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Heiliger Benedikt
Regel

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Kapitel 24: Die Ausschließung bei leichten Verfehlungen

    1 Nach der Schwere der Schuld muss sich das Ma von Ausschließung und Bestrafung richten. 2 Es steht dem Abt zu, die Schwere der Schuld zu beurteilen. 3 Wenn nun bei einem Bruder eine leichte Schuld festgestellt wird, werde er von der Teilnahme an der Mahlzeit ausgeschlossen. 4 Fr den, der von der Tischgemeinschaft ausgeschlossen ist, gilt folgendes Verfahren: Im Oratorium darf er weder einen Psalm noch eine Antiphon vorsingen und keine Lesung vortragen, bis die Buße geleistet ist. 5 Sein Essen erhalte er für sich allein nach der Mahlzeit der Brüder; 6 wenn die Brüder zum Beispiel zur sechsten Stunde essen, dann jener Bruder zur neunten; wenn die Brüder zur neunten Stunde essen, dann jener am Abend; 7 dies gilt solange bis er durch angemessene Buße Verzeihung erlangt hat.




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