1
Sind Handwerker im Kloster, können sie in aller Demut ihre Tätigkeit
ausüben, wenn der Abt es erlaubt.
2
Wird aber einer von ihnen überheblich, weil er sich auf sein berufliches
Können etwas einbildet und meint, er bringe dem Kloster etwas ein,
3
werde ihm seine Arbeit genommen. Er darf sie erst wieder aufnehmen, wenn
er Demut zeigt und der Abt es ihm von neuem erlaubt.
4
Wenn etwas von den Erzeugnissen der Handwerker verkauft wird, sollen jene,
durch deren Hand die Waren veräußert werden, darauf achten, dass sie
keinen Betrug begehen.
5
Sie sollen immer an Hananias und Saphira denken, damit sie nicht etwa den
Tod an der Seele erleiden, der jene am Leib traf. (Apg 5,1-11)
6
Das gilt ebenso für alle anderen, die mit dem Eigentum des Klosters
unredlich umgehen.
7
Bei der Festlegung der Preise darf sich das Übel der Habgier nicht
einschleichen.
8
Man verkaufe sogar immer etwas billiger, als es sonst außerhalb des
Klosters möglich ist,
9
damit in allem Gott verherrlicht werde. (1Petr 4,11)
Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License