Art.
1 | 10
2 11 | Artikel 11~1. Jeder, der wegen
3 | 12
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21 | 30
22 | 5
23 | 6
24 | 7
25 | 8
26 | 9
27 21 | gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. ~3.
28 25 | Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige
29 Praam| Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben,
30 | aller
31 26 | Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden,
32 29 | öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen
33 25 | Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem
34 23 | gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. ~
35 | anderer
36 25 | Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel
37 6 | überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. ~
38 29 | sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen
39 Praam| Präambel~Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und
40 11 | der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. ~
41 2 | Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses
42 21 | Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar
43 20 | werden, einer Vereinigung anzugehören. ~
44 19 | ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder
45 23 | Arbeit. ~3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte
46 23 | gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. ~
47 24 | vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten
48 14 | anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. ~
49 13 | frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. ~2.
50 7 | verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. ~
51 16 | während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. ~2.
52 Praam| als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung
53 21 | freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. ~
54 30 | dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen
55 12 | seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch
56 29 | Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. ~
57 29 | unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die
58 25 | Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen
59 30 | begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen,
60 21 | bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt;
61 Praam| Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen
62 1 | mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist
63 1 | Geist der Brüderlichkeit begegnen. ~
64 30 | auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung
65 24 | insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen
66 30 | eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben
67 5 | unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen
68 26 | oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten
69 23 | Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~
70 18 | Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. ~
71 Praam| von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den
72 Praam| gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung
73 17 | willkürlich seines Eigentums beraubt werden. ~
74 22 | Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der
75 26 | obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar
76 23 | Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende
77 Praam| Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt
78 16 | Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der
79 29 | Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz
80 11 | einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als
81 10 | erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch
82 30 | Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung
83 2 | steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität
84 25 | Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung.
85 Praam| sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer
86 30 | Artikel 30~Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin
87 13 | innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort
88 24 | Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. ~
89 Praam| Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu
90 23 | Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~
91 1 | sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ~
92 Praam| Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden
93 30 | Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie
94 | darauf
95 29 | allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. ~
96 7 | jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. ~
97 | deren
98 | dessen
99 | diesen
100 29 | Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch
101 11 | Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe
102 16 | Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. ~3.
103 25 | Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen
104 16 | gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei
105 12 | Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt
106 13 | Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein
107 17 | Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. ~2.
108 17 | darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. ~
109 1 | Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit
110 | eines
111 2 | sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist. ~
112 12 | rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. ~
113 12 | Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine
114 Praam| gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft
115 26 | förderlich sein. ~3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht,
116 19 | Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. ~
117 Praam| Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet
118 23 | gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie
119 26 | muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. ~
120 23 | eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls
121 15 | Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden,
122 | er
123 14 | auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und
124 27 | sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen
125 Praam| Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden
126 Praam| Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, ~
127 23 | sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. ~
128 10 | sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung
129 24 | Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere
130 Praam| Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen
131 5 | grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen
132 Praam| Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit
133 27 | wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. ~2.
134 27 | Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~
135 Praam| bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten
136 | etwa
137 23 | menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls
138 26 | Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht
139 26 | gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. ~2.
140 29 | Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen
141 9 | Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des
142 10 | Artikel 10~Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten
143 26 | die Wahrung des Friedens förderlich sein. ~3. Die Eltern
144 5 | Artikel 5~Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher
145 4 | Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. ~
146 Praam| beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen
147 Praam| Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale
148 27 | und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften
149 Praam| Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen
150 16 | 1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung
151 21 | in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck
152 16 | Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung
153 24 | das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine
154 26 | Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen
155 Praam| notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den
156 Praam| Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, ~da
157 26 | Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. ~3.
