Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
alphabetisch    [«  »]
schwere 1
schwereren 1
schwester 15
schwestern 68
seele 6
segen 2
sehen 2
Frequenz    [«  »]
99 sie
73 soll
73 zu
68 schwestern
54 sollen
52 des
51 in
Heiligen Klara von Assisi
Regel

IntraText - Konkordanzen

schwestern

   Kapitel
1 1 | Äbtissin Klara und den anderen Schwestern des Klosters S. Damiano 2 1 | Damiano bei Assisi, und ihren Schwestern, den gegenwärtigen wie den 3 1 | REGEL UND LEBEN der Armen Schwestern von der strengen Klausur~ 4 I | Lebensweise des Ordens der Armen Schwestern, welche der selige Franziskus 5 I | Franziskus zusammen mit ihren Schwestern Gehorsam versprochen hat, 6 I | bewahren.~5. Auch die anderen Schwestern sollen verpflichtet sein, 7 II | Kapitel~ ~Der Eintritt der Schwestern ins Kloster~1. Wenn jemand 8 II | sein, die Zustimmung aller Schwestern einzufordern; und wenn der 9 II | Und die Äbtissin und ihre Schwestern sollen sich davor hüten, 10 II | Schleier empfangen.~10. Die Schwestern sollen auch kurze Mäntel 11 II | Novizinnen mit Bedacht aus den Schwestern des ganzen Klosters, die 12 II | außerhalb des Klosters dienenden Schwestern soll die vorgeschriebene 13 II | und ermuntere ich meine Schwestern, daß sie immer geringwertige 14 III | Die des Lesens kundigen Schwestern" sollen das Göttliche Offizium 15 III | dürfen wie die anderen Schwestern Vaterunser beten.~3. Die 16 III | die des Lesens kundigen Schwestern verpflichtet sein sollen, 17 III | Zu aller Zeit sollen die Schwestern fasten.~8. An Weihnachten, 18 III | des Klosters bedienstete Schwestern können nach Gutdünken der 19 III | offensichtlicher Not jedoch sollen die Schwestern zum leiblichen Fasten nicht 20 III | den gesunden oder kranken Schwestern die heilige Kommunion zu 21 IV | der Äbtissin sollen die Schwestern verpflichtet sein, die kanonische 22 IV | es irgendwann einmal den Schwestern in ihrer Gesamtheit klar 23 IV | zum gemeinsamen Wohl der Schwestern unzureichend sei, dann sollen 24 IV | dann sollen die genannten Schwestern verpflichtet sein, sich 25 IV | zu überragen, auf daß die Schwestern, von ihrem Beispiel entzündet, 26 IV | verpflichtet sein, ihre Schwestern zum Kapitel zusammenzurufen.~ 27 IV | sowohl sie als auch die Schwestern demütig die gewöhnlichen 28 IV | Klosters ist, mit all ihren Schwestern beraten; oft nämlich tut 29 IV | allgemeine Zustimmung der Schwestern und ohne offenbare Notwendigkeit, 30 IV | Die Äbtissin mit ihren Schwestern aber soll sich hüten, im 31 IV | gemeinsamer Zustimmung aller Schwestern gewählt werden.~17. Und 32 IV | wenigstens acht von den Schwestern gewählt werden, die ein 33 IV | Auch können und sollen die Schwestern, wenn es ihnen einmal nützlich 34 V | bis zur Terz sollen die Schwestern das Stillschweigen halten, 35 V | Krankenzimmer soll es den Schwestern allzeit erlaubt sein, mit 36 V | mitteilen.~5. Es soll den Schwestern nicht erlaubt sein, im Sprechzimmer 37 V | reden, es sei denn, daß zwei Schwestern anwesend sind und zuhören.~ 38 V | ihre Vikarin bezeichnete Schwestern von jenen acht Ratschwestern 39 V | anwesend sind, die von allen Schwestern zur Beratung der Äbtissin 40 VI | freiwillig zusammen mit meinen Schwestern Gehorsam versprochen.~2. 41 VI | selbst zusammen mit meinen Schwestern immer besorgt war, die heilige 42 VI | im Amte folgen, und alle Schwestern sie unverletzt bis ans Ende 43 VII | Arbeit und Almosen~1. Die Schwestern, denen der Herr die Gnade 44 VII | für die Bedürfnisse der Schwestern geschickt wird, damit gemeinschaftlich 45 VIII| insbesondere; die kranken Schwestern~1. Die Schwestern sollen 46 VIII| kranken Schwestern~1. Die Schwestern sollen nichts als Eigentum 47 VIII| euch, meine inniggeliebten Schwestern, zu Erbinnen und Königinnen 48 VIII| ihr, meine inniggeliebten Schwestern, mit ganzer Seele anhangen 49 VIII| hat.~7. Was die kranken Schwestern angeht, so soll die Äbtissin 50 VIII| Person und durch die anderen Schwestern sich sorgfältig zu erkundigen 51 VIII| verpflichtet, ihre kranken Schwestern so zu versorgen und zu bedienen, 52 VIII| 11. Die genannten kranken Schwestern können, wenn sie von Leuten, 53 VIII| wechseln.~12. Die anderen Schwestern aber, auch wenn sie Erlaubnis 54 IX | Kapitel~ ~Die Buße, die den Schwestern auferlegt werden soll; die 55 IX | außerhalb des Klosters dienenden Schwestern~1. Wenn eine Schwester auf 56 IX | der Äbtissin oder anderen Schwestern zwei- oder dreimal ermahnt, 57 IX | auf dem Boden vor allen Schwestern im Refektorium Brot und 58 IX | Die Äbtissin aber und ihre Schwestern sollen sich davor hüten, 59 IX | daß jemals zwischen zwei Schwestern durch Wort oder Zeichen 60 IX | außerhalb des Klosters dienenden Schwestern sollen nicht lange ausbleiben, 61 X | Äbtissin und der Gehorsam der Schwestern; die Laster und Tugenden~ 62 X | Die Äbtissin soll ihre Schwestern ermahnen und aufsuchen und 63 X | versprochen haben" wäre.~2. Die Schwestern aber, die Untergebene sind, 64 X | Äbtissin die Dienerin aller Schwestern ist.~4. Ich mahne jedoch 65 X | Christus dringend, daß die Schwestern sich hüten mögen vor allem 66 XI | Kardinal erlaubt ist.~8. Die Schwestern sollen niemand erlauben, 67 XI | anderen öffnen soll.~11. Alle Schwestern sollen eifrigst darauf achthaben, 68 XII | 10. Außerdem sollen die Schwestern streng verpflichtet sein,


Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by Èulogos SpA - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License