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4. Die Entfaltung des gemeinsamen Verständnisses
der Rechtfertigung
4.1
Unvermögen und Sünde des Menschen angesichts der Rechtfertigung
19.
Wir bekennen gemeinsam, daß der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die
rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den
Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin.
Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich
von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden oder seine Rechtfertigung vor Gott zu
verdienen oder mit eigener Kraft sein Heil zu erreichen. Rechtfertigung
geschieht allein aus Gnade. Weil Katholiken und Lutheraner das gemeinsam
bekennen, darum gilt:
20.
Wenn Katholiken sagen, daß der Mensch bei der Vorbereitung auf die
Rechtfertigung und deren Annahme durch seine Zustimmung zu Gottes
rechtfertigendem Handeln „mitwirke", so sehen sie in solch personaler
Zustimmung selbst eine Wirkung der Gnade und kein Tun des Menschen aus eigenen
Kräften.
21.
Nach lutherischer Auffassung ist der Mensch unfähig, bei seiner Errettung
mitzuwirken, weil er sich als Sünder aktiv Gott und seinem rettenden Handeln
widersetzt. Lutheraner verneinen nicht, daß der Mensch das Wirken der Gnade
ablehnen kann. Wenn sie betonen, daß der Mensch die Rechtfertigung nur
empfangen kann (mere passive), so verneinen sie damit jede Möglichkeit
eines eigenen Beitrags des Menschen zu seiner Rechtfertigung, nicht aber sein
volles personales Beteiligtsein im Glauben, das vom Wort Gottes selbst gewirkt
wird [vgl. Quellen zu Kap. 4.1.].
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