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Heiliger Benedikt
Regel

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Kapitel 54: Die Annahme von Briefen und Geschenken

    1 Der Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen Eltern oder irgend jemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder sonst Kleine Geschenke annehmen oder geben. 2 Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben, darf er sich nicht anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt wurde. 3 Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es zu geben ist. 4 Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig, damit dem Teufel kein Raum gegeben werde. 5 Wer sich etwas anderes herausnimmt, den treffe die von der Regel vorgesehene Strafe.




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