1
Immer müssen sich die Mönche mit Eifer um das Schweigen bemühen, ganz
besonders aber während der Stunden der Nacht.
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Daher treffen wir eine Regelung für das ganze Jahr, sowohl für Fasttage
wie für tage ohne Fasten.
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An Tagen mit Mittag und Abendessen gilt: Sobald man vom Abendessen
aufgestanden ist, setzen sich alle zusammen. Dann lese einer die
"Unterredungen", die "Lebensbeschreibungen der Väter"
oder sonst etwas vor, das die Hörer erbaut,
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nicht aber den Heptateuch oder die Bücher der Könige, denn für weniger
gefestigte Brüder ist es nicht gut, wenn sie zur Abendstunde diese
Schriften hören; zu anderer Zeit soll man sie lesen.
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An Fasttagen gilt: Nach der Feier der Vesper und einer kurzen Pause begibt
man sich, wie schon gesagt, zur Lesung der "Unterredungen".
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Man lese vier oder fünf Blätter, soviel die Zeit eben erlaubt.
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So können während dieser Lesung alle zusammenkommen, auch wenn sie noch
mit zugewiesenen Arbeiten beschäftigt waren.
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Sind alle versammelt, halten sie die Komplet. Wenn sie dann aus der
Komplet kommen, gebe es für keinen mehr die Erlaubnis, irgend etwas zu
reden.
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Findet sich einer der diese Regel des Schweigens übertritt, werde er
schwer bestraft,
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ausgenommen, das Reden sei wegen der Gäste nötig, oder der Abt gebe
jemandem einen Auftrag.
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Aber auch dann geschehe es mit großem Ernst und vornehmer Zurückhaltung
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