität durch die allgemeine Übereinstimmung
hinreichend gesichert ist, unternommen wird, das muß man gewiß als Sünde
ansehen, und zwar als eine ganz unzweifelhafte. Es ist selbstverständlich, daß man den Grund für dieselbe
aufsuchen darf, aber unbeschadet des Gehorsams gegen diese Übung, nicht um sie
zu untergraben, sondern zu ihrer Befestigung, damit man sie um so besser
beobachte, wenn man auch in Betreff ihrer Begründung im reinen ist.
Was soll man aber
dazu sagen, wenn jemand über die Verbindlichkeit einer frommen Übung
Untersuchungen anzustellen beginnt in dem Augenblick, wo er im Begriff steht,
sich von ihr loszusagen? wenn er erst zu einer Zeit, wo er davon abläßt,
untersucht, woher der Gebrauch kommt? Obwohl er sich den Anschein geben will,
als werfe er bloß deshalb die Frage auf, um zu zeigen, daß er beim
Aufgeben der frommen Übung keinen Fehler begangen habe, so steht es fest, daß
er nichtsdestoweniger gefehlt in der voreiligen Annahme und - s235/581 -
Befolgung derselben. Denn
wenn er heute durch die Annahme eines Kranzes nicht fehlt, so hat er ehedem in
Abweisung desselben gefehlt.
Daher wird diese
Abhandlung nicht an solche gerichtet sein, welchen eine Untersuchung nicht
zusteht16), sondern an solche, welche aus Wißbegierde nicht eine
Untersuchung anstellen, sondern sich Rat erholen wollen. Einerseits ist die
Wißbegierde immer die Veranlassung zum Untersuchen, andererseits lobe ich mir
aber einen Glauben, der eine Übung halten zu müssen meint, noch bevor er
darüber unterrichtet ist. Es ist etwas Leichtes, sogleich zu fragen: Wo steht
geschrieben, daß wir uns nicht bekränzen sollen? Wo steht es denn geschrieben,
daß wir es sollen? Die, welche von der Gegenseite eine ausdrückliche
Bestätigung in der Hl. Schrift fordern, präjudizieren damit, daß auch für ihre
Ansicht eine ausdrückliche Bestätigung der Hl. Schrift vorhanden sein müsse.
Denn wenn man die Statthaftigkeit des Bekränzens auf den Grund hin behauptet,
weil die Schrift es nicht verbiete, so wird mit Fug und Recht die Sache
umgedreht und gesagt, sich zu bekränzen sei nicht statthaft, weil die Schrift
es nicht befiehlt17). Was wird also die Praxis tun? Wird
sie beides gelten lassen, als wäre keines von beiden verboten, oder wird sie
beides verwerfen, als wäre keins von beiden vorgeschrieben? — Aber was nicht
verboten wird, das ist ja von selber erlaubt, — Nein, im Gegenteil, was nicht
ausdrücklich erlaubt wird, ist verboten.
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