Kapitel 25: Die
Ausschließung bei schweren Verfehlungen
1
Der Bruder, auf dem eine schwere Schuld lastet, werde vom Tisch und vom
Oratorium ausgeschlossen. (1Kor 5,5)
2
Keiner der Brüder darf mit ihm in Verbindung treten oder mit ihm reden
3
Bei der aufgetragenen Arbeit sei er allein. Er verharre in Trauer und Buße
und denke an das furchterregende Wort des Apostels:
4
"Ein solcher Mensch ist dem Untergang des Fleisches ausgeliefert,
damit der Geist gerettet wird für den Tag des Herrn."
5
Sein Essen erhalte er für sich allein; der Abt bestimmt für ihn Ma und
Stunde.
6
Von denen, die vorbeigehen, wird er nicht gegrüßt, und das Essen, das man
ihm gibt, wird nicht gesegnet.
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