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Papstlicher Rat fur die Sozialen Kommunikationsmittel
Ethik in der sozialen kommunikation

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IV. EINIGE WICHTIGE ETHISCHE PRINZIPIEN

20. Ethische Prinzipien und Normen, die in anderen Bereichen von Belang sind, gelten auch für die soziale Kommunikation. Sozialethische Prinzipien wie Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit, Gleichheit und Verantwortlichkeit bei der Verwendung öffentlicher Geldmittel sowie in Ausübung öffentlicher Vertrauensfunktionen sind immer anzuwenden. Kommunikation muß immer wahrheitsgetreu sein, weil die Wahrheit wesenhaft zur Freiheit des einzelnen und zur echten Gemeinschaft unter den Menschen gehört.

Die Ethik in der sozialen Kommunikation bezieht sich nicht nur auf das, was auf Kinoleinwänden und Fernsehschirmen, in Radiosendungen, in der Presse und im Internet erscheint, sondern muß auch für viele andere Aspekte gelten. Die ethische Dimension betrifft nicht nur den Inhalt der Kommunikation (die Botschaft) und den Kommunikationsprozeß (wie die Kommunikation zustande kommt), sondern auch grundsätzliche Struktur- und System-Fragen, die häufig grosse politische Fragen im Zusammenhang mit der Verbreitung hochentwickelter Technologien und Produkte (wer soll reich und wer soll arm an Information sein?) einschließen. Diese Fragen bringen weitere mit sich, mit politischen und wirtschaftlichen Folgen im Hinblick auf Eigentum und Kontrolle. Zumindest in den offenen Gesellschaften mit Marktwirtschaft besteht das ethische Problem aller darin, den Gewinn gegen den Dienst im Interesse der Allgemeinheit — im Sinne eines umfassenden Verständnisses von Gemeinwohlabzuwägen.

Auch für die Menschen guten Willens ist nicht immer unmittelbar klar, wie ethische Prinzipien und Normen auf bestimmte Fälle anzuwenden sind. Dazu sind Überlegungen, Diskussionen und Dialog nötig. In der Hoffnung, unter Medienpolitikern, beruflich im Medienbereich Tätigen, Ethikern und Moraltheologen, Medien-Rezipienten und anderen das Nachdenken und den Dialog zu fördern, legen wir folgende Überlegungen vor.

21. In allen drei BereichenBotschaft, Prozeß, Struktur- und System-Fragengilt folgendes ethische Grundprinzip: Der Mensch und die Gemeinschaft der Menschen sind Ziel und Maßstab für den Umgang mit den Medien. Kommunikation sollte von Mensch zu Mensch und zum Vorteil der Enntwicklung des Menschen erfolgen.

Ganzheitliche Entwicklung erfordert ausreichend materielle Güter und Produkte, aber auch eine gewisse Berücksichtigung der "geistigen Dimension" (vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis, 29; 46). Allen gebührt die Möglichkeit, zu wachsen und zu gedeihen, indem sie aus der großen Palette von materiellen, intellektuellen, emotionalen, moralischen und geistlichen Gütern schöpfen. Der einzelne Mensch hat eine unveräu ßerliche Würde und Bedeutung und darf nicht im Namen kollektiver Interessen geopfert werden.

22. Das erste Prinzip wird durch ein zweites ergänzt: Das Wohl der Menschen läßt sich nicht unabhängig vom Gemeinwohl der Gemeinschaft verwirklichen, der sie angehören. Dieses Gemeinwohl sollte ausschließlich als Gesamtsumme wertvoller gemeinsamer Zielsetzungen verstanden werden, für deren Erreichung sich alle Mitglieder der Gemeinschaft miteinander einsetzen; und der Dienst an diesen Zielsetzungen ist der Grund für das Bestehen der Gemeinschaft selbst.