158 20 | Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen
159 25 | haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle
160 Praam| Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste
161 11 | Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz
162 Praam| Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. ~
163 2 | Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört,
164 1 | gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und
165 2 | sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~Des
166 18 | Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit;
167 19 | Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen
168 Praam| Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen
169 23 | entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale
170 29 | Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der
171 Praam| sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen,
172 11 | Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen
173 21 | allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem
174 1 | begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ~
175 27 | das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen,
176 22 | und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und
177 11 | Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht
178 11 | notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen
179 Praam| Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne
180 Praam| Grundfreiheiten hinzuwirken, ~da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte
181 Praam| Verpflichtung ist, ~verkündet die Generalversammlung ~diese Allgemeine Erklärung
182 14 | Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung,
183 29 | demokratischen Gesellschaft zu genügen. ~3. Diese Rechte
184 22 | Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen
185 29 | anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral,
186 10 | Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren
187 Praam| Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt
188 10 | unabhängigen und unparteiischen Gericht. ~
189 8 | zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch
190 26 | Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis,
191 2 | etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer
192 16 | der künftigen Ehegatten geschlossen werden. ~3. Die Familie
193 21 | Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten
194 25 | seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet,
195 21 | unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. ~
196 Praam| unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. ~
197 21 | Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch
198 23 | Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~
199 18 | das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses
200 Praam| höchste Streben des Menschen gilt, ~da es notwendig ist, die
201 Praam| Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte,
202 Praam| der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht
203 Praam| menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut
204 26 | Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten
205 2 | dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist,
206 10 | Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes
207 21 | Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum
208 18 | privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. ~
209 5 | Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
210 Praam| Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ~da es notwendig ist, die
211 19 | Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut
212 Praam| bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, ~da
213 Praam| Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle
214 16 | heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung,
215 16 | Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat
216 26 | Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht
217 Praam| Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde
218 8 | nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. ~
219 14 | die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. ~
220 29 | Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt
221 30 | sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein
222 26 | rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit
223 9 | willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes
224 Praam| Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch
225 2 | Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion,
226 16 | der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen.
227 16 | Artikel 16~1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben
228 2 | nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem
229 Praam| Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen,
230 Praam| Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, ~da ein gemeinsames Verständnis
231 26 | gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen
232 Praam| Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, ~
233 Praam| die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu
234 Praam| zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und
235 10 | Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen
236 | ihre
237 19 | ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen,
238 13 | Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen
239 22 | und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale
240 11 | Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht
241 8 | Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen,
242 17 | Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. ~2. Niemand darf
243 24 | Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung
244 11 | nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war.
245 2 | politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder
246 25 | Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter
247 | irgendein
248 2 | Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse,
249 | kann
250 | kein
251 29 | und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den
252 26 | Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. ~
253 25 | einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung
254 28 | voll verwirklicht werden können. ~
255 21 | Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. ~
256 25 | Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung,
257 16 | uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. ~
258 27 | teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen
259 18 | Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. ~
260 27 | Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~
261 14 | hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen
262 21 | öffentlichen Ämtern in seinem Lande. ~3. Der Wille des
263 Praam| sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu
264 25 | hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie
265 18 | öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst
266 4 | Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei
267 25 | Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das
268 Praam| nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen
269 27 | Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~
270 23 | hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. ~3.
271 16 | Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung
272 | Mann
273 27 | Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als
274 19 | ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht
275 19 | schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie
276 19 | Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die
277 19 | Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
278 Praam| Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als
279 26 | Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet
280 Praam| haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und
281 26 | Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht
282 22 | Artikel 22~Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht
283 Praam| unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen
284 21 | frei gewählte Vertreter mitzuwirken. ~2. Jeder hat das
285 29 | Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. ~2. Jeder ist
286 29 | gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung
287 26 | und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht
288 25 | unverschuldete Umstände. ~2. Mütter und Kinder haben Anspruch
289 11 | gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. ~2. Niemand
290 25 | gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche
291 Praam| und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen
292 2 | oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft,
293 16 | Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft
294 Praam| der Welt bildet, ~da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte
295 14 | auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen
296 15 | Staatsangehörigkeit. ~2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit
297 | noch
298 Praam| Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben
299 25 | ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet
300 11 | alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß
301 | ob
302 26 | Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht
303 18 | Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre,
304 10 | Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen
305 26 | entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. ~2. Die Bildung
306 Praam| jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese
307 22 | unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates
