Kapitel
1 II | dieses Leben annehmen will so soll die Äbtissin verpflichtet
2 II | scheint, sie aufzunehmen, so soll sie jene sorgfältig über
3 II | Leben zu beobachten, so soll ihr sorgfältig die Grundhaltung
4 II | verteilen sind.~6. Hiernach soll ihr die Äbtissin, nachdem
5 II | Mantel gewähren.~7. Danach soll ihr nur aus nützlicher,
6 II | Prüfungsjahr aber vollendet, so soll sie zum Gehorsam angenommen
7 II | Arbeit.~11. Die Äbtissin soll sie umsichtig mit Kleidung
8 II | unserer Lebensweise bilden soll, die wir versprochen haben.~
9 II | Klosters dienenden Schwestern soll die vorgeschriebene Form
10 III | heilige Kommunion zu spenden, soll dem Kaplan erlaubt sein,
11 IV | gemeinsamen Wohl.~3. Und es soll nur eine Profeßschwester
12 IV | Gelübde abgelegt hat, so soll ihr erst nach Ablegung unseres
13 IV | Wenn die Äbtissin stirbt, soll eine andere zur Äbtissin
14 IV | wählen".~6. Die Gewählte aber soll bedenken, welche Bürde sie
15 IV | Herde ablegen muß».~7. Auch soll sie sich bemühen, mehr durch
16 IV | persönlichen Freundschaften soll sie sich freihalten, damit
17 IV | Ärgernis bereitet".~9. Sie soll die Betrübten trösten. Sie
18 IV | gewinnen.~10. In allen Stücken soll sie das gemeinsame Leben
19 IV | gleicher Weise zu beobachten, soll auch die Vikarin verpflichtet
20 IV | Wenigstens einmal in der Woche soll die Äbtissin verpflichtet
21 IV | zusammenzurufen.~12. Dort soll sowohl sie als auch die
22 IV | Nachlässigkeiten bekennen.~13. Dort soll sie, was zum Nutzen und
23 IV | schwere Schuldverpflichtung soll eingegangen werden ohne
24 IV | mit ihren Schwestern aber soll sich hüten, im Kloster irgendein
25 IV | unseres Lebens angehen, soll die Äbtissin verpflichtet
26 V | 3. nur im Krankenzimmer soll es den Schwestern allzeit
27 V | Nötige mitteilen.~5. Es soll den Schwestern nicht erlaubt
28 V | der Innenseite des Gitters soll ein Tuchvorhang angebracht
29 V | der nur entfert werden soll, wenn das Wort Gottes verkündet
30 V | sprechen will.~11. Das Gitter soll auch eine hölzerne Tür haben
31 V | Flügeln und Balken; sie soll so hauptsächlich in der
32 V | aber die Sakristanin haben soll; und sie soll immer verschlossen
33 V | Sakristanin haben soll; und sie soll immer verschlossen bleiben,
34 V | 13. Im Sprechzimmer aber soll der Vorhang immer auf der
35 V | vierzigtägigen Fastenzeit 37 soll niemand im Sprechzimmer
36 V | offenbaren Notwendigkeit; dies soll der Klugheit der Äbtissin
37 VI | notwendig ist; und dieses Land soll nicht bearbeitet werden,
38 VII | Hingabe arbeiten", und zwar soll es sich um eine ehrbare
39 VII | Handarbeit verfertigen, soll die Äbtissin oder ihre Vikarin
40 VII | verteilen.~4. Das nämliche soll geschehen, wenn von Leuten
41 VII | werde.~5. Und dies alles soll durch die Äbtissin oder
42 VIII| hat (vgl. Jak 2, 5). Sie soll euer Erbteil sein, der euch
43 VIII| trachten.~3. Keiner Schwester soll es erlaubt sein, Briefe
44 VIII| der Äbtissin.~4. Und es soll nicht erlaubt sein, irgend
45 VIII| etwas geschickt wird, so soll die Äbtissin es ihr zukommen
46 VIII| lassen. Die Schwester aber soll es gebrauchen können, wenn
47 VIII| dessen bedarf; andernfalls soll sie es in Liebe einer bedürftigen
48 VIII| Geld übersandt wird, so soll die Äbtissin sie nach Besprechung
49 VIII| kranken Schwestern angeht, so soll die Äbtissin streng verpflichtet
50 VIII| sind.~9. Zuversichtlich soll eine der anderen ihre Not
51 IX | Schwestern auferlegt werden soll; die außerhalb des Klosters
52 IX | nicht gebessert hat"', so soll sie so viele Tage auf dem
53 IX | Äbtissin für gut scheint, soll sie einer noch schwereren
54 IX | Solange sie hartnäckig ist, soll gebetet werden, daß der
55 IX | oder Ärgernis entstände, so soll diejenige, welche die Ursache
56 IX | vgl. Mt 18,35; 6, 15), soll großmütig ihrer Schwester
57 IX | Stücken gefehlt hat, so soll es der Klugheit der Äbtissin
58 IX | Gewohnheit getan hat, so soll ihr die Äbtissin nach Beratung
59 X | Tugenden~1. Die Äbtissin soll ihre Schwestern ermahnen
60 X | sind".~3. Die Abrissen aber soll ihnen mit so großer und
61 XI | Klosters~1. Die Pförtnerin soll gesetzt sein im Benehmen
62 XI | und verschwiegen, und sie soll entsprechenden Alters sein;
63 XI | an der Pforte auf.~2. Es soll ihr auch eine geeignete
64 XI | versieht.~3. Die Pforte aber soll mit zwei verschiedenen eisernen
65 XI | anderen die Abtissin haben soll.~5. Auch am Tage soll sie
66 XI | haben soll.~5. Auch am Tage soll sie keineswegs ohne Bewachung
67 XI | geschehen kann.~7. Und sie soll auf keinen Fall irgend jemandem,
68 XI | Arbeit vorzunehmen, dann soll die Äbtissin gewissenhaft
69 XI | und nicht anderen öffnen soll.~11. Alle Schwestern sollen
70 XII | Kardinalprotektor~1. Unser Visitator soll nach dem Willen und Befehl
71 XII | zu verbessern.~4. Diesem soll erlaubt sein, in einem allgemein
72 XII | unserer Armut.~6. Dem Kaplan soll nicht erlaubt sein, ohne
73 XII | und für die Sterbegebete soll ihnen erlaubt sein, das
|