Darum sollten die sozialen Kommunikationsmittel, auch wenn sie mit Recht die Bedürfnisse und Interessen besonderer Gruppen im Auge haben, zum Beispiel nicht im Namen des Klassenkampfes, des übertriebenen Nationalismus, der rassischen Überheblichkeit, der ethnischen Säuberung und ähnlichem eine Gruppe gegen die andere aufbringen. Die Tugend der Solidarität, "die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das Gemeinwohl einzusetzen" (Sollicitudo rei socialis, 38), sollte alle Bereiche des sozialen, wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und religiösen Lebens beherrschen.

Medienschaffende und Entscheidungsträger im Medienbereich müssen sich auf allen Ebenen in den Dienst an den tatsächlichen Bedürfnissen und Interessen sowohl der einzelnen wie der Gruppen stellen. Es gibt einen dringenden Bedarf an Gerechtigkheit auf internationaler Ebene, wo die ungerechte Verteilung materieller Güter zwischen Nord und Süd durch eine schlechte Verteilung der Kommunikationsmittel und der Informationstechnologie, von denen die Produktivität und der Wohlstand abhängen, verschärft wird. Ähnliche Probleme gibt es auch in den reichen Ländern, "wo der ununterbrochene Wandel in den Produktionsweisen und im Konsumverhalten bereits erworbene Kenntnisse und langjährige Berufserfahrungen abwertet und ein ständiges Bemühen der Umschulung und Anpassung erfordert", so daß "jene, denen es nicht gelingt, mit der Zeit Schritt zu halten, leicht an den Rand gedrängt werden" (Centesimus annus, 33). Es bedarf natürlich einer breiten Beteiligung am Entscheidungsprozeß nicht nur in bezug auf die Botschaften und die Prozesse der sozialen Kommunikation, sondern auch hinsichtlich der System-Fragen und der Verteilung der Geldmittel. Wer auf diesem Gebiet Entscheidungen trifft, hat die ernste moralische Pflicht, die Bedürfnisse und Interessen all derer zur Kenntnis zu nehmen, die besonders verwundbar sind: der Armen, der Alten, der Ungeborenen, der Kinder und Jugendlichen, der Unterdrückten und Ausgegrenzten, der Frauen und der Minderheiten, der Kranken und Behinderten sowie der Familien und der religiösen Gruppen. Insbesondere sollten heute die internationale Gemeinschaft und das internationale Medien-Interesse großzügig und umfassend den Nationen und Regionen gegenübertreten, wo das, was die Massenmedien tun bzw. unterlassen, sie teilhaben läßt an der Scham über das Fortbestehen von Übeln wie Armut, Analphabetentum, politische Unterdrückung und Verletzung der Menschenrechte, Konflikten zwischen Religionen, zwischen religiösen und gesellschaftlichen Gruppen und Unterdrückung der einheimischen Kulturen.

23. Jedenfalls glauben wir nach wie vor, daß "die Lösung der Probleme, die aus dieser ungeregelten Kommerzialisierung und Privatisierung entstanden sind, nicht in einer staatlichen Medienkontrolle liegt, sondern in einer umfassenderen Regelung, die den Normen des öffentlichen Dienstes entspricht, sowie in größerer öffentlicher Verantwortlichkeit. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß, obwohl sich der rechtlich-politische Rahmen, worin die Medien bestimmter Länder funktionieren, gegenwärtig deutlich bessert, es andere Gegenden gibt, wo das Eingreifen seitens der Regierung nach wie vor ein Instrument der Unterdrückung und Ausschließung ist" (Aetatis novae, 5).

Man muß immer für die Freiheit der Meinungsäußerung eintreten, denn "wenn die Menschen ihrer Natur folgend untereinander Erkenntnisse und Meinungen austauschen, üben sie ihr ureigenstes Recht aus und erfüllen zugleich eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft" (Communio et progressio, 45). Von einem ethischen Standpunkt aus betrachtet, ist diese Voraussetzung jedoch keine absolute, unverjährbare Norm. Es gibt ganz offensichtlich Fälle, wo kein Recht zur Kommunikation besteht; dazu gehören z.B. Verleumdung und Rufschädigung; Botschaften, die den Haß und Konflikt zwischen einzelnen und Gruppen zu schüren versuchen; Obszönitäten und Pornographie; die krankhafte Beschreibung der Gewalt. Auch die freie Meinungsäußerung sollte Prinzipien wie Wahrheit, Korrektheit und Achtung vor der Privatsphäre einhalten.