308 2 | gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen
309 2 | Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
310 Praam| Präambel~Da die Anerkennung der angeborenen
311 18 | anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst
312 12 | willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung
313 26 | allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen
314 Praam| durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch
315 8 | Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen
316 6 | hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. ~
317 Praam| Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und
318 21 | dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine
319 24 | Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. ~
320 26 | und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der
321 18 | Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die
322 19 | Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen
323 12 | Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder
324 12 | seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen
325 Praam| Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht
326 11 | zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen
327 23 | ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. ~4. Jeder hat das
328 11 | strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt
329 | seinem
330 | selbst
331 2 | Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner
332 29 | und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen
333 23 | Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt
334 4 | gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen
335 11 | als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem
336 | solche
337 23 | Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~
338 26 | ihren Kindern zuteil werden soll. ~
339 1 | und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit
340 | sonst
341 2 | Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~Des weiteren darf
342 2 | Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler
343 2 | besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist. ~
344 | sowohl
345 2 | Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt
346 2 | Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder
347 15 | Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. ~
348 26 | Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten
349 2 | Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~Des weiteren darf kein
350 2 | ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt
351 2 | rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets,
352 Praam| Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich
353 21 | gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen
354 11 | internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere
355 10 | einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller
356 14 | genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund
357 Praam| Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, ~da es
358 14 | einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen
359 Praam| Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung
360 27 | dessen Errungenschaften teilzuhaben. ~2. Jeder hat das
361 27 | Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu
362 26 | Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen
363 2 | dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung
364 Praam| Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ~
365 | über
366 6 | Artikel 6~Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt
367 25 | Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. ~2. Mütter und Kinder
368 2 | gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft
369 10 | öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. ~
370 16 | darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen
371 22 | Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. ~
372 26 | Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht
373 19 | Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien
374 5 | der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
375 21 | Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte
376 10 | vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. ~
377 11 | wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine
378 Praam| Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ~da es notwendig
379 25 | anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. ~
380 11 | wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur
381 Praam| und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung
382 Praam| der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. ~
383 25 | auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie
384 Praam| Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder
385 21 | Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche
386 25 | seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. ~2. Mütter
387 27 | Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft,
388 24 | und regelmäßigen bezahlten Urlaub. ~
389 Praam| die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten
390 4 | sind in allen ihren Formen verboten. ~
391 14 | tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder
392 19 | suchen, zu empfangen und zu verbreiten. ~
393 20 | gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. ~
394 20 | friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. ~2.
395 8 | durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen
396 14 | in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. ~
397 26 | Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der
398 11 | Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. ~
399 13 | einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. ~
400 8 | Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. ~
401 25 | sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel
402 2 | oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~
403 24 | und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit
404 1 | Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und
405 Praam| die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit
406 Praam| die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, ~verkündet die Generalversammlung ~
407 15 | entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit
408 20 | Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. ~
409 25 | Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen
410 7 | die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung
411 14 | Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. ~
412 11 | in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt
413 21 | oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. ~2.
414 11 | Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer
415 9 | gehalten oder des Landes verwiesen werden. ~
416 28 | Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. ~
417 25 | Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem
418 Praam| Nationen zu fördern, ~da die Völker der Vereinten Nationen in
419 Praam| Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende
420 21 | 3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für
421 28 | verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. ~
422 10 | strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf
423 26 | Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung
424 29 | ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung
425 16 | haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung
426 21 | allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe
427 21 | einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. ~
428 26 | Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich
429 | war
430 2 | oder sonstigem Stand. ~Des weiteren darf kein Unterschied gemacht
431 30 | eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser
432 18 | Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft
433 27 | die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur
434 Praam| Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person
435 Praam| und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung
436 29 | dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen
437 16 | freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten
438 12 | Artikel 12~Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben,
439 8 | Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen
440 22 | Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
441 27 | als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~
442 27 | Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften
443 25 | seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich
444 29 | Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen
445 Praam| erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in
446 11 | verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem
447 11 | schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren
448 30 | Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.~~~~ ~
449 14 | Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten
450 29 | Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten
451 21 | hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in
452 | zur
453 13 | verlassen und in sein Land zurückzukehren. ~
454 20 | versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. ~2. Niemand darf
455 8 | wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten
456 8 | Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. ~
457 26 | wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. ~
458 29 | Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung
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