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VI. Kapitel
Die Gründung des Seraphiscben zweiten Ordens; der gelobte
Verzicht auf Besitz
1. Nachdem der höchste himmlische Vater sich gewürdigt
hatte, mein Herz durch seine Gnade zu erleuchten, daß ich nach dem Beispiel und
der Lehre unseres hochseligen Vaters, des hl. Franziskus, Buße tue"', habe
ich bald nach seiner eigenen Bekehrung ihm freiwillig zusammen mit meinen
Schwestern Gehorsam versprochen.
2. Als aber der selige Vater bemerkte, daß wir keine
Armut, Beschwerde, Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung der Welt fürchteten, ja
sogar für große Wonne hielten, schrieb er uns, von Liebe bewegt, die
Lebensweise auf folgende Art nieder": "Da ihr euch auf göttliche
Eingebung hin zu Töchtern und Dienerinnen des höchsten und größten Königs, des
himmlischen Vaters, gemacht und euch dem Heiligen Geist vermählt habt, indem
ihr das Leben nach der Vollkommenheit des heiligen Evangeliums erwähltet, so
will ich - und ich verspreche dies für mich und meine Brüder - für euch genau
so wie für diese immer liebe volle Sorge und besondere Aufmerksamkeit
hegen." Dies hielt er getreulich, solange er lebte, und er wollte, daß die
Brüder es immer halten.
3. Und damit weder wir, noch auch die, welche nach uns
kommen, von der heiligsten Armut, welche wir erwählt haben, jemals abweichen,
schrieb er uns abermals, kurz vor seinem Heimgang, seinen letzten Willen mit
folgenden Worten": "Ich, der ganz geringe Bruder Franziskus, will dem
Leben und der Armut unseres höchsten Herrn Jesus Christus und seiner heiligsten
Mutter nachfolgen und in ihr bis zum Ende verharren. Und ich bitte euch, meine
Herrinnen, und ich rate euch, ihr möchtet doch allezeit in diesem heiligsten
Leben und in der Armut leben. Und hütet euch mit Sorgfalt, damit ihr nicht auf
die Lehre oder den Rat von irgend jemand hin in irgendeiner Form auf ewig davon
abweichst.
4. Und wie ich selbst zusammen mit meinen Schwestern
immer besorgt war, die heilige Armut, die ich Gott, dem Herrn, und dem seligen
Franziskus versprochen habe, zu beobachten, so sollen die Äbtissinnen, welche
mir im Amte folgen, und alle Schwestern sie unverletzt bis ans Ende zu bewahren
verpflichtet sein",
5. nämlich weder Besitz noch Eigentum noch sonst irgend
etwas", was begründeterweise Eigentum genannt werden kann, anzunehmen oder
zu besitzen, weder persönlich noch durch einen Vermittler 45,
6. ausgenommen soviel Land, als es zu einem auskömmlichen
Leben in der Abgeschiedenheit des Klosters notwendig ist; und dieses Land soll
nicht bearbeitet werden, es sei denn als Garten für ihre eigenen
Bedürfnisse".
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