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2. Das erste Gut der Ehe: die Kinder
a) Die Fortpflanzung als natürlicher und
übernatürlicher Auftrag der Ehe
Die erste Stelle unter den Gütern der Ehe nimmt also
das Kind ein. In der Tat, so hat es der Schöpfer des Menschengeschlechtes, der
sich in seiner Güte zur Weitergabe des Lebens der Menschen als seiner Gehilfen
bedienen wollte, selbst gelehrt, indem er im Paradies bei der Einsetzung der
Ehe zu den Stammeltern, und in ihnen zu allen künftigen Gatten, sprach:
„Wachset und mehret euch und erfüllet die Erde.“13In diesem Sinne erklärt der hl. Augustinus die Worte des hl. Apostels Paulus an
Timotheus14wenn er schreibt: „Daß die Ehe geschlossen wird, um neues Leben zu wecken,
dafür ist das Wort des Apostels Zeuge: Ich will, daß die jüngeren [Witwen]
heiraten. Und als ob ihm jemand entgegenhielte, warum denn?, fügte er sogleich
bei: Um Kindern das Leben zu geben, um Familienmütter zu sein.“15 Welch eine Wohltat Gottes und welch ein Ehesegen das
Kind ist, erhellt aus der Würde und dem hohen Ziel des Menschen. Der Mensch
überragt ja schon durch seine bloße Vernunft die ganze übrige sichtbare
Schöpfung. Hierzu kommt noch, daß Gott die Menschen werden läßt, nicht nur
damit sie da sind und die Erde erfüllen, sondern noch viel mehr, damit sie
Verehrer des wahren Gottes seien, ihn erkennen und lieben und sich dereinst im
Himmel seines beseligenden Besitzes ewig erfreuen. Dieses Endziel überragt
infolge der wunderbaren Erhebung des Menschen durch Gott in die Ordnung der
Übernatur alles, was ein Auge gesehen, ein Ohr gehört hat und in eines Menschen
Herz gedrungen ist.16Daraus erhellt also ohne weiteres, welch ein Geschenk der Güte Gottes, welch
ausgezeichnete Frucht der Ehe das Kind ist, das sein Dasein der Allmacht Gottes
und der Mitwirkung der Ehegatten verdankt.
Die christlichen Eltern mögen außerdem bedenken, daß
es nicht nur ihre Aufgabe ist, für die Erhaltung und Ausbreitung des
Menschengeschlechtes auf Erden zu sorgen, ja nicht einmal nur, irgendwelche
Verehrer des wahren Gottes heranzuziehen, sondern der Kirche Christi
Nachkommenschaft zuzuführen, die Mitbürger der Heiligen und die Hausgenossen
Gottes17zu mehren, damit das dem Dienste Gottes und unseres Erlöser geweihte Volk von
Tag zu Tag zunehme. Denn wenn nun auch die christlichen Eltern, so sehr sie
selbst im Gnadenstande sein mögen, die heiligmachende Gnade nicht an ihr Kind
weitergeben können, die naturhafte Weckung neuen Lebens im Gegenteil zum
Todespfand geworden ist, auf dem die Erbschuld auf die Kinder übergeht, so
haben sie doch etwas von der Ehe, wie sie ursprünglich im Paradiese war; denn
ihre Aufgabe ist es, ihr eigenes Kind der Kirche darzubringen, damit es von
dieser überaus fruchtbaren Mutter der Kinder Gottes durch das Bad der Taufe zur
übernatürlichen Gerechtigkeit wiedergeboren und ein lebendiges Glied Christi,
des unsterblichen Lebens teilhaft und endlich ein Erbe der ewigen Herrlichkeit
werde, nach der wir alle aus tiefster Seele verlangen.
Wenn das eine wahrhaft christliche Mutter beherzigt,
so wird ihr klar werden, daß von ihr in einem höheren und überaus trostreichen
Sinne jenes Wort unseres Erlösers gilt: „Sobald die Mutter ... das Kind geboren
hat, gedenkt sie nicht mehr ihrer Schmerzen vor Freude, daß ein Mensch zur Welt
geboren ist.“18Sie wird sich über alles Leid des Mutterberufes, über alle seine Sorgen und
Lasten emporheben und mit viel mehr Recht und in weit erhabenerem Sinne als
jene edle Römerin, die Mutter der Gracchen, sich im Herrn einer blühenden
Kinderschar rühmen. Und beide Gatten werden die Kinder, die sie bereitwillig
und dankbaren Herzens aus der Hand Gottes entgegengenommen haben, als ein ihnen
von Gott anvertrautes Talent betrachten, nicht um es zu ihrem eigenen Nutzen,
noch auch nur dem des irdischen Vaterlandes zu verwenden, sondern um es am Tage
des Gerichtes dem Herrn mit Gewinn zurückzustellen.
b) Der Auftrag der Erziehung
Mit der Schenkung neuen Lebens ist aber das Gut der
Nachkommenschaft noch keineswegs erschöpft. Ein anderes muß noch hinzukommen,
nämlich die erforderliche Erziehung des Kindes. Völlig unzureichend hätte ja
der allweise Gott für das neugeborene Kind und damit für das ganze
Menschengeschlecht gesorgt, wenn er nicht auch das Recht und die Pflicht der Erziehung
denen zugewiesen hätte, denen er die Fähigkeit und das Recht der Weckung des
Lebens gegeben hat. Es wird wohl niemand übersehen, daß das Kind weder im
Bereich des natürlichen und noch viel weniger in dem des übernatürlichen Lebens
für sich selber genügend sorgen kann. Es ist im Gegenteil für viele Jahre auf
die Hilfe, Unterweisung und Erziehung anderer angewiesen. Es ist aber klar, daß
auf Geheiß der Natur und damit Gottes das Recht und die Pflicht der
Kindererziehung in erster Linie denen zukommt, die das Werk der Natur durch die
Weckung des Lebens begonnen haben, denen es aber durchaus untersagt sein muß,
das Angefangene unvollendet liegen zu lassen und es so dem sicheren Verderben
preiszugeben. In der Ehe ist nun aber für die so notwendige Erziehung des
Kindes aufs allerbeste gesorgt. Denn in ihr stehen die Mühewaltung beider
Eltern und ihre gegenseitige Hilfeleistung stets bereits, da die Gatten durch
ein unauflösliches Band miteinander verbunden sind.
Da Wir aber über die christliche Erziehung der Jugend
schon an anderer Stelle ausführlich gehandelt haben19wollen Wir alles nochmals mit den Worten des hl. Augustinus zusammenfassen:
„Die Nachkommenschaft [will besagen], daß das Kind mit Liebe entgegengenommen
... und gottesfürchtig erzogen werde.“20Genau das gleiche drückt auch das kirchliche Gesetzbuch mit den entschiedenen
Worten aus: „Der Hauptzweck der Ehe ist die Zeugung und Erziehung des
Kindes.“21 c) Die Zeugung des Lebens als ausschließliches Recht
der Ehe
Wegen der hohen Würde und Bedeutung des zweifachen
Amtes, das den Eltern zum Besten des Kindes übertragen ist, darf schließlich
nicht mit Stillschweigen übergangen werden, daß nach dem Willen des Schöpfers
und dem Gesetz der Natur jeder Gebrauch der Fähigkeit, die Gott zur Weckung
neuen Lebens gegeben hat, seine Sittengemäßheit vorausgesetzt, das
ausschließliche Recht, und zwar ein Vorrecht der Ehe ist und sich unbedingt
innerhalb ihrer geheiligten Schranken halten muß.
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