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Heiliger Benedikt
Regel

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Kapitel 33: Eigenbesitz des Mönches

    1 Vor allem dieses Laster muss mit der Wurzel aus dem Kloster ausgerottet werden. 2 Keiner maße sich an, ohne Erlaubnis des Abtes etwas zu geben oder anzunehmen. 3 Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts, kein Buch, keine Schreibtafel, keinen Griffel - gar nichts. 4 Den Brüdern ist es ja nicht einmal erlaubt, nach eigener Entscheidung über ihren Leib und ihren Willen zu verfügen. 5 Alles Notwendige dürfen sie aber vom Vater des Klosters erwarten, doch ist es nicht gestattet, etwas zu haben, was der Abt nicht gegeben oder erlaubt hat. 6 "Alles sei allen gemeinsam" (Apg 4,32), wie es in der Schrift heißt, damit keiner etwas als sein Eigentum bezeichnen oder beanspruchen kann. 7 Stellt es sich heraus, dass einer an diesem sehr schlimmen Laster gefallen findet, werde er einmal und ein zweites Mal ermahnt. 8 Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn eine Strafe.




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