Die Medienschaffenden sollten sich, in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Öffentlichkeit, aktiv für die Entwicklung und Stärkung moralischer Verhaltensnormen für Medienberufe einsetzen. Religiösen Körperschaften und anderen Gruppen steht es zu, sich an diesem ständigen Bemühen zu beteiligen.

24. Ein weiteres, bereits erwähntes, wichtiges Prinzip betrifft die Teilnahme der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozeß über Medienpolitik. Diese Beteiligung auf allen Ebenen sollte systematisch organisiert und wirklich repräsentativ sein und nicht zugunsten bestimmter Gruppen umgelenkt werden. Dieses Prinzip gilt auch, ja vielleicht noch mehr, dort, wo die Medien im Privateigentum stehen und Gewinn- und Erwerbszwecken dienen.

Im Interesse der Beteiligung der Öffentlichkeit ist es an den Medienschaffenden, "sich mit den Menschen kommunikativ auszutauschen und nicht nur zu ihnen zu sprechen. Dazu gehört die Kenntnis der Nöte und Bedürfnisse der Menschen, das Wissen um ihre Probleme, und alle Kommunikationsformen müssen mit dem Einfühlungsvermögen dargeboten werden, das die menschliche Würde verlangt" (Johannes Paul II., Ansprache an die Experten der Massenmedien, Los Angeles, 15. September 1987).

Auflagenhöhe, Einschaltquoten und Einnahmen zeigen, zusammen mit der Marktforschung, manchmal am besten die Stimmung des Publikums an; sie sind in der Tat die einzigen Daten, die das Gesetz des Marktes braucht, um handeln zu können. Zweifellos kann man auf diese Weise die Stimme des Marktes hören. Doch sollten die Entscheidungen über die Medien-Inhalte und -Politik nicht allein dem Markt und den Wirtschaftsfaktoren, das heißt dem Gewinn, überlassen werden; denn auf Gewinne allein kann man sich weder stützen, um das öffentliche Interesse im allgemeinen, noch im besonderen die legitimen Interessen von Minderheiten zu schützen.

In gewissem Maße kann man auf diesen Einwand mit dem sogenannten "Nischen"-Konzept antworten, mit dem sich manche Zeitschriften, Programme, Rundfunkstationen und Fernsehsender an besondere Leser-, Hörer- und Zuschauergruppen wenden. Der Ansatz ist bis zu einem gewissen Punkt berechtigt. Die Diversifizierung und Spezialisierung, d.h. die Medien einem Pubklikum entsprechend zu organisieren, das sich in immer kleinere, auf Wirtschaftsfaktoren und Konsummodellen beruhende Einheiten aufsplittert, sollten aber nicht allzu weit getrieben werden. Die sozialen Kommunikationsmittel müssen ein "Areopag" bleiben (vgl. Enzyklika Redemptoris missio, 37), ein Forum für den Austausch von Gedanken und Informationen, das Solidarität und Frieden fördert, indem es die einzelnen Menschen und Gruppen verbindet. Besonders das Internet ruft eine gewisse Sorge hervor hinsichtlich "seiner radikal neuen Konsequenzen: Verlust des eigentlichen Wertes der Informationsmittel; undifferenzierte Uniformität bei den Botschaften, die so zu bloßer Information verkürzt werden; Fehlen eines verantwortungsvollen Feedback und eine gewisse Verzagtheit in den zwischenmenschlichen Beziehungen" (Für eine Pastoral der Kultur, 9).

25. Aber die Medienschaffenden sind nicht die einzigen, die ethische Pflichten haben. Auch das Publikum, die Medien-Rezipienten, also die Zuschauer, Hörer und Leser, haben Verpflichtungen. Die Medienschaffenden, die Verantwortung zu übernehmen versuchen, verdienen ein Publikum, das sich seiner eigenen Verantwortlichkeiten bewußt ist.

