65. Die Trennung (At-Taláq)
Offenbart nach der
Hidschra. Dieses Kapitel enthält 12 Verse.
Im Namen Allahs, des Gnädigen,
des Barmherzigen.
1. O Prophet!
wenn ihr euch von Frauen trennt, so trennt euch von ihnen für ihre
vorgeschriebene Frist, und berechnet die Frist; und fürchtet Allah, euren
Herrn. Vertreibt sie nicht aus ihren Häusern, noch sollen sie (selbst)
fortgehen, es sei denn, sie begehen offenkundige Unsittlichkeit. Das sind die
Schranken Allahs; und wer Allahs Schranken übertritt, der sündigt wider sich
selbst. Du weißt nicht, vielleicht wird Allah späterhin etwas Neues geschehen
lassen.
2. Dann, wenn
ihre Frist um ist, nehmt sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen
und rufet zwei rechtliche Leute aus eurer Mitte zu Zeugen; und laßt es ein
wahrhaftiges Zeugnis vor Allah sein. Das ist eine Mahnung für den, der an Allah
und an den Jüngsten Tag glaubt. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er einen
Ausweg bereiten,
3. Und wird ihn
versorgen, von wannen er es nicht erwartet. Und für den, der auf Allah
vertraut, ist Er Genüge. Wahrlich, Allah wird Seine Absicht durchführen. Für
alles hat Allah ein Maß bestimmt.
4. Wenn ihr im
Zweifel seid (über) jene eurer Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr
erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt
für) die, die noch keine Reinigung hatten. Und für die Schwangeren soll ihre
Frist so lange währen, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und dem, der
Allah fürchtet, wird Er Erleichterung verschaffen in seinen Angelegenheiten.
5. Das ist
Allahs Gebot, das Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet - Er wird
seine Übel von ihm nehmen und ihm seinen Lohn erweitern.
6. Lasset sie
(während der Frist) in den Häusern wohnen, in denen ihr wohnt, gemäß euren
Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu
machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie
sich ihrer Bürde entledigt haben. Und wenn sie (das Kind) für euch säugen, gebt
ihnen ihren Lohn und beratet euch freundlich miteinander; wenn ihr aber (damit)
Verlegenheit für einander schafft, dann soll eine andere (das Kind) für den
(Vater) säugen.
7. Jener, der
Fülle hat, soll aus seiner Fülle aufwenden; Und der, dessen Mittel beschränkt
sind, soll aufwenden gemäß dem, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von
keiner Seele über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach
Bedrängnis bald Erleichterung schaffen.
8. Wie so manche
Stadt widersetzte sich dem Befehl ihres Herrn und Seiner Gesandten, und Wir
zogen sie streng zur Rechenschaft und straften sie mit harter Strafe!
9. So kostete
sie die bösen Folgen ihres Betragens, und das Ende ihres Betragens war
Untergang.
10. Allah hat
für sie eine strenge Strafe bereitet; so fürchtet Allah, o ihr Leute von
Verstand, die ihr glaubt. Allah hat euch fürwahr eine Ermahnung
herniedergesandt -
11. Einen
Gesandten, der euch die deutlichen Zeichen Allahs vorträgt, auf daß er jene,
die glauben und gute Werke tun, aus den Finsternissen ans Licht führe. Und wer
an Allah glaubt und recht handelt, den wird Er in Gärten führen, durch die
Ströme fließen, darin zu weilen auf immer. Allah hat ihm fürwahr eine
treffliche Versorgung gewährt.
12. Allah ist es,
Der sieben Himmel erschuf und von der Erde eine gleiche Zahl. Der (göttliche)
Befehl steigt nieder in ihre Mitte, auf daß ihr erfahret, daß Allah alle Dinge
zu tun vermag und daß Allah alle Dinge mit Wissen umfaßt.
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