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Quintus Septimius Florens Tertullianus
Vom Kranze des Soldaten.

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3. Wie lange sollen wir denn immer in die nämliche Kerbe hauen, da wir es doch mit einer eingebürgerten Gewohnheit zu tun haben, welche durch Prävenienz eine


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unumstößliche Ordnung bewirkt hat?18) Wenn dieselbe auch durch keine Stelle der Schrift vorgeschrieben wird, so ist sie doch sicher durch die Gewohnheit befestigt, und diese ist ohne Zweifel aus der Überlieferung erflossen. Wie könnte etwas in allgemeinen Gebrauch kommen, wenn es sich nicht zuvor in der Überlieferung vorfindet?

Auch bei der Berufung auf die Tradition muß man, wendest du ein, die Autorität der Schrift verlangen. --Gut; untersuchen wir also auch, ob man gar keine andere als nur eine in der Hl. Schrift enthaltene Tradition gelten lassen darf! Wir werden allerdings dann in Abrede stellen, daß eine solche beobachtet werden dürfe, wenn gar keine Beispiele von anderweitigen Traditionen als Präjudiz vorliegen, von solchen Traditionen nämlich, welche wir ohne eine zur Bestätigung dienende Schriftstelle, auf bloße Überlieferung hin und auf Grund des darauf begründeten Gewohnheitsrechts aufrechterhalten.

So z. B., um von der Taufe auszugehen, wenn wir ins Wasser treten, geben wir zu gleicher Zeit, aber auch schon einige Zeit vorher, in der Kirche unter der Hand des Bischofs die Erklärung ab, daß wir dem Teufel, seiner Pracht und seinen Engeln widersagen. Sodann werfen wir dreimal untergetaucht, wobei wir etwas mehr geloben, als der Herr im Evangelium bestimmt hat19). Herausgestiegen, genießen wir eine Mischung von Milch und Honig und enthalten uns von jenem Tage an eine ganze Woche hindurch des täglichen Bades. Das Sakrament der Eucharistie, welches vom Herrn zur Essenszeit20) und allen anvertraut 21) wurde, empfangen wir auch


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in frühmorgenlichen Versammlungen und aus der Hand keines ändern als der Vorsteher. Die Opfer für die Verstorbenen bringen wir am Jahrestage als ihrem Geburtstage dar. Am Sonntage halten wir es für ein Unrecht, zu fasten oder auf den Knieen zu beten. Eben desselben Vorrechtes erfreuen wir uns in der Zeit vom Passahtag22) bis Pfingsten. Auch erregt es uns Ängste, wenn etwas von dem uns eigentümlichen Kelche und Brote zu Boden fällt. Bei jedem Schritt und Tritt, bei jedem Eingehen und Ausgehen, beim Anlegen der Kleider und Schuhe, beim Waschen, Essen, Lichtanzünden, Schlafengehen, beim Niedersetzen und, welche Tätigkeit wir immer ausüben, drücken wir auf unsere Stirn das kleine Zeichen23).




18. p.236 1) Statum fecit vgl. Apol. 46: ostendimus totum statum nostrum; status bezeichnet hier eine feststehende Ordnung, die als Verfassung gilt. Praeveniendo steht wohl im juristischen Sinne = sie hat den Vortritt, besteht zu Recht vor jeder Untersuchung.



19. p.236 2) Das Taufgelübde, das Glaubensbekenntnis, das sich auf die vom Herrn vorgeschriebene trinitarische Taufform aufbaute, vgl. de bapt 6.



20. p.236 3) Mit victus kann hier nichts anderes gemeint sein als die coena am Abend vor dem Leiden Christi.



21. p.236 4) Omnibus mandatum muß hier übersetzt werden "allen anvertraut worden war"; denn der Gegensatz ist: nec de aliorum manu quam praesidentium sumimus. Die Übersetzung "allen zum Empfang anbefohlen war" trifft nicht den Sinn.



22. p.237 1) Die Übersetzung des "a die Paschae" mit "vom Ostertag an" ist, glaube ich, unrichtig. Vgl. z. B. de oratione 18. Sie et die Paschae, quo communis et quasi publica ieiunii religio est, etc. Darnach ist "dies Paschae" der Charfreitag und Charsamstag.



23. p.237 2) Das sog. Heine Kreuzeszeichen, wofür Tert. das Diminutiv braucht.






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