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Heiligen Klara von Assisi
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IntraText - Konkordanzen

soll

   Kapitel
1 II | dieses Leben annehmen will so soll die Äbtissin verpflichtet 2 II | scheint, sie aufzunehmen, so soll sie jene sorgfältig über 3 II | Leben zu beobachten, so soll ihr sorgfältig die Grundhaltung 4 II | verteilen sind.~6. Hiernach soll ihr die Äbtissin, nachdem 5 II | Mantel gewähren.~7. Danach soll ihr nur aus nützlicher, 6 II | Prüfungsjahr aber vollendet, so soll sie zum Gehorsam angenommen 7 II | Arbeit.~11. Die Äbtissin soll sie umsichtig mit Kleidung 8 II | unserer Lebensweise bilden soll, die wir versprochen haben.~ 9 II | Klosters dienenden Schwestern soll die vorgeschriebene Form 10 III | heilige Kommunion zu spenden, soll dem Kaplan erlaubt sein, 11 IV | gemeinsamen Wohl.~3. Und es soll nur eine Profeßschwester 12 IV | Gelübde abgelegt hat, so soll ihr erst nach Ablegung unseres 13 IV | Wenn die Äbtissin stirbt, soll eine andere zur Äbtissin 14 IV | wählen".~6. Die Gewählte aber soll bedenken, welche Bürde sie 15 IV | Herde ablegen muß».~7. Auch soll sie sich bemühen, mehr durch 16 IV | persönlichen Freundschaften soll sie sich freihalten, damit 17 IV | Ärgernis bereitet".~9. Sie soll die Betrübten trösten. Sie 18 IV | gewinnen.~10. In allen Stücken soll sie das gemeinsame Leben 19 IV | gleicher Weise zu beobachten, soll auch die Vikarin verpflichtet 20 IV | Wenigstens einmal in der Woche soll die Äbtissin verpflichtet 21 IV | zusammenzurufen.~12. Dort soll sowohl sie als auch die 22 IV | Nachlässigkeiten bekennen.~13. Dort soll sie, was zum Nutzen und 23 IV | schwere Schuldverpflichtung soll eingegangen werden ohne 24 IV | mit ihren Schwestern aber soll sich hüten, im Kloster irgendein 25 IV | unseres Lebens angehen, soll die Äbtissin verpflichtet 26 V | 3. nur im Krankenzimmer soll es den Schwestern allzeit 27 V | Nötige mitteilen.~5. Es soll den Schwestern nicht erlaubt 28 V | der Innenseite des Gitters soll ein Tuchvorhang angebracht 29 V | der nur entfert werden soll, wenn das Wort Gottes verkündet 30 V | sprechen will.~11. Das Gitter soll auch eine hölzerne Tür haben 31 V | Flügeln und Balken; sie soll so hauptsächlich in der 32 V | aber die Sakristanin haben soll; und sie soll immer verschlossen 33 V | Sakristanin haben soll; und sie soll immer verschlossen bleiben, 34 V | 13. Im Sprechzimmer aber soll der Vorhang immer auf der 35 V | vierzigtägigen Fastenzeit 37 soll niemand im Sprechzimmer 36 V | offenbaren Notwendigkeit; dies soll der Klugheit der Äbtissin 37 VI | notwendig ist; und dieses Land soll nicht bearbeitet werden, 38 VII | Hingabe arbeiten", und zwar soll es sich um eine ehrbare 39 VII | Handarbeit verfertigen, soll die Äbtissin oder ihre Vikarin 40 VII | verteilen.~4. Das nämliche soll geschehen, wenn von Leuten 41 VII | werde.~5. Und dies alles soll durch die Äbtissin oder 42 VIII| hat (vgl. Jak 2, 5). Sie soll euer Erbteil sein, der euch 43 VIII| trachten.~3. Keiner Schwester soll es erlaubt sein, Briefe 44 VIII| der Äbtissin.~4. Und es soll nicht erlaubt sein, irgend 45 VIII| etwas geschickt wird, so soll die Äbtissin es ihr zukommen 46 VIII| lassen. Die Schwester aber soll es gebrauchen können, wenn 47 VIII| dessen bedarf; andernfalls soll sie es in Liebe einer bedürftigen 48 VIII| Geld übersandt wird, so soll die Äbtissin sie nach Besprechung 49 VIII| kranken Schwestern angeht, so soll die Äbtissin streng verpflichtet 50 VIII| sind.~9. Zuversichtlich soll eine der anderen ihre Not 51 IX | Schwestern auferlegt werden soll; die außerhalb des Klosters 52 IX | nicht gebessert hat"', so soll sie so viele Tage auf dem 53 IX | Äbtissin für gut scheint, soll sie einer noch schwereren 54 IX | Solange sie hartnäckig ist, soll gebetet werden, daß der 55 IX | oder Ärgernis entstände, so soll diejenige, welche die Ursache 56 IX | vgl. Mt 18,35; 6, 15), soll großmütig ihrer Schwester 57 IX | Stücken gefehlt hat, so soll es der Klugheit der Äbtissin 58 IX | Gewohnheit getan hat, so soll ihr die Äbtissin nach Beratung 59 X | Tugenden~1. Die Äbtissin soll ihre Schwestern ermahnen 60 X | sind".~3. Die Abrissen aber soll ihnen mit so großer und 61 XI | Klosters~1. Die Pförtnerin soll gesetzt sein im Benehmen 62 XI | und verschwiegen, und sie soll entsprechenden Alters sein; 63 XI | an der Pforte auf.~2. Es soll ihr auch eine geeignete 64 XI | versieht.~3. Die Pforte aber soll mit zwei verschiedenen eisernen 65 XI | anderen die Abtissin haben soll.~5. Auch am Tage soll sie 66 XI | haben soll.~5. Auch am Tage soll sie keineswegs ohne Bewachung 67 XI | geschehen kann.~7. Und sie soll auf keinen Fall irgend jemandem, 68 XI | Arbeit vorzunehmen, dann soll die Äbtissin gewissenhaft 69 XI | und nicht anderen öffnen soll.~11. Alle Schwestern sollen 70 XII | Kardinalprotektor~1. Unser Visitator soll nach dem Willen und Befehl 71 XII | zu verbessern.~4. Diesem soll erlaubt sein, in einem allgemein 72 XII | unserer Armut.~6. Dem Kaplan soll nicht erlaubt sein, ohne 73 XII | und für die Sterbegebete soll ihnen erlaubt sein, das


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