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Heiliger Benedikt
Regel
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Kapitel 48: Die Ordnung für Handarbeit und Lesung
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Kapitel
48: Die
Ordnung
für
Handarbeit
und
Lesung
1
Müßiggang
ist der
Seele
Feind
. Deshalb
sollen
die
Brüder
zu
bestimmten
Zeiten
mit
Handarbeit
, zu
bestimmten
Stunden
mit
heiliger
Lesung
beschäftigt
sein
. 2 Und so meinen wir, durch
folgende
Verfügung
die
Zeit
für
beides
ordnen
zu
können
: 3 Von
Ostern
bis
ersten
Oktober
verrichten
sie
morgens
nach der
Prim
bis
ungefähr
zur
vierten
Stunde
die
notwendigen
Arbeiten
. 4 Von der
vierten
Stunde
aber bis zur
Sext
sollen
sie
frei
sein
bis zur
Lesung
. 5 Nach der
Sext
und der
Mahlzeit
sollen
sie unter
völligem
Schweigen
auf ihren
Betten
ruhen
. Will aber einer
für
sich
lesen
, dann
lese
er so,
dass
er
keinen
anderen
stört
. 6 Die
Non
werde
früher
gehalten
, zur
Mitte
der
achten
Stunde
; dann
gehen
sie bis zur
Vesper
wieder an ihre
Arbeit
. 7 Wenn die
Ortsverhältnisse
oder die
Armut
fordern
,
dass
sie die
Ernte
selber
einbringen
,
sollen
sie nicht
traurig
sein
. 8 Sie sind dann
wirklich
Mönche
, wenn sie wie
unsere
Väter
und die
Apostel
von ihrer
Hände
Arbeit
leben
. 9 Alles aber
geschehe
wegen der
Kleinmütigen
wegen
maßvoll
.
10 Vom 1.
Oktober
bis zum
Beginn
der
Fastenzeit
sollen
sie bis zum
Ende
der
zweiten
Stunde
für
die
Lesung
frei
sein
.
11
Zur
zweiten
Stunde
werde
die
Terz
gehalten
. Bis zur
neunten
Stunde
verrichten
alle die
Arbeit
, die ihnen
aufgetragen
ist. 12 Beim
ersten
Zeichen
zur
Non
breche
jeder seine
Arbeit
ab, um
bereit
zu
sein
, wenn das
zweite
Zeichen
gegeben
wird. 13 Nach dem
Essen
sollen
sie
für
ihre
Lesung
oder
für
die
Psalmen
frei
sein
. 14 In den
Tagen
der
Fastenzeit
aber
sollen
sie vom
Morgen
bis zum
Ende
der
dritten
Stunde
für
ihre
Lesung
frei
sein
. Dann
verrichten
sie bis zum
Ende
der
zehnten
Stunde
, was ihnen
aufgetragen
wird. 15 In diesen
Tagen
der
Fastenzeit
erhält
jeder einen
Band
der
Bibel
, den er von
Anfang
bis
Ende
ganz
zu
lesen
hat. 16 Diese
Bände
werden zu
Beginn
der
Fastenzeit
ausgegeben
. 17
Vor
allem
bestimme
man einen oder zwei
Ältere
, die zu den
Stunden
,
da
die
Brüder
für
die
Lesung
frei
sind, im
Kloster
umhergehen
. 18 Sie
müssen
darauf
achten
, ob sich etwa ein
träger
Bruder
findet
, der mit
Müßiggang
oder
Geschwätz
seine
Zeit
verschwendet
,
anstatt
eifrig
bei der
Lesung
zu
sein
; damit
bringt
einer nicht nur sich selbst um den
Nutzen
,
sondern
lenkt
auch
andere
ab. 19 Wird ein
solcher
, was
ferne
sei
,
ertappt
,
werde
er
einmal
und ein
zweites
Mal
zurechtgewiesen
. 20
Bessert
er sich nicht,
treffe
ihn
die von der
Regel
vorgesehene
Strafe
so,
dass
die
anderen
sich
fürchten
. 21
Überhaupt
darf
ein
Bruder
mit einem
anderen
nur in den
vorgesehenen
Stunden
zusammen
sein
.
22 Am
Sonntag
sollen
ebenfalls
alle
für
die
Lesung
frei
sein
außer
jenen
, die
für
verschiedene
Dienste
eingeteilt
sind. 23 Ist aber einer so
nachlässig
und
träge
,
dass
er nicht
willens
oder nicht
fähig
ist, etwas zu
lernen
oder zu
lesen
,
trage
man
ihm
eine
Tätigkeit
auf, damit er nicht
müßig
ist. 24
Kranken
oder
empfindlichen
Brüdern
werde
eine
passende
Beschäftigung
oder ein
geeignetes
Handwerk
zugewiesen
; sie
sollen
nicht
müßig
sein
, aber auch nicht durch
allzu
große
Last
der
Arbeit
erdrückt
oder sogar
fortgetrieben
werden. 25 Der
Abt
muss
auf ihre
Schwäche
Rücksicht
nehmen
.
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