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4.3
Rechtfertigung durch Glauben und aus Gnade
25.
Wir bekennen gemeinsam, daß der Sünder durch den Glauben an das Heilshandeln
Gottes in Christus gerechtfertigt wird; dieses Heil wird ihm vom Heiligen Geist
in der Taufe als Fundament seines ganzen christlichen Lebens geschenkt. Der Mensch
vertraut im rechtfertigenden Glauben auf Gottes gnädige Verheißung, in dem die
Hoffnung auf Gott und die Liebe zu ihm eingeschlossen sind. Dieser Glaube ist
in der Liebe tätig; darum kann und darf der Christ nicht ohne Werke bleiben.
Aber alles, was im Menschen dem freien Geschenk des Glaubens vorausgeht und
nachfolgt, ist nicht Grund der Rechtfertigung und verdient sie nicht.
26.
Nach lutherischem Verständnis rechtfertigt Gott den Sünder allein im Glauben (sola
fide). Im Glauben vertraut der Mensch ganz auf seinen Schöpfer und
Erlöser und ist so in Gemeinschaft mit ihm. Gott selber bewirkt den Glauben,
indem er durch sein schöpferisches Wort solches Vertrauen hervorbringt. Weil
diese Tat Gottes eine neue Schöpfung ist, betrifft sie alle Dimensionen der
Person und führt zu einem Leben in Hoffnung und Liebe. So wird in der Lehre von
der „Rechtfertigung allein durch den Glauben" die Erneuerung der
Lebensführung, die aus der Rechtfertigung notwendig folgt und ohne die kein
Glaube sein kann, zwar von der Rechtfertigung unterschieden, aber nicht
getrennt. Vielmehr wird damit der Grund angegeben, aus dem solche Erneuerung
hervorgeht. Aus der Liebe Gottes, die dem Menschen in der Rechtfertigung
geschenkt wird, erwächst die Erneuerung des Lebens. Rechtfertigung und
Erneuerung sind durch den im Glauben gegenwärtigen Christus verbunden.
27.
Auch nach katholischem Verständnis ist der Glaube für die Rechtfertigung
fundamental; denn ohne ihn kann es keine Rechtfertigung geben. Der Mensch wird
als Hörer des Wortes und Glaubender durch die Taufe gerechtfertigt. Die
Rechtfertigung des Sünders ist Sündenvergebung und Gerechtmachung durch die
Rechtfertigungsgnade, die uns zu Kindern Gottes macht. In der Rechtfertigung
empfangen die Gerechtfertigten von Christus Glaube, Hoffnung und Liebe und
werden so in die Gemeinschaft mit ihm aufgenommen.14 Dieses neue
personale Verhältnis zu Gott gründet ganz und gar in der Gnädigkeit Gottes und
bleibt stets vom heilsschöpferischen Wirken des gnädigen Gottes abhängig, der
sich selbst treu bleibt und auf den der Mensch sich darum verlassen kann.
Deshalb wird die Rechtfertigungsgnade nie Besitz des Menschen, auf den er sich
Gott gegenüber berufen könnte. Wenn nach katholischem Verständnis die Erneuerung
des Lebens durch die Rechtfertigungsgnade betont wird, so ist diese Erneuerung
in Glaube, Hoffnung und Liebe immer auf die grundlose Gnade Gottes angewiesen
und leistet keinen Beitrag zur Rechtfertigung, dessen wir uns vor Gott rühmen
könnten (Röm 3,27) [vgl. Quellen zu Kap. 4.3.].
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