Die erste Pflicht der Medien-Nutzer sollte in der Unterscheidung und in der Auswahl bestehen. Sie sollten sich über die Medien, über ihre Strukturen, Arbeitsweisen und Inhalte informieren und nach gesunden ethischen Kriterien eine verantwortungsvolle Wahl darüber treffen, was sie lesen, sehen oder hören wollen. Was heute alle nötig haben, sind Formen einer ständigen Medienerziehung, sei es durch persönliches Studium, sei es durch die Teilnahme an einem organisierten Programm oder beides zusammen. Die Erziehung zum Umgang mit den Massenmedien bringt den Menschen nicht in erster Linie die Techniken bei; sie soll ihnen vielmehr helfen, sich Maßstäbe des guten Geschmacks und ein wahrheitsgemäßes moralisches Urteil zu bilden. Es handelt sich also um einen Aspekt der Gewissensbildung.

Die Kirche sollte durch ihre Schulen und ihre Bildungsprogramme eine Medienerziehung dieser Art anbieten (vgl. Aetatis novae, 28; Communio et progressio, 107). Die folgenden, ursprünglich an die Institute des geweihten Lebens gerichteten Worte finden eine weiter reichende Anwendung: "Angesichts des Einflusses [der Massenmedien] erzieht sich eine Gemeinschaft dahin, mit der evangeliumsgemäßen Klarheit und inneren Freiheit dessen, der gelernt hat, Christus zu kennen (vgl. Gal 4,17-23), diese Mittel zum persönlichen und gemeinschaftlichen Wachstum zu nutzen. Tatsächlich vertreten die Medien eine Mentalität und eine Einstellung zum Leben — und drängen sie oftmals geradezu auf —, die in ständigem Gegensatz zum Evangelium stehen. Von vielen Seiten wird hier nach einer eingehenderen Schulung zur kritischen Rezeption und Nutzung der Medien gerufen (Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, Das brüderliche Leben in Gemeinschaft, 34).

Desgleichen haben Eltern die ernste Pflicht, ihren Kindern dabei zu helfen, daß sie die sozialen Kommunikationsmittel zu bewerten und zu benutzen lernen, indem sie das Gewissen der Kinder richtig bilden und ihre Kritikfähigkeit entwickeln (vgl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, 76). Um des Wohles ihrer Kinder und um ihres eigenen Wohles willen müssen sich die Eltern die Fertigkeiten urteilsfähiger Zuschauer, Hörer und Leser aneignen und praktizieren, indem sie als Vorbilder für den besonnenen Umgang mit den Medien fungieren. Die Kinder und Jugendlichen sollten, dem Alter und den Umständen entsprechend, zur Medienbildung angeleitet werden, damit sie der billigen Versuchung zu unkritischer Passivität, dem von ihren Spielgefährten und Schulkameraden ausgeübten Druck und der kommerziellen Ausbeutung widerstehen. Die Familien, Eltern und Kinder zusammen, werden es hilfreich finden, in Gruppen zusammenzukommen und die von der sozialen Kommunikation geschaffenen Probleme und Möglichkeiten zu studieren und zu erörtern.

26. Außer der Förderung der Medienerziehung haben die Einrichtungen, Agenturen und Sendeprogramme der Kirche hinsichtlich der sozialen Kommunikationsmittel noch weitere wichtige Verantwortlichkeiten. Zuallererst sollte die kirchliche Kommunikationspraxis beispielhaft sein und höchste Wertmaßstäbe hinsichtlich Wahrhaftigkeit, Verantwortlichkeit und Sensibilität für die Menschenrechte sowie andere wichtige Prinzipien und Normen widerspiegeln. Darüber hinaus sollten die sozialen Kommunikationsmedien der Kirche engagiert sein, die Fülle der Wahrheit über die Bedeutung des menschlichen Lebens und der Geschichte zu vermitteln, und zwar so, wie sie in dem geoffenbarten Wort Gottes enthalten ist und vom kirchlichen Lehramt formuliert wurde. Die Hirten der Kirche sollten zum Einsatz der sozialen Kommunikationsmittel für die Verbreitung des Evangeliums ermutigen (vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 822,1).

