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5.
Die Bedeutung und Tragweite des erreichten Konsenses
40. Das in dieser Erklärung
dargelegte Verständnis der Rechtfertigungslehre zeigt, daß zwischen Lutheranern
und Katholiken ein Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht,
in dessen Licht die in Nr. 18 bis 39 beschriebenen, verbleibenden Unterschiede
in der Sprache, der theologischen Ausgestaltung und der Akzentsetzung des
Rechtfertigungsverständnisses tragbar sind. Deshalb sind die lutherische und
die römisch-katholische Entfaltung des Rechtfertigungsglaubens in ihrer
Verschiedenheit offen aufeinander hin und heben den Konsens in den
Grundwahrheiten nicht wieder auf.
41. Damit erscheinen auch
die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts, soweit sie sich auf die Lehre von
der Rechtfertigung beziehen, in einem neuen Licht: Die in dieser Erklärung
vorgelegte Lehre der lutherischen Kirchen wird nicht von den Verurteilungen des
Trienter Konzils getroffen. Die Verwerfungen der lutherischen
Bekenntnisschriften treffen nicht die in dieser Erklärung vorgelegte Lehre der
römisch-katholischen Kirche.
42. Dadurch wird den auf
die Rechtfertigungslehre bezogenen Lehrverurteilungen nichts von ihrem Ernst
genommen. Etliche waren nicht einfach gegenstandslos; sie behalten für uns „die
Bedeutung von heilsamen Warnungen", die wir in Lehre und Praxis zu beachten
haben.21
43. Unser Konsens in
Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre muß sich im Leben und in der Lehre der
Kirchen auswirken und bewähren. Im Blick darauf gibt es noch Fragen von unterschiedlichem
Gewicht, die weiterer Klärung bedürfen: sie betreffen unter anderem das
Verhältnis von Wort Gottes und kirchlicher Lehre sowie die Lehre von der
Kirche, von der Autorität in ihr, von ihrer Einheit, vom Amt und von den
Sakramenten, schließlich von der Beziehung zwischen Rechtfertigung und
Sozialethik. Wir sind der Überzeugung, daß das erreichte gemeinsame Verständnis
eine tragfähige Grundlage für eine solche Klärung bietet. Die lutherischen
Kirchen und die römisch-katholische Kirche werden sich weiterhin bemühen, das
gemeinsame Verständnis zu vertiefen und es in der kirchlichen Lehre und im
kirchlichen Leben fruchtbar werden zu lassen.
44. Wir sagen dem Herrn
Dank für diesen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Kirchenspaltung. Wir
bitten den Heiligen Geist, uns zu jener sichtbaren Einheit weiterzuführen, die
der Wille Christi ist.
(Es folgt hier ein Anhang mit der
Überschrift „Quellen zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre"
zu finden in: Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Einig im
Verständnis der Rechtfertigungsbotschaft? Erfahrungen und Lehren im Blick auf
die gegenwärtige ökumenische Situation, 21. September 1998 = VDBK 19, hg. v.
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz [Bonn 1998] 50-58.)
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