1
Im Winter, das heißt vom ersten November bis Ostern, soll man zur achten
Stunde der Nacht aufstehen; das entspricht vernünftiger Überlegung.
2
So können die Brüder etwas länger als die halbe Nacht schlafen und dann
ausgeruht aufstehen.
3
Was nach den Vigilien an Zeit noch übrig bleibt, sollen die Brüder die es
brauchen, auf das Einüben der Psalmen und Lesungen verwenden.
4
Von Ostern bis zum ersten November werde die Stunde des Aufstehens so
bestimmt: Auf die Feier der Vigilien folgen nach einer kurzen Pause für
die natürlichen Bedürfnisse der Brüder die Laudes, die bei Tagesanbruch zu
halten sind.
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