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Heiliger Benedikt
Regel
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Kapitel 62: Die Priester des Klosters
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Kapitel
62: Die
Priester
des
Klosters
1 Wenn der
Abt
die
Weihe
eines
Priesters
oder
Diakons
erbitten
will, so
wähle
er aus seinen
Mönchen
einen aus, der
würdig
ist den
priesterlichen
Dienst
auszuüben
. 2 Der
Geweihte
aber
hüte
sich
vor
Überheblichkeit
und
Stolz
. 3 Er
nehme
sich nichts
heraus
und
handle
nie
ohne
Auftrag
des
Abtes
. Er
wisse
ja,
dass
gerade
er sich in der
Zucht
der
Regel
zu
fügen
hat. 4 Das
Priesteramt
sei
ihm
kein
Anlass
, den
Gehorsam
und die
Ordnung
der
Regel
zu
vergessen
,
sondern
er
schreite
mehr und mehr zu
Gott
. 5 Er
nimmt
stets
den
Platz
ein, der seinem
Eintritt
ins
Kloster
entspricht
, 6
außer
beim
Dienst
am
Altar
oder wenn
ihn
die
Wahl
der
Gemeinschaft
und der
Wille
des
Abtes
an einen
höheren
Platz
stellen
, weil seine
Lebensführung
es
verdient
. 7 Doch
wisse
er,
dass
auch er sich an die
Ordnung
zu
halten
hat, die
für
Dekane
und
Prioren
gilt
. 8
Nimmt
er sich
heraus
, anders zu
handeln
,
gelte
er nicht mehr als
Priester
,
sondern
als
Aufrührer
. 9 Und er
ändert
sich
trotz
wiederholter
Mahnung
nicht, so
ziehe
man noch den
Bischof
als
Zeugen
hinzu. 10 Wenn er sich auch dann nicht
bessert
und seine
Schuld
klar
zutage
liegt
,
werde
er aus dem
Kloster
gewiesen
.
11
doch nur, wenn er so
widerspenstig
ist,
dass
er sich nicht
unterordnen
und der
Regel
nicht
gehorchen
will.
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