1
Den Besitz des Klosters, nämlich Werkzeug, Kleidung und alle anderen
Dinge, vertraue der Abt Brüdern an, auf deren Lebensweise und Charakter er
sich verlassen kann.
2
Nach seinem Ermessen übergebe er ihnen alle Gegenstände, die sie verwahren
und wieder einfordern sollen.
3
Der Abt führe ein Verzeichnis über all dieser Dinge. So weiß er was er
gibt und was er zurückhält, wenn die Brüder einander in den zugewiesenen
Aufgaben ablösen.
4
Wenn einer die Sachen des Klosters verschmutzen lässt oder nachlässig
behandelt, werde er getadelt.
5
Wenn er sich nicht bessert, treffe ihn die von der Regel vorgesehene
Strafe.
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