|
4.5 Gesetz und Evangelium
31. Wir bekennen gemeinsam,
daß der Mensch im Glauben an das Evangelium „unabhängig von Werken des
Gesetzes" (Röm 3,28) gerechtfertigt wird. Christus hat das Gesetz
erfüllt und es durch seinen Tod und seine Auferstehung als Weg zum Heil
überwunden. Wir bekennen zugleich, daß die Gebote Gottes für den
Gerechtfertigten in Geltung bleiben und daß Christus in seinem Wort und Leben
den Willen Gottes, der auch für den Gerechtfertigten Richtschnur seines
Handelns ist, zum Ausdruck bringt.
32. Die Lutheraner
verweisen darauf, daß die Unterscheidung und richtige Zuordnung von Gesetz und
Evangelium wesentlich ist für das Verständnis der Rechtfertigung. Das Gesetz in
seinem theologischen Gebrauch ist Forderung und Anklage, unter der jeder
Mensch, auch der Christ, insofern er Sünder ist, zeitlebens steht und das seine
Sünde aufdeckt, damit er sich im Glauben an das Evangelium ganz der
Barmherzigkeit Gottes in Christus zuwendet, die allein ihn rechtfertigt.
33. Weil das Gesetz als
Heilsweg durch das Evangelium erfüllt und überwunden ist, können Katholiken
sagen, daß Christus nicht ein Gesetzgeber im Sinne von Mose ist. Wenn
Katholiken betonen, daß der Gerechtfertigte zur Beobachtung der Gebote Gottes
gehalten ist, so verneinen sie damit nicht, daß die Gnade des ewigen Lebens den
Kindern Gottes durch Jesus Christus erbarmungsvoll verheißen ist18
[vgl. Quellen zu Kap. 4.5.].
|