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3. Das Gut der Treue
a) Die eheliche Treue als in Gott begründetes Band der
Zusammengehörigkeit
Das zweite Gut der Ehe, das der hl. Augustinus, wie
Wir sagten, anführt, ist die Treue. Sie besteht in der gewissenhaften
Einhaltung des Ehevertrages durch beide Gatten, so daß, was durch den vom
göttlichen Gesetz besiegelten Vertrag nur dem Partner zusteht, weder diesem
verweigert noch einem Dritten zugestanden und daß ferner nicht dem eigenen
Gatten gestattet wird, was dem göttlichen Recht und Gesetz zuwiderläuft, mit
der ehelichen Treue unvereinbar ist und deshalb niemals erlaubt sein kann.
b) Die aus dem Gut der Treue sich ergebenden
Forderungen
Die vollkommene Einehe
Daher verlangt die eheliche Treue an erster Stelle
unbedingt die Einehe, wie sie der Schöpfer in dem Urbild aller Ehen, der Ehe
der Stammeltern, vorgebildet hat. Sie war ja nach seinem Willen eine Ehe nur
zwischen einem Mann und einer Frau. Allerdings hat Gott später als oberster
Gesetzgeber das Grundgesetz zeitweilig in etwa gemildert. Indes besteht
kein Zweifel, daß das Gesetz Christi die ursprüngliche vollkommene Einehe in
ihrer Unversehrtheit wiederhergestellt und jegliche Dispens aufgehoben hat, wie
dies die Lehre Christi und die ständige Lehre und Praxis der Kirche mit voller
Deutlichkeit zeigen. Das Hl. Konzil von Trient22hat also vollkommen recht, wenn es bekennt: „daß durch dieses Band nur zwei
vereinigt und verbunden werden, hat Christus der Herr nur zu deutlich in den
Worten gelehrt: ‚Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch.’23 Die Einheit im Denken und Wollen
Aber Christus der Herr wollte nicht nur jede Form der
sogenannten Polygenie und Polyandrie, der aufeinanderfolgenden wie der
gleichzeitigen, verworfen wissen und ebenso jedes andere unehrbare Tun, sondern
er hat sogar, um das umhegte Heiligtum der Ehe vor jeder Schändung zu schützen,
auch alle dahingehenden freiwilligen Gedanken und Begierden verboten: „Ich aber
sage euch: Jeder, der eine Frau mit begehrlichen Blicken ansieht, hat schon in
seinem Herzen die Ehe mit ihr gebrochen.“24Diese Worte Christi des Herrn kann nicht einmal die Zustimmung des anderen
Gatten entkräften. Denn sie enthalten ein Gesetz Gottes und der Natur, das kein
Menschenwille jemals zu biegen oder zu brechen vermag.25 Die eheliche Keuschheit
Damit aber die Treue im vollen Glanz erstrahle, muß
auch der vertraute Verkehr der Gatten untereinander das Gepräge der Keuschheit
an sich tragen. Die Eheleute müssen sich also in allem nach den Normen des
göttlichen Gesetzes und des Naturgesetzes richten und sich bemühen, den Willen
des allweisen und allheiligen Schöpfers immer mit großer Ehrfurcht vor Gottes
Werk zu befolgen.
Gegenseitige Stützung in Liebe im Sinne des
christlichen Vollkommenheitsideals
Aber es gibt noch ein anderes, das in seiner
Erhabenheit die Treue der Keuschheit, wie sie vom hl. Augustinus so treffend
genannt wird, leichter, lieblicher und anziehender macht und ihr einen neuen
Adel verleiht: die Gattenliebe, die alle Pflichten des Ehelebens durchdringt
und in der christlichen Ehe sozusagen eine besondere Würde und Vorrangstellung
einnimmt. „Die eheliche Treue verlangt außerdem, daß Gatte und Gattin durch
eine besondere, reine, heilige Liebe miteinander verbunden sind; daß sie sich
nicht lieben wie solche, die keine Ehetreue kennen, sondern wie Christus seine
Kirche geliebt hat. Denn diese Norm hat der Apostel aufgestellt, da er sagte:
‚Ihr Männer, liebet eure Frauen, wie auch Christus seine Kirche geliebt
hat.’26Er hat sie sicher mit einer unendlichen Liebe umfaßt, nicht um des eigenen
Nutzens und Vorteils willen, sondern weil er nur das Wohl seiner Braut im Auge
hatte.“27Wir meinen also eine Liebe, die nicht nur auf körperlich bedingter, rasch
schwindender Sympathie, noch auf bloßen Schmeichelworten, sondern in der tiefen
Zuneigung der Seelen gegründet ist und sich auch im Werke erprobt, denn die
Erprobung der Liebe ist die Tat.28Diese Tat bedeutet aber in der Familiengemeinschaft nicht nur die gegenseitige
Hilfeleistung. Sie muß auch, und zwar in erster Linie, darauf abzielen, daß die
Gatten einander behilflich seien, den inneren Menschen immer mehr zu gestalten
und zu vollenden. So sollen sie durch ihre Lebensgemeinschaft in den Tugenden
immer größere Fortschritte machen, vor allem in der wahren Gottes- und
Nächstenliebe wachsen, in der schließlich doch „das ganze Gesetz und die
Propheten bestehen.“29Nun ist das allein gültige Vorbild aller Heiligkeit, das Gott für alle Menschen
hingestellt hat, Christus der Herr. Ihn können und müssen alle, gleichgültig,
wessen Standes und Berufes sie sind, nachahmen und mit Gottes Hilfe nach dem
Beispiel seiner Heiligen zum Gipfel der christlichen Vollkommenheit gelangen.
