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Heiliger Benedikt
Regel
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Kapitel 41: Die Mahlzeiten
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Kapitel
41: Die
Mahlzeiten
1 Vom
heiligen
Osterfest
bis
Pfingsten
halten
die
Brüder
zur
sechsten
Stunde
die
Hauptmahlzeit
und
nehmen
am
Abend
eine
Stärkung
zu sich. 2 Doch von
Pfingsten
an
sollen
die
Mönche
während
des
ganzen
Sommers
am
Mittwoch
und
Freitag
bis zur
neunten
Stunde
fasten
, wenn sie keine
Feldarbeit
haben und die
Sommerhitze
nicht zu sehr
drückt
. 3 An den
übrigen
Tagen
nehmen
sie die
Hauptmahlzeit
zur
sechsten
Stunde
ein. 4 Die
sechste
Stunde
für
die
Hauptmahlzeit
wird auch
beibehalten
, wenn die
Brüder
auf dem
Feld
arbeiten
oder die
Sommerhitze
unerträglich
ist; der
Abt
sorge
dafür. 5
Überhaupt
regle
und
ordne
er alles so,
dass
es den
Brüdern
zum
Heil
dient
und sie ohne einen
berechtigten
Grund
zum
Murren
ihre
Arbeit
tun
können
. 6 Vom
September
bis zum
Beginn
der
Fastenzeit
essen
sie nur zur
neunten
Stunde
. 7 Vom
Beginn
der
Fastenzeit
bis
Ostern
halten
sie die
Mahlzeit
erst
am
Abend
. 8 Die
Vesper
aber wird so
angesetzt
,
dass
man bei
Tisch
kein
Lampenlicht
braucht
.
Vielmehr
muss
alles noch bei
Tageslicht
fertig
werden. 9 Auch zu
anderen
Jahreszeiten
werde
die
Stunde
für
das
Abendessen
oder
für
die
Hauptmahlzeit
so
gewählt
,
dass
alles bei
Tageslicht
geschehen
kann.
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