1
Vom heiligen Osterfest bis Pfingsten halten die Brüder zur sechsten Stunde
die Hauptmahlzeit und nehmen am Abend eine Stärkung zu sich.
2
Doch von Pfingsten an sollen die Mönche während des ganzen Sommers am
Mittwoch und Freitag bis zur neunten Stunde fasten, wenn sie keine
Feldarbeit haben und die Sommerhitze nicht zu sehr drückt.
3
An den übrigen Tagen nehmen sie die Hauptmahlzeit zur sechsten Stunde ein.
4
Die sechste Stunde für die Hauptmahlzeit wird auch beibehalten, wenn die
Brüder auf dem Feld arbeiten oder die Sommerhitze unerträglich ist; der
Abt sorge dafür.
5
Überhaupt regle und ordne er alles so, dass es den Brüdern zum Heil dient
und sie ohne einen berechtigten Grund zum Murren ihre Arbeit tun können.
6
Vom September bis zum Beginn der Fastenzeit essen sie nur zur neunten
Stunde.
7
Vom Beginn der Fastenzeit bis Ostern halten sie die Mahlzeit erst am
Abend.
8
Die Vesper aber wird so angesetzt, dass man bei Tisch kein Lampenlicht
braucht. Vielmehr muss alles noch bei Tageslicht fertig werden.
9
Auch zu anderen Jahreszeiten werde die Stunde für das Abendessen oder für
die Hauptmahlzeit so gewählt, dass alles bei Tageslicht geschehen kann.
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