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Heiliger Benedikt
Regel
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Kapitel 24: Die Ausschließung bei leichten Verfehlungen
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Kapitel
24: Die
Ausschließung
bei
leichten
Verfehlungen
1 Nach der
Schwere
der
Schuld
muss
sich das
Ma
von
Ausschließung
und
Bestrafung
richten
. 2 Es
steht
dem
Abt
zu, die
Schwere
der
Schuld
zu
beurteilen
. 3 Wenn nun bei einem
Bruder
eine
leichte
Schuld
festgestellt
wird,
werde
er von der
Teilnahme
an der
Mahlzeit
ausgeschlossen
. 4
Fr
den, der von der
Tischgemeinschaft
ausgeschlossen
ist,
gilt
folgendes
Verfahren
: Im
Oratorium
darf
er weder einen
Psalm
noch eine
Antiphon
vorsingen
und keine
Lesung
vortragen
, bis die
Buße
geleistet
ist. 5
Sein
Essen
erhalte
er
für
sich allein nach der
Mahlzeit
der
Brüder
; 6 wenn die
Brüder
zum
Beispiel
zur
sechsten
Stunde
essen
, dann
jener
Bruder
zur
neunten
; wenn die
Brüder
zur
neunten
Stunde
essen
, dann
jener
am
Abend
; 7 dies
gilt
solange
bis er durch
angemessene
Buße
Verzeihung
erlangt
hat.
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