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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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(Hapax - Wörter, die nur einmal vorkommen)


    Art.
1 | 10 2 11 | Artikel 11~1.        Jeder, der wegen 3 | 12 4 | 13 5 | 14 6 | 15 7 | 16 8 | 17 9 | 18 10 | 19 11 | 20 12 | 21 13 | 22 14 | 23 15 | 24 16 | 25 17 | 26 18 | 27 19 | 28 20 | 29 21 | 30 22 | 5 23 | 6 24 | 7 25 | 8 26 | 9 27 21 | gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. ~3.        28 25 | Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige 29 Praam| Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, 30 | aller 31 26 | Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, 32 29 | öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen 33 25 | Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem 34 23 | gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. ~ 35 | anderer 36 25 | Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel 37 6 | überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. ~ 38 29 | sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen 39 Praam| Präambel~Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und 40 11 | der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. ~ 41 2 | Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses 42 21 | Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar 43 20 | werden, einer Vereinigung anzugehören. ~ 44 19 | ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder 45 23 | Arbeit. ~3.        Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte 46 23 | gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. ~ 47 24 | vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten 48 14 | anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. ~ 49 13 | frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. ~2.        50 7 | verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. ~ 51 16 | während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. ~2.        52 Praam| als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung 53 21 | freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. ~ 54 30 | dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen 55 12 | seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch 56 29 | Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. ~ 57 29 | unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die 58 25 | Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen 59 30 | begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, 60 21 | bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; 61 Praam| Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen 62 1 | mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist 63 1 | Geist der Brüderlichkeit begegnen. ~ 64 30 | auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung 65 24 | insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen 66 30 | eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben 67 5 | unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen 68 26 | oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten 69 23 | Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~ 70 18 | Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. ~ 71 Praam| von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den 72 Praam| gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung 73 17 | willkürlich seines Eigentums beraubt werden. ~ 74 22 | Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der 75 26 | obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar 76 23 | Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende 77 Praam| Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt 78 16 | Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der 79 29 | Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz 80 11 | einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als 81 10 | erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch 82 30 | Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung 83 2 | steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität 84 25 | Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. 85 Praam| sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer 86 30 | Artikel 30~Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin 87 13 | innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort 88 24 | Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. ~ 89 Praam| Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu 90 23 | Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~ 91 1 | sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ~ 92 Praam| Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden 93 30 | Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie 94 | darauf 95 29 | allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. ~ 96 7 | jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. ~ 97 | deren 98 | dessen 99 | diesen 100 29 | Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch 101 11 | Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe 102 16 | Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. ~3.        103 25 | Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen 104 16 | gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei 105 12 | Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt 106 13 | Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein 107 17 | Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. ~2.        108 17 | darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. ~ 109 1 | Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit 110 | eines 111 2 | sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist. ~ 112 12 | rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. ~ 113 12 | Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine 114 Praam| gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft 115 26 | förderlich sein. ~3.        Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, 116 19 | Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. ~ 117 Praam| Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet 118 23 | gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie 119 26 | muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. ~ 120 23 | eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls 121 15 | Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, 122 | er 123 14 | auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und 124 27 | sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen 125 Praam| Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden 126 Praam| Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, ~ 127 23 | sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. ~ 128 10 | sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung 129 24 | Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere 130 Praam| Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen 131 5 | grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen 132 Praam| Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit 133 27 | wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. ~2.        134 27 | Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~ 135 Praam| bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten 136 | etwa 137 23 | menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls 138 26 | Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht 139 26 | gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. ~2.        140 29 | Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen 141 9 | Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des 142 10 | Artikel 10~Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten 143 26 | die Wahrung des Friedens förderlich sein. ~3.        Die Eltern 144 5 | Artikel 5~Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher 145 4 | Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. ~ 146 Praam| beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen 147 Praam| Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale 148 27 | und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften 149 Praam| Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen 150 16 | 1.        Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung 151 21 | in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck 152 16 | Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung 153 24 | das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine 154 26 | Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen 155 Praam| notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den 156 Praam| Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, ~da 157 26 | Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. ~3.        