1
Sooft etwas Wichtiges im Kloster zu behandeln ist, soll der Abt die ganze
Gemeinschaft zusammenrufen und selbst darlegen, worum es geht.
2
Er soll den Rat des Brüder anhören und dann mit sich selbst zu Rate gehen.
Was er für zuträglicher hält, das tue er.
3
Dass aber alle zur Beratung zu rufen seien, haben wir deshalb gesagt, weil
der Herr oft einem Jüngeren offenbart, was das Bessere ist.
4
Die Brüder sollen jedoch in aller Demut und Unterordnung ihren Rat geben.
Sie sollen nicht anmaßend und hartnäckig ihre eigenen Ansichten
verteidigen.
5
Vielmehr liegt die Entscheidung im Ermessen des Abtes: Was er für
heilsamer hält, darin sollen ihm alle gehorchen.
6
Wie es jedoch den Jüngern zukommt, dem Meister zu gehorchen, muss er
seinerseits alles vorausschauend und gerecht ordnen.
7
Alle sollen in allem der Regel als Lehrmeisterin folgen, und niemand darf
leichtfertig von ihrer Weisung abweichen.
8
Keiner darf im Kloster dem Willen seines eigenen Herzens folgen.
9
Niemand maße sich an, mit seinem Abt unverschämt oder gar außerhalb des
Klosters zu streiten.
10
Geht aber einer in seiner Anmaßung so weit, dann treffe ihn die von der
Regel vorgesehene Strafe.
11
Der Abt allerdings muss seine Anordnung immer in Gottesfurcht treffen und
sich dabei an die Regel halten. Er muss wissen, dass er sich ohne Zweifel
für alle seiner Entscheidungen vor Gott, dem gerechten Richter, zu
verantworten hat.
12
Wenn weniger wichtige Angelegenheiten des Klosters zu behandeln sind, soll
er nur die Älteren um Rat fragen,
13
lesen wir doch in der Schrift: (Sir 32,24) "Tu alles mit Rat,
dann brauchst du nach der Tat nichts zu bereuen."
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