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Heiligen Klara von Assisi
Regel

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  • VI. Kapitel
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VI. Kapitel

 

Die Gründung des Seraphiscben zweiten Ordens; der gelobte Verzicht auf Besitz

1. Nachdem der höchste himmlische Vater sich gewürdigt hatte, mein Herz durch seine Gnade zu erleuchten, daß ich nach dem Beispiel und der Lehre unseres hochseligen Vaters, des hl. Franziskus, Buße tue"', habe ich bald nach seiner eigenen Bekehrung ihm freiwillig zusammen mit meinen Schwestern Gehorsam versprochen.

2. Als aber der selige Vater bemerkte, daß wir keine Armut, Beschwerde, Mühsal, Niedrigkeit und Verachtung der Welt fürchteten, ja sogar für große Wonne hielten, schrieb er uns, von Liebe bewegt, die Lebensweise auf folgende Art nieder": "Da ihr euch auf göttliche Eingebung hin zu Töchtern und Dienerinnen des höchsten und größten Königs, des himmlischen Vaters, gemacht und euch dem Heiligen Geist vermählt habt, indem ihr das Leben nach der Vollkommenheit des heiligen Evangeliums erwähltet, so will ich - und ich verspreche dies für mich und meine Brüder - für euch genau so wie für diese immer liebe volle Sorge und besondere Aufmerksamkeit hegen." Dies hielt er getreulich, solange er lebte, und er wollte, daß die Brüder es immer halten.

3. Und damit weder wir, noch auch die, welche nach uns kommen, von der heiligsten Armut, welche wir erwählt haben, jemals abweichen, schrieb er uns abermals, kurz vor seinem Heimgang, seinen letzten Willen mit folgenden Worten": "Ich, der ganz geringe Bruder Franziskus, will dem Leben und der Armut unseres höchsten Herrn Jesus Christus und seiner heiligsten Mutter nachfolgen und in ihr bis zum Ende verharren. Und ich bitte euch, meine Herrinnen, und ich rate euch, ihr möchtet doch allezeit in diesem heiligsten Leben und in der Armut leben. Und hütet euch mit Sorgfalt, damit ihr nicht auf die Lehre oder den Rat von irgend jemand hin in irgendeiner Form auf ewig davon abweichst.

4. Und wie ich selbst zusammen mit meinen Schwestern immer besorgt war, die heilige Armut, die ich Gott, dem Herrn, und dem seligen Franziskus versprochen habe, zu beobachten, so sollen die Äbtissinnen, welche mir im Amte folgen, und alle Schwestern sie unverletzt bis ans Ende zu bewahren verpflichtet sein",

5. nämlich weder Besitz noch Eigentum noch sonst irgend etwas", was begründeterweise Eigentum genannt werden kann, anzunehmen oder zu besitzen, weder persönlich noch durch einen Vermittler 45,

6. ausgenommen soviel Land, als es zu einem auskömmlichen Leben in der Abgeschiedenheit des Klosters notwendig ist; und dieses Land soll nicht bearbeitet werden, es sei denn als Garten für ihre eigenen Bedürfnisse".




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