1
Wenn ein Bruder öfter für ein Vergehen zurechtgewiesen und wenn er sogar
ausgeschlossen wurde, sich aber nicht gebessert hat, verschärfe man die
Strafe, das heißt, er erhalte noch Rutenschläge.
2
Wenn er sich aber auch so nicht bessert oder wenn er gar, was ferne sei,
stolz und überheblich sein Verhalten verteidigen will, dann handle der Abt
wie ein weiser Arzt.
3
Er wende zuerst lindernde Umschläge und Salben der Ermahnung an, dann die
Arzneien der Heiligen Schrift und schließlich wie ein Brenneisen
Ausschließung und Rutenschläge.
4
Wenn er dann sieht, dass seine Mühe kein Erfolg hat, greife er zu dem, was
noch stärker wirkt: Er und alle Brüder beten für den kranken Bruder,
5
da der Herr, der alles vermag, ihn die Heilung schenkt.
6
Wenn er sich aber auch so nicht heilen lässt, dann erst setze der Abt das
Messer zum Abschneiden an. Es gelte was der Apostel sagt: "Schafft
den Übeltäter weg aus eurer Mitte." (1Kor 5,13)
7
Und an anderer Stelle: Wenn der Ungläubige gehen will, soll er
gehen." (1Kor7,15)
8
Ein räudiges Schaf soll nicht die ganze Herde anstecken.
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