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Heiliger Benedikt
Regel

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Kapitel 08: Der Gottesdienst in der Nacht

    1 Im Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten Stunde der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung. 2 So können die Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann ausgeruht aufstehen. 3 Was nach den Vigilien an Zeit noch übrig bleibt, sollen die Brüder die es brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden. 4 Von Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so bestimmt: Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für die natürlichen Bedürfnisse der Brüder die Laudes, die bei Tagesanbruch zu halten sind.




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