Index
|
Wörter
:
alphabetisch
-
Frequenz
-
rückläufig
-
Länge
-
Statistik
|
Hilfe
|
IntraText-Bibliothek
Heiliger Benedikt
Regel
IntraText CT - Text
Kapitel 59: Die Aufnahme von Kindern
zurück
-
vor
Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden
Kapitel
59: Die
Aufnahme
von
Kindern
1 Wenn ein
Vornehmer
seinen
Sohn
im
Kloster
darbringt
und dieser noch ein
Kind
ist, dann
stellen
die
Eltern
die oben
erwähnte
Urkunde
aus. 2
Zusammen
mit einer
Opfergabe
wickeln
sie diese
Urkunde
und die
Hand
des
Knaben
in das
Altartuch
und
bringen
ihn
so
dar
. 3 Was ihr
Vermögen
angeht
, so
sollen
sie in der
vorliegenden
Urkunde
unter
Eid
versprechen
,
dass
sie
niemals
selbst, auch
nie
durch eine
vorgeschobene
Person
noch auf irgendeine
andere
Weise
dem
Knaben
etwas
schenken
oder
ihm
die
Möglichkeit
bieten
, etwas zu
besitzen
. 4 Sie
können
jedoch
für
seinen
Unterhalt
dem
Kloster
eine
Spende
anbieten
. 5 Was sie
geben
wollen
, das
sollen
sie dem
Kloster
als
Schenkung
vermachen
. Wenn sie es
wünschen
,
können
sie sich die
Nutznießung
vorbehalten
. 6 Auf diese
Weise
werde
allem
vorgebeugt
, so
dass
dem
Knaben
keine
Aussicht
bleibt
, die
ihn
betören
und
verderben
könnte
, was
ferne
sei
. Wir
kennen
das aus
Erfahrung
. 7
Entsprechend
sollen
es auch
Ärmere
halten
. 8 Wer aber
gar
nichts hat,
stellt
einfach
die
Urkunde
aus und
bringt
in
Gegenwart
von
Zeugen
seinen
Sohn
zusammen
mit der
Opfergabe
dar
.
zurück
-
vor
Index
|
Wörter
:
alphabetisch
-
Frequenz
-
rückläufig
-
Länge
-
Statistik
|
Hilfe
|
IntraText-Bibliothek
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText®
(V89) - Some rights reserved by
EuloTech SRL
- 1996-2007. Content in this page is licensed under a
Creative Commons License