1
Es kann sein, dass ein fremder Mönch von weither kommt und als Gast im
Kloster bleiben möchte.
2
Wenn er mit der Lebensweise, die er dort antrifft, zufrieden ist und nicht
etwa durch übertriebene Ansprüche Verwirrung ins Kloster bringt,
3
sondern sich ohne Umstände mit dem, was er vorfindet, begnügt, nehme man
ihn auf, und er bleibe, solange er will.
4
Sollte er in Demut und Liebe eine begründete Kritik äußern oder auf etwas
aufmerksam machen, so erwäge der Abt klug, ob ihn der Herr nicht gerade
deshalb geschickt hat.
5
Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man einen solchen
Wunsch nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung kennenlernen,
solange er Gast war.
6
Erweist er sich aber in der Zeit seines Aufenthalts als anspruchsvoll und
mit vielen Fehlern behaftet, muss man ihm nicht nur die Aufnahme in die
klösterliche Gemeinschaft verweigern,
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sondern man sage ihm zu dem höflich, er solle gehen, damit nicht durch
seinen beklagenswerten Zustand auch noch andere verdorben werden.
8
Verdient er jedoch nicht, weggeschickt zu werden, nehme man ihn nicht erst
auf seine eigene Bitte hin als Glied der Gemeinschaft auf,
9
sondern lege ihm das Bleiben sogar nahe, damit andere von seinem Beispiel lernen.
10
Wir dienen doch überall dem gleichen Herrn und kämpfen für den einen
König.
11
Hat der Abt einen solchen Mönch als vorbildlich erkannt, darf er ihm einen
etwas höheren Platz zuweisen.
12
Kommt der Abt bei Priestern und Klerikern, wie schon gesagt wurde, zu
einem ähnlichen Urteil, darf er nicht nur einen Mönch, sondern auch sie an
einen höheren Platz stellen, als es ihrem Eintritt entspricht.
13
Der Abt hüte sich aber, jemals einen Mönch aus einem anderen bekannten
Kloster ohne Einwilligung oder Empfehlungsschreiben seines Abtes in sein
Kloster aufzunehmen,
14
steht doch geschrieben: "Was du nicht selbst erleiden willst, das tu
auch keinem anderen an!" (Tob 4,16)
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