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4. Wolltest du für diese und andere
Punkte der Kirchenzucht eine ausdrückliche Vorschrift aus der Hl. Schrift
verlangen, so würdest du keine auftreiben. Man wird dir die Tradition
entgegenhalten als die Urheberin davon, die stete Übung als die Bestätigung
dafür und den Glauben als den Befolger derselben. Den Grund aber, der für die
Tradition, die stete Übung und den Glauben spricht, wirst du entweder selbst
erkennen, oder von einem erfahren, der ihn erkannt hat. Bis dahin wirst du im
Glauben annehmen, daß ein solcher vorhanden ist, dem man Gehorsam schuldet.
Ich füge noch ein
Beispiel hinzu aus dem Alten Bunde, soweit man füglich auch aus diesem Lehren
aufstellen kann. Bei den Juden ist der Gebrauch, daß die Frauen einen Schleier
über den Kopf tragen, ein so fester, daß man sie daran
erkennt. Ich frage nun, wo - s238/584 -
ist das darauf bezügliche Gesetz? Vom
Apostel sehe ich hier ab24). Wenn sich Rebekka, als sie den
Bräutigam von weitem erblickte, schnell einen Schleier anlegte25), so konnte ihre persönliche
Sittsamkeit nicht ein allgemeines Gesetz werden, oder es wäre höchstens eins
für die in ihrem Falle befindlichen Frauenspersonen geworden. Es müßten sich
die Jungfrauen allein verschleiern, und zwar nur dann, wenn sie zur Vermählung
sich einfinden, und nicht eher, als bis sie ihren Bräutigam erblickt haben.
Wenn Susanna vor dem Gerichtshofe verschleiert erscheint26) und auch damit ein Beispiel
für das Verschleiern bietet, so sage ich, auch hier liegt nur eine in freie
Wahl gestellte Verschleierung vor. Sie war als Angeschuldigte hergekommen;
errötend wegen der üblen Rede, die über sie ging, verbarg sie mit Recht ihre
Schönheit, oder auch deswegen, weil sie fürchtete, noch jetzt zu gefallen. Aber
in dem Baumgarten ihres Gemahls spazierte sie, die so gefiel, glaube ich, nicht
verschleiert umher. Mag sie nun auch immer verschleiert gewesen sein; — ich
frage bei ihr sowie bei einer jeden ändern nur, wo ist das Gesetz für diese
Kleidungsweise?
Wenn ich nirgends ein
solches Gesetz entdecke, so folgt daraus, daß die Tradition es war, welche
dieser Sitte Gewohnheitskraft gegeben hat, welch letztere dann späterhin
infolge der Erklärung der Gründe 27) die Autorität des Apostels
für sich haben sollte. Mit diesen Beispielen dürfte dargetan sein, daß auch
eine nicht in der Hl. Schrift vorfindliche Tradition sich wegen ihrer
Beobachtung 28) rechtfertigen lasse, wenn sie
bestätigt - s239/585 -
wird durch die Gewohnheit; denn diese
bezeugt infolge der fortgesetzten Befolgung der betreffenden Gebräuche
hinlänglich, daß die Tradition dazumal als eine echte29) anerkannt wurde. Man läßt ja
die Gewohnheit auch in bürgerlichen Angelegenheiten, wenn kein Gesetz vorhanden
ist, statt eines Gesetzes gelten, und es macht keinen Unterschied, ob sie auf
etwas Geschriebenem oder auf einem Vernunftgrund beruhe, da ja auch die Gesetze
erst durch Vernunftgemäßheit ihre Empfehlung erhalten. Folglich, wenn das
Gesetz seinen festen Bestand in der Begründung durch die Vernunft hat, so wird
alles, was durch eine vernünftige Begründung Bestand hat, Gesetz sein, mag es
von wem auch immer eingeführt worden sein. Oder bist du nicht der Ansicht, daß
jeder Gläubige die Freiheit habe, in seinem Geiste zu empfangen und etwas
festzusetzen? — freilich nur etwas, was Gott angemessen, der Kirchenzucht
förderlich und dem Seelenheil dienlich ist, da der Herr sagt: "Warum
urteilet ihr nicht auch von euch selbst, was Recht ist?"30) Auch der Apostel sagt nicht
bloß mit Bezug auf das Richten, sondern mit Bezug auf jeden Urteilsspruch über
zu prüfende Sachen: "Wenn ihr etwas nicht wisset, so wird Gott es euch
offenbaren"31); er selbst pflegte, im Fall er eine
Vorschrift des Herrn nicht besaß, einen Rat zu geben und aus sich selbst zu
reden, da er im Besitz des Geistes Gottes war, der in alle Wahrheit einführt.
So behauptete denn sein bloßer Rat gewissermaßen bereits gleichen Rang mit der
göttlichen Vorschrift infolge davon, daß er sich auf die göttliche Vernunft
stützte. Nach dieser letzteren32) frage jetzt, wobei die
Hochachtung vor der Überlieferung unangetastet bleibt, von welchem Überlieferer
sie sich auch immer herschreiben möge; man hat nicht auf den Urheber zu sehen,
sondern auf das Ansehen, insbesondere auch der - s240/586 -
Gewohnheit selber. Diese ist aus
keinem ändern Grunde in Ehren zu halten, als weil sie ein Dolmetscher der
vernünftigen Begründung ist, so daß, wenn Gott uns auch einen Einblick in diese
letztere verleiht, man nicht sowohl die Einsicht darin erlangt, ob die
Gewohnheit zu beobachten sei, sondern vielmehr, warum sie es sei.
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