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Heiliger Benedikt
Regel

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Kapitel 28: Die Unverbesserlichen

    1 Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge. 2 Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei, stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt wie ein weiser Arzt. 3 Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung an, dann die Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen Ausschließung und Rutenschläge. 4 Wenn er dann sieht, dass seine Mühe kein Erfolg hat, greife er zu dem, was noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder, 5 da der Herr, der alles vermag, ihn die Heilung schenkt. 6 Wenn er sich aber auch so nicht heilen lässt, dann erst setze der Abt das Messer zum Abschneiden an. Es gelte was der Apostel sagt: "Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte." (1Kor 5,13) 7 Und an anderer Stelle: Wenn der Ungläubige gehen will, soll er gehen." (1Kor7,15) 8 Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.




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