158 20 | Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen 159 25 | haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle 160 Praam| Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste 161 11 | Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz 162 Praam| Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. ~ 163 2 | Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, 164 1 | gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und 165 2 | sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~Des 166 18 | Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; 167 19 | Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen 168 Praam| Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen 169 23 | entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale 170 29 | Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der 171 Praam| sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, 172 11 | Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen 173 21 | allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem 174 1 | begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. ~ 175 27 | das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, 176 22 | und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und 177 11 | Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht 178 11 | notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen 179 Praam| Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne 180 Praam| Grundfreiheiten hinzuwirken, ~da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte 181 Praam| Verpflichtung ist, ~verkündet die Generalversammlung ~diese Allgemeine Erklärung 182 14 | Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, 183 29 | demokratischen Gesellschaft zu genügen. ~3.        Diese Rechte 184 22 | Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen 185 29 | anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, 186 10 | Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren 187 Praam| Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt 188 10 | unabhängigen und unparteiischen Gericht. ~ 189 8 | zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch 190 26 | Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, 191 2 | etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer 192 16 | der künftigen Ehegatten geschlossen werden. ~3.        Die Familie 193 21 | Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten 194 25 | seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, 195 21 | unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. ~ 196 Praam| unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. ~ 197 21 | Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch 198 23 | Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~ 199 18 | das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses 200 Praam| höchste Streben des Menschen gilt, ~da es notwendig ist, die 201 Praam| Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, 202 Praam| der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht 203 Praam| menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut 204 26 | Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten 205 2 | dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, 206 10 | Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes 207 21 | Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum 208 18 | privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. ~ 209 5 | Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender 210 Praam| Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ~da es notwendig ist, die 211 19 | Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut 212 Praam| bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, ~da 213 Praam| Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle 214 16 | heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, 215 16 | Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat 216 26 | Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht 217 Praam| Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde 218 8 | nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. ~ 219 14 | die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. ~ 220 29 | Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt 221 30 | sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein 222 26 | rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit 223 9 | willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes 224 Praam| Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch 225 2 | Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, 226 16 | der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. 227 16 | Artikel 16~1.        Heiratsfähige Frauen und Männer haben 228 2 | nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem 229 Praam| Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, 230 Praam| Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, ~da ein gemeinsames Verständnis 231 26 | gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen 232 Praam| Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, ~ 233 Praam| die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu 234 Praam| zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und 235 10 | Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen 236 | ihre 237 19 | ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, 238 13 | Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen 239 22 | und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale 240 11 | Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht 241 8 | Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, 242 17 | Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. ~2.        Niemand darf 243 24 | Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung 244 11 | nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. 245 2 | politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder 246 25 | Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter 247 | irgendein 248 2 | Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, 249 | kann 250 | kein 251 29 | und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den 252 26 | Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. ~ 253 25 | einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung 254 28 | voll verwirklicht werden können. ~ 255 21 | Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. ~ 256 25 | Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, 257 16 | uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. ~ 258 27 | teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen 259 18 | Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. ~ 260 27 | Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~ 261 14 | hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen 262 21 | öffentlichen Ämtern in seinem Lande. ~3.        Der Wille des 263 Praam| sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu 264 25 | hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie 265 18 | öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst 266 4 | Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei 267 25 | Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das 268 Praam| nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen 269 27 | Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~ 270 23 | hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. ~3.        271 16 | Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung 272 | Mann 273 27 | Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als 274 19 | ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht 275 19 | schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie 276 19 | Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die 277 19 | Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; 278 Praam| Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als 279 26 | Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet 280 Praam| haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und 281 26 | Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht 282 22 | Artikel 22~Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht 283 Praam| unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen 284 21 | frei gewählte Vertreter mitzuwirken. ~2.        Jeder hat das 285 29 | Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. ~2.        Jeder ist 286 29 | gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung 287 26 | und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht 288 25 | unverschuldete Umstände. ~2.        Mütter und Kinder haben Anspruch 289 11 | gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. ~2.        Niemand 290 25 | gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche 291 Praam| und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen 292 2 | oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, 293 16 | Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft 294 Praam| der Welt bildet, ~da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte 295 14 | auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen 296 15 | Staatsangehörigkeit. ~2.        Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit 297 | noch 298 Praam| Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben 299 25 | ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet 300 11 | alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß 301 | ob 302 26 | Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht 303 18 | Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, 304 10 | Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen 305 26 | entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. ~2.        