Die gegenseitige innere Formung der Gatten, das
beharrliche Bemühen, einander zur Vollendung zu führen, kann man, wie der
Römische Katechismus30lehrt, sogar sehr wahr und richtig als Hauptgrund und eigentlichen Sinn der Ehe
bezeichnen. Nur muß man dann die Ehe nicht im engeren Sinne als die Einrichtung
zur Zeugung und Erziehung des Kindes, sondern im weiteren als volle
Lebensgemeinschaft fassen.
Die Liebe muß ebenfalls alle anderen Rechte und
Pflichten des Ehelebens beherrschen, so daß es nicht allein eine Rechtssatzung
ist, sondern auch als Norm der Liebe gelten möge, was der Apostel sagt: „Der
Gattin leiste der Gatte die Pflicht; in gleicher Weise aber auch die Gattin dem
Gatten.“31 Die Hierarchie der Liebe, die notwendige Über- und
Unterordnung
In der Familiengemeinschaft, deren festes Gefüge so
die Liebe ist, muß dann auch die Ordnung der Liebe, wie es der hl. Augustinus
nennt, zur Geltung kommen. Sie besagt die Überordnung des Mannes über Frau und
Kinder und die willfährige Unterordnung, den bereitwilligen Gehorsam von seiten
der Frau, wie ihn der Apostel mit den Worten empfiehlt: „Die Frauen sollen
ihren Männern untertan sein wie dem Herrn. Denn der Mann ist das Haupt der
Frau, wie Christus das Haupt der Kirche ist.“32 Die Unterordnung der Gattin unter den Gatten leugnet
und beseitigt nun aber nicht die Freiheit, die ihr auf Grund ihrer
Menschenwürde und der hehren Aufgabe, die sie als Gattin, Mutter und
Lebensgefährtin hat, mit vollem Recht zusteht. Sie verlangt auch nicht von ihr,
allen möglichen Wünschen des Mannes zu willfahren, die vielleicht unvernünftig
sind oder der Frauenwürde weniger entsprechen. Sie ist endlich nicht so zu
verstehen, als ob die Frau auf einer Stufe stehen sollte mit denen, die das
Recht als Minderjährige bezeichnet und denen es wegen mangelnder Reife und
Lebenserfahrung die freie Ausübung ihrer Rechte nicht zugesteht. Was sie aber
verbietet, ist Ungebundenheit und übersteigerte Freiheit ohne Rücksicht auf das
Wohl der Familie. Was sie verbietet, das ist, im Familienkörper das Herz vom
Haupt zu trennen zu größtem Schaden, ja mit unmittelbarer Gefahr seines
völligen Untergangs. Denn wenn der Mann das Haupt ist, dann ist die Frau das
Herz, und wie er das Vorrecht der Leitung, so kann und soll sie den Vorrang der
Liebe als ihr Eigen- und Sonderrecht in Anspruch nehmen.
Grad und Art der Unterordnung der Gattin unter den
Gatten können sodann verschieden sein je nach den verschiedenen persönlichen,
örtlichen und zeitlichen Verhältnissen. Wenn der Mann seine Pflicht nicht tut,
ist es sogar die Aufgabe der Frau, seinen Platz in der Familienleitung
einzunehmen. Aber den Aufbau der Familie und ihr von Gott selbst erlassenes und
bekräftigtes Grundgesetz einfachhin umzukehren oder anzutasten, ist nie und
nirgends erlaubt.
Das Verhältnis zwischen Mann und Frau drückt Unser
Vorgänger seligen Angedenkens, Leo XIII., mit folgenden Worten tiefer Weisheit
aus: „Der Mann ist der Herr in der Familie und das Haupt der Frau. Sie aber, da
sie Fleisch von seinem Fleisch und Bein von seinem Bein ist, soll dem Mann
untertan sein und gehorchen, nicht nach Art einer Dienerin, sondern einer
Gefährtin. Dann wird die Leistung des Gehorsams weder ihrer Ehre noch ihrer
Würde zu nahe treten. In dem aber, der befiehlt, wie in der, die gehorcht, in
ihm als dem Abbild Christi, in ihr als dem der Kirche, soll die Gottesliebe Maß
und Art von Amt und Pflicht beider bestimmen.“33 Zusammenfassung
Das ist es, was in der Ehetreue enthalten ist: Einheit
und Keuschheit, Liebe und Gehorsam, der ehrt und adelt. Soviel Namen, soviel
Segensquellen für die Eheleute und den Ehestand, aus denen dauernder Friede,
Würde und Glück der Ehe in reichstem Maße zuströmen. Kein Wunder daher, daß die
Treue immer unter die vortrefflichsten und der Ehe eigentümlichsten Güter
gerechnet worden ist.
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