Kapitel 54: Die Annahme
von Briefen und Geschenken
1
Der Mönch darf keinesfalls ohne Weisung des Abtes von seinen Eltern oder
irgend jemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder
sonst Kleine Geschenke annehmen oder geben.
2
Selbst wenn seine Eltern ihm etwas geschickt haben, darf er sich nicht
anmaßen, es anzunehmen, ehe der Abt benachrichtigt wurde.
3
Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es zu
geben ist.
4
Dann sei der Bruder, dem es geschickt wurde, nicht traurig, damit dem
Teufel kein Raum gegeben werde.
5
Wer sich etwas anderes herausnimmt, den treffe die von der Regel
vorgesehene Strafe.
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