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Heiliger Benedikt
Regel
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Kapitel 03: Die Einberufung der Brüder zum Rat
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Kapitel
03
: Die
Einberufung
der
Brüder
zum
Rat
1
Sooft
etwas
Wichtiges
im
Kloster
zu
behandeln
ist,
soll
der
Abt
die
ganze
Gemeinschaft
zusammenrufen
und selbst
darlegen
,
worum
es
geht
. 2 Er
soll
den
Rat
des
Brüder
anhören
und dann mit sich selbst zu
Rate
gehen
. Was er
für
zuträglicher
hält
, das
tue
er. 3
Dass
aber alle zur
Beratung
zu
rufen
seien
, haben wir deshalb
gesagt
, weil der
Herr
oft
einem
Jüngeren
offenbart
, was das
Bessere
ist. 4 Die
Brüder
sollen
jedoch
in aller
Demut
und
Unterordnung
ihren
Rat
geben
. Sie
sollen
nicht
anmaßend
und
hartnäckig
ihre
eigenen
Ansichten
verteidigen
. 5
Vielmehr
liegt
die
Entscheidung
im
Ermessen
des
Abtes
: Was er
für
heilsamer
hält
, darin
sollen
ihm
alle
gehorchen
. 6 Wie es
jedoch
den
Jüngern
zukommt
, dem
Meister
zu
gehorchen
,
muss
er
seinerseits
alles
vorausschauend
und
gerecht
ordnen
.
7 Alle
sollen
in allem der
Regel
als
Lehrmeisterin
folgen
, und niemand
darf
leichtfertig
von ihrer
Weisung
abweichen
. 8 Keiner
darf
im
Kloster
dem
Willen
seines
eigenen
Herzens
folgen
. 9 Niemand
maße
sich an, mit seinem
Abt
unverschämt
oder
gar
außerhalb
des
Klosters
zu
streiten
. 10
Geht
aber einer in seiner
Anmaßung
so
weit
, dann
treffe
ihn
die von der
Regel
vorgesehene
Strafe
.
11
Der
Abt
allerdings
muss
seine
Anordnung
immer in
Gottesfurcht
treffen
und sich dabei an die
Regel
halten
. Er
muss
wissen
,
dass
er sich ohne
Zweifel
für
alle seiner
Entscheidungen
vor
Gott
, dem
gerechten
Richter
, zu
verantworten
hat. 12 Wenn
weniger
wichtige
Angelegenheiten
des
Klosters
zu
behandeln
sind,
soll
er nur die
Älteren
um
Rat
fragen
, 13
lesen
wir doch in der
Schrift
:
(
Sir
32,24)
"Tu alles mit
Rat
, dann
brauchst
du nach der
Tat
nichts zu
bereuen
."
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