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Heiliger Benedikt
Regel
IntraText CT - Text
Kapitel 54: Die Annahme von Briefen und Geschenken
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Kapitel
54: Die
Annahme
von
Briefen
und
Geschenken
1 Der
Mönch
darf
keinesfalls
ohne
Weisung
des
Abtes
von seinen
Eltern
oder
irgend
jemandem
, auch nicht von einem
anderen
Mönch
Briefe
,
Eulogien
oder sonst
Kleine
Geschenke
annehmen
oder
geben
. 2 Selbst wenn seine
Eltern
ihm
etwas
geschickt
haben,
darf
er sich nicht
anmaßen
, es
anzunehmen
,
ehe
der
Abt
benachrichtigt
wurde
. 3 Hat der
Abt
die
Annahme
erlaubt
, kann er immer noch
verfügen
, wem es zu
geben
ist. 4 Dann
sei
der
Bruder
, dem es
geschickt
wurde
, nicht
traurig
, damit dem
Teufel
kein
Raum
gegeben
werde
. 5 Wer sich etwas
anderes
herausnimmt
, den
treffe
die von der
Regel
vorgesehene
Strafe
.
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