Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek
Heiliger Benedikt
Regel

IntraText CT - Text

zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

Kapitel 70: Eigenmächtige Bestrafung eines Bruders

    1 Man beuge im Kloster jeder Gelegenheit zur Anmaßung vor. 2 Darum bestimmen wir: Keiner darf seiner Brüder ausschließen oder schlagen, es sei denn, der Abt habe ihm dazu Vollmacht erteilt. 3 Wer sich dagegen verfehlt, werde vor allen zurechtgewiesen, damit die anderen abgeschreckt werden. (1Tim5,20) 4 Alle sollen die Knaben bis zum Alter von 15 Jahren gewissenhaft zur Ordnung anhalten und beaufsichtigen, 5 doch geschehe auch dies immer maßvoll und überlegt. 6 Wer sich ohne Weisung des Abtes irgend etwas gegen einen Erwachsenen herausnimmt oder gar den Knaben gegenüber sich zu maßlosem Zorn hinreißen lässt, den treffe die von der Regel vorgesehene Strafe. 7 Es steht ja geschrieben: "Was du selbst nicht erleiden willst, das tue auch keinem anderen an!" (Tob 4,16)




zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License