Die Bildung 306 Praam| jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese 307 22 | unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates 308 2 | gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen 309 2 | Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, 310 Praam| Präambel~Da die Anerkennung der angeborenen 311 18 | anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst 312 12 | willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung 313 26 | allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen 314 Praam| durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch 315 8 | Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen 316 6 | hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. ~ 317 Praam| Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und 318 21 | dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine 319 24 | Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. ~ 320 26 | und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der 321 18 | Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die 322 19 | Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen 323 12 | Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder 324 12 | seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen 325 Praam| Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht 326 11 | zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen 327 23 | ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. ~4.        Jeder hat das 328 11 | strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt 329 | seinem 330 | selbst 331 2 | Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner 332 29 | und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen 333 23 | Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt 334 4 | gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen 335 11 | als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem 336 | solche 337 23 | Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. ~ 338 26 | ihren Kindern zuteil werden soll. ~ 339 1 | und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit 340 | sonst 341 2 | Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~Des weiteren darf 342 2 | Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler 343 2 | besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist ist. ~ 344 | sowohl 345 2 | Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt 346 2 | Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder 347 15 | Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln. ~ 348 26 | Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten 349 2 | Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~Des weiteren darf kein 350 2 | ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt 351 2 | rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, 352 Praam| Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich 353 21 | gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen 354 11 | internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere 355 10 | einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller 356 14 | genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund 357 Praam| Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, ~da es 358 14 | einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen 359 Praam| Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung 360 27 | dessen Errungenschaften teilzuhaben. ~2.        Jeder hat das 361 27 | Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu 362 26 | Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen 363 2 | dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung 364 Praam| Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ~ 365 | über 366 6 | Artikel 6~Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt 367 25 | Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. ~2.        Mütter und Kinder 368 2 | gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft 369 10 | öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. ~ 370 16 | darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen 371 22 | Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. ~ 372 26 | Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht 373 19 | Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien 374 5 | der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung 375 21 | Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte 376 10 | vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. ~ 377 11 | wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine 378 Praam| Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, ~da es notwendig 379 25 | anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. ~ 380 11 | wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur 381 Praam| und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung 382 Praam| der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. ~ 383 25 | auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie 384 Praam| Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder 385 21 | Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche 386 25 | seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. ~2.        Mütter 387 27 | Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, 388 24 | und regelmäßigen bezahlten Urlaub. ~ 389 Praam| die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten 390 4 | sind in allen ihren Formen verboten. ~ 391 14 | tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder 392 19 | suchen, zu empfangen und zu verbreiten. ~ 393 20 | gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. ~ 394 20 | friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. ~2.        395 8 | durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen 396 14 | in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. ~ 397 26 | Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der 398 11 | Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. ~ 399 13 | einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. ~ 400 8 | Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. ~ 401 25 | sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel 402 2 | oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. ~ 403 24 | und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit 404 1 | Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und 405 Praam| die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit 406 Praam| die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, ~verkündet die Generalversammlung ~ 407 15 | entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit 408 20 | Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. ~ 409 25 | Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen 410 7 | die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung 411 14 | Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. ~ 412 11 | in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt 413 21 | oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. ~2.        414 11 | Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer 415 9 | gehalten oder des Landes verwiesen werden. ~ 416 28 | Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. ~ 417 25 | Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem 418 Praam| Nationen zu fördern, ~da die Völker der Vereinten Nationen in 419 Praam| Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende 420 21 | 3.        Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für 421 28 | verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. ~ 422 10 | strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf 423 26 | Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung 424 29 | ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung 425 16 | haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung 426 21 | allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe 427 21 | einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. ~ 428 26 | Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich 429 | war 430 2 | oder sonstigem Stand. ~Des weiteren darf kein Unterschied gemacht 431 30 | eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser 432 18 | Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft 433 27 | die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur 434 Praam| Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person 435 Praam| und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung 436 29 | dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen 437 16 | freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten 438 12 | Artikel 12~Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, 439 8 | Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen 440 22 | Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen 441 27 | als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. ~ 442 27 | Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften 443 25 | seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich 444 29 | Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen 445 Praam| erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in 446 11 | verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem 447 11 | schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren 448 30 | Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.~~~~ ~ 449 14 | Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten 450 29 | Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten 451 21 | hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in 452 | zur 453 13 | verlassen und in sein Land zurückzukehren. ~ 454 20 | versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. ~2.        Niemand darf 455 8 | wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten 456 8 | Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden. ~ 457 26 | wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. ~ 458 29 | Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung


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