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Heiliger Benedikt
Regel
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Kapitel 28: Die Unverbesserlichen
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Kapitel
28: Die
Unverbesserlichen
1 Wenn ein
Bruder
öfter
für
ein
Vergehen
zurechtgewiesen
und wenn er sogar
ausgeschlossen
wurde
, sich aber nicht
gebessert
hat,
verschärfe
man die
Strafe
, das
heißt
, er
erhalte
noch
Rutenschläge
. 2 Wenn er sich aber auch so nicht
bessert
oder wenn er
gar
, was
ferne
sei
,
stolz
und
überheblich
sein
Verhalten
verteidigen
will, dann
handle
der
Abt
wie ein
weiser
Arzt
. 3 Er
wende
zuerst
lindernde
Umschläge
und
Salben
der
Ermahnung
an, dann die
Arzneien
der
Heiligen
Schrift
und
schließlich
wie ein
Brenneisen
Ausschließung
und
Rutenschläge
. 4 Wenn er dann
sieht
,
dass
seine
Mühe
kein
Erfolg
hat,
greife
er zu dem, was noch
stärker
wirkt
: Er und alle
Brüder
beten
für
den
kranken
Bruder
, 5
da
der
Herr
, der alles
vermag
,
ihn
die
Heilung
schenkt
. 6 Wenn er sich aber auch so nicht
heilen
lässt
, dann
erst
setze
der
Abt
das
Messer
zum
Abschneiden
an. Es
gelte
was der
Apostel
sagt
: "
Schafft
den
Übeltäter
weg
aus eurer
Mitte
."
(
1Kor
5,13)
7 Und an anderer
Stelle
: Wenn der
Ungläubige
gehen
will,
soll
er
gehen
."
(
1Kor7
,15)
8 Ein
räudiges
Schaf
soll
nicht die
ganze
Herde
anstecken
.
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