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Heiliger Benedikt
Regel
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Kapitel 71: Der gegenseitige Gehorsam
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Kapitel
71: Der
gegenseitige
Gehorsam
1 Das
Gut
des
Gehorsams
sollen
alle nicht nur dem
Abt
erweisen
. Die
Brüder
müssen
ebenso
einander
gehorchen
; 2 sie
wissen
doch,
dass
sie auf dem
Weg
des
Gehorsams
zu
Gott
gelangen
. 3 Ein
Befehl
des
Abtes
oder der von
ihm
eingesetzten
Oberen
habe
jedoch
immer den
Vorrang
, und wir
erlauben
nicht,
dass
private
Befehle
vorgezogen
werden. 4 Sonst
sollen
alle
Jüngeren
ihre
älteren
Brüdern
in aller
Liebe
und mit
Eifer
gehorchen
. 5 Ist einer
streitsüchtig
,
werde
er
zurechtgewiesen
. 6 Wenn aber ein
Bruder
vom
Abt
oder von einem der
Oberen
aus einem noch so
geringfügigen
Grund
irgendwie
zurechtgewiesen
wird, 7 oder wenn er
merkt
,
dass
ein
älterer
innerlich
gegen
ihn
erzürnt
oder ein wenig
erregt
ist, 8 dann
werfe
er sich
unverzüglich
zu
Boden
und
liege
zur
Buße
so
lange
zu seinen
Füßen
, bis die
Erregung
durch den
Segen
zur
Ruhe
kommt
. 9 Wer sich aus
Geringschätzung
weigert
, das zu tun, den
treffe
körperliche
Züchtigung
, oder er
werde
, wenn er
trotzig
bleibt
, aus dem
Kloster
gestoßen
.
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