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Heiliger Benedikt
Regel

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Kapitel 71: Der gegenseitige Gehorsam

    1 Das Gut des Gehorsams sollen alle nicht nur dem Abt erweisen. Die Brüder müssen ebenso einander gehorchen; 2 sie wissen doch, dass sie auf dem Weg des Gehorsams zu Gott gelangen. 3 Ein Befehl des Abtes oder der von ihm eingesetzten Oberen habe jedoch immer den Vorrang, und wir erlauben nicht, dass private Befehle vorgezogen werden. 4 Sonst sollen alle Jüngeren ihre älteren Brüdern in aller Liebe und mit Eifer gehorchen. 5 Ist einer streitsüchtig, werde er zurechtgewiesen. 6 Wenn aber ein Bruder vom Abt oder von einem der Oberen aus einem noch so geringfügigen Grund irgendwie zurechtgewiesen wird, 7 oder wenn er merkt, dass ein älterer innerlich gegen ihn erzürnt oder ein wenig erregt ist, 8 dann werfe er sich unverzüglich zu Boden und liege zur Buße so lange zu seinen Füßen, bis die Erregung durch den Segen zur Ruhe kommt. 9 Wer sich aus Geringschätzung weigert, das zu tun, den treffe körperliche Züchtigung, oder er werde, wenn er trotzig bleibt, aus dem Kloster gestoßen.




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