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Heiliger Benedikt
Regel
IntraText CT - Text
Kapitel 30: Die Strafe bei Mangel an Einsicht
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Kapitel
30: Die
Strafe
bei
Mangel
an
Einsicht
1 Nach
Alter
und
Einsicht
muss
es
unterschiedliche
Maßstäbe
geben
. 2 Daher
gelte
:
Knaben
und
Jugendliche
oder
andere
, die nicht
recht
einsehen
können
, was die
Ausschließung
als
Strafe
bedeutet
, 3
sollen
für
Verfehlungen
mit
strengem
Fasten
oder mit
kräftigen
Rutenschlägen
bestraft
werden. Sie
sollen
dadurch
geheilt
werden.
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