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4.4 Das
Sündersein des Gerechtfertigten
28.
Wir bekennen gemeinsam, daß der Heilige Geist in der Taufe den Menschen mit
Christus vereint, rechtfertigt und ihn wirklich erneuert. Und doch bleibt der Gerechtfertigte zeitlebens und
unablässig auf die bedingungslos rechtfertigende Gnade Gottes angewiesen. Auch
er ist der immer noch andrängenden Macht und dem Zugriff der Sünde nicht
entzogen (vgl. Röm 6,12-14) und des lebenslangen Kampfes gegen die
Gottwidrigkeit des selbstsüchtigen Begehrens des alten Menschen nicht enthoben
(vgl. Gal 5,16; Röm 7,7.10). Auch der Gerechtfertigte muß wie im
Vaterunser täglich Gott um Vergebung bitten (Mt 6,12; 1 Joh 1,9),
er ist immer wieder zu Umkehr und Buße gerufen, und ihm wird immer wieder die
Vergebung gewährt.
29. Das verstehen
Lutheraner in dem Sinne, daß der Christ „zugleich Gerechter und Sünder"
ist: Er ist ganz gerecht, weil Gott ihm durch Wort und Sakrament seine Sünde
vergibt und die Gerechtigkeit Christi zuspricht, die ihm im Glauben zu eigen
wird und ihn in Christus vor Gott zum Gerechten macht. Im Blick- auf sich
selbst aber erkennt er durch das Gesetz, daß er zugleich ganz Sünder bleibt,
daß die Sünde noch in ihm wohnt (1 Joh 1,8; Röm 7,17.20); denn er
vertraut immer wieder auf falsche Götter und liebt Gott nicht mit jener
ungeteilten Liebe, die Gott als sein Schöpfer von ihm fordert (Dtn 6,5;
Mt 22,36-40 parr.). Diese Gottwidrigkeit ist als solche wahrhaft Sünde. Doch
die knechtende Macht der Sünde ist aufgrund von Christi Verdienst gebrochen:
Sie ist keine den Christen „beherrschende" Sünde mehr, weil sie durch
Christus „beherrscht" ist, mit dem der Gerechtfertigte im Glauben
verbunden ist; so kann der Christ, solange er auf Erden lebt, jedenfalls
stückweise ein Leben in Gerechtigkeit führen. Und trotz der Sünde ist der
Christ nicht mehr von Gott getrennt, weil ihm, der durch die Taufe und den
Heiligen Geist neugeboren ist, in täglicher Rückkehr zur Taufe die Sünde
vergeben wird, so daß seine Sünde ihn nicht mehr verdammt und ihm nicht mehr
den ewigen Tod bringt.15 Wenn also die Lutheraner sagen, daß der
Gerechtfertigte auch Sünder und seine Gottwidrigkeit wahrhaft Sünde ist,
verneinen sie nicht, daß er trotz der Sünde in Christus von Gott ungetrennt und
seine Sünde beherrschte Sünde ist. Im letzteren sind sie mit der
römisch-katholischen Seite trotz der Unterschiede im Verständnis der Sünde des
Gerechtfertigten einig.
30. Die Katholiken sind der
Auffassung, daß die Gnade Jesu Christi, die in der Taufe verliehen wird, alles
was „wirklich" Sünde, was „verdammenswürdig" ist, tilgt (Röm
8,116), daß jedoch eine aus der Sünde kommende und zur Sünde drängende
Neigung (Konkupiszenz) im Menschen verbleibt. Insofern nach katholischer
Überzeugung zum Zustandekommen menschlicher Sünden ein personales Element
gehört, sehen sie bei dessen Fehlen die gottwidrige Neigung nicht als Sünde im
eigentlichen Sinne an. Damit wollen sie nicht leugnen, daß diese Neigung nicht
dem ursprünglichen Plan Gottes vom Menschen entspricht, noch, daß sie objektiv
Gottwidrigkeit und Gegenstand lebenslangen Kampfes ist; in Dankbarkeit für die
Erlösung durch Christus wollen sie herausstellen, daß die gottwidrige Neigung nicht
die Strafe des ewigen Todes verdient17 und den Gerechtfertigten nicht
von Gott trennt. Wenn der Gerechtfertigte sich aber willentlich von Gott
trennt, genügt nicht eine erneute Beobachtung der Gebote, sondern er muß im
Sakrament der Versöhnung Verzeihung und Frieden empfangen durch das Wort der
Vergebung, das ihm Kraft des Versöhnungswerkes Gottes in Christus gewährt wird
[vgl. Quellen zu Kap. 4.4.].
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