1
Das Gut des Gehorsams sollen alle nicht nur dem Abt erweisen. Die Brüder
müssen ebenso einander gehorchen;
2
sie wissen doch, dass sie auf dem Weg des Gehorsams zu Gott gelangen.
3
Ein Befehl des Abtes oder der von ihm eingesetzten Oberen habe jedoch
immer den Vorrang, und wir erlauben nicht, dass private Befehle vorgezogen
werden.
4
Sonst sollen alle Jüngeren ihre älteren Brüdern in aller Liebe und mit
Eifer gehorchen.
5
Ist einer streitsüchtig, werde er zurechtgewiesen.
6
Wenn aber ein Bruder vom Abt oder von einem der Oberen aus einem noch so
geringfügigen Grund irgendwie zurechtgewiesen wird,
7
oder wenn er merkt, dass ein älterer innerlich gegen ihn erzürnt oder ein
wenig erregt ist,
8
dann werfe er sich unverzüglich zu Boden und liege zur Buße so lange zu
seinen Füßen, bis die Erregung durch den Segen zur Ruhe kommt.
9
Wer sich aus Geringschätzung weigert, das zu tun, den treffe körperliche
Züchtigung, oder er werde, wenn er trotzig bleibt, aus dem Kloster
gestoßen.
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