Die Vertreter der Kirche sollen in ihren Beziehungen zu den Journalisten ehrlich und offen sein. Auch wenn die Fragen mitunter "peinlich oder beunruhigend sind, insbesondere dann, wenn sie absolut nicht der Botschaft entsprechen, die wir verteidigen müssen", muß man sich darüber im klaren sein, daß "solche befremdlichen Fragen ja von einem Großteil unserer Zeitgenossen gestellt werden" (Für eine Pastoral der Kultur, 34). Alle, die im Namen der Kirche sprechen, sollen auf diese anscheinend unbequemen Fragen glaubwürdig und wahrheitsgemäß antworten, damit die Kirche heute glaubwürdig zu den Menschen spricht.

Die Katholiken haben wie andere Bürger das Recht, sich frei zu äußern, und somit auch das Recht auf Zugang zu den Kommunikationsmedien. Das Recht auf Meinungsäußerung schließt ein, daß Meinungen, die das Wohl der Kirche betreffen, ausgesprochen werden unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten, des Respektes gegenüber den Hirten und unter Beachtung des Gemeinwohls und der Würde der Personen (vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 212,3; can. 227). Niemand hat jedoch das Recht, im Namen der Kirche zu sprechen oder einen entsprechenden Eindruck zu erwecken, wenn er nicht dazu beauftragt ist. Persönliche Ansichten sollten nicht als Lehre der Kirche ausgegeben werden (vgl. ebd., can. 227).

Es wäre ein guter Dienst an der Kirche, wenn mehr von ihren Amtsträgern und Funktionsinhabern eine Ausbildung in Kommunikation erhielten. Das gilt nicht nur für die Seminaristen, für die in der Ausbildung stehenden Ordensleute und für junge katholische Laien, sondern für das Personal der Kirche im allgemeinen. Wenn die Medien "neutral, offen und ehrlich" sind, bieten sie gut vorbereiteten Christen "eine missionarische Rolle an vorderster Front" an, und es ist wichtig, daß die Betreffenden "gut geschult und unterstützt werden". Die Hirten sollten ihren Gläubigen über die Massenmedien und ihre mitunter widersprüchlichen und sogar destruktiven Botschaften Orientierungshilfen anbieten (vgl. ebd., can. 822, 2.3).

Solche Überlegungen beziehen sich auf die kircheninterne Kommunikation. Ein wechselseitiger Fluß von Informationen und Meinungen zwischen Hirten und Gläubigen, die Freiheit der Meinungsäußerung mit Gesprür für das Wohl der Gemeinschaft und für die Rolle des Lehramtes bei dessen Förderung und eine verantwortungsvolle öffentliche Meinung — das alles sind wichtige Äußerungen des "Grundrechtes auf Dialog und auf Information innerhalb der Kirche" (Aetatis novae, 10; vgl. Communio et progressio, 120).

Das Recht zur Meinungsäußerung muss mit Achtung vor der geoffenbarten Wahrheit und der Lehre der Kirche und vor den kirchlichen Rechten anderer wahrgenommen werden (vgl. Codex des kanonischen Rechtes, can. 212, 1.2.3, can. 220). Wie andere Gemeinschaften und Institutionen, sieht sich auch die Kirche bisweilen veranlaßt — ja manchmal dazu gezwungen —, Geheimhaltung und Verschwiegenheit zu üben. Aber das sollte nicht zum Zweck der Manipulation und Kontrolle geschehen. In der Glaubensgemeinschaft "stehen die Amtsträger, die mit heiliger Vollmacht ausgestattet sind, im Dienste ihrer Brüder, damit alle, die zum Volke Gottes gehören und sich daher der wahren Würde eines Christen erfreuen, in freier und geordneter Weise sich auf das nämliche Ziel hin ausstrecken und so zum Heile gelangen" (II. Vatikan. Konzil, Lumen gentium, 18). Ein Weg, um diese Einsicht zu verwirklichen, ist der richtige Umgang mit den Kommunikationsmedien.




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