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Heiliger Benedikt
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Kapitel 44: Die Bußen der Ausgeschlossenen
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Kapitel
44: Die
Bußen
der
Ausgeschlossenen
1 Wer
für
ein
schweres
Vergehen
vom
Oratorium
und vom
Tisch
ausgeschlossen
ist,
werfe
sich am
Ende
der
gottesdienstlichen
Feier
vor
der
Tür
des
Oratoriums
zu
Boden
. Ohne etwas zu
sagen
, mit dem
Gesicht
zur
Erde
2
soll
er dort zu
Füßen
aller
liegen
, die aus dem
Oratorium
kommen
. 3 Das
tue
er
solange
, bis der
Abt
entscheidet
,
dass
es
genügt
. 4
Sobald
der
Abt
ihn
rufen
lässt
und er
hereinkommt
,
werfe
er sich dem
Abt
und dann
allen
zu
Füßen
, damit sie
für
ihn
beten
. 5 Dann
werde
er auf
Gehei
des
Abtes
wieder in den
Chor
aufgenommen
, und zwar an dem
Platz
, den der
Abt
bestimmt
. 6 Doch
darf
er ohne
erneute
Erlaubnis
des
Abtes
noch
keinen
Psalm
, keine
Lesung
oder sonst etwas im
Oratorium
vortragen
. 7 Bei
allen
Gebetszeiten
werfe
er sich am
Ende
des
Gottesdienstes
seinem
Platz
zu
Boden
. 8 So
tue
er
Buße
, bis der
Abt
ihm
befiehlt
, diese zu
beenden
. 9 Wer aber
für
ein
leichtes
Vergehen
nur vom
Tisch
ausgeschlossen
ist,
soll
im
Oratorium
Buße
tun,
solange
der
Abt
es
befiehlt
. 10 Das
muss
er tun, bis der
Abt
den
Segen
gibt
und
sagt
: Genug.
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