Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Koran

IntraText CT - Text

  • 4. Die Frauen (An-Nisá)
    • 1 - 50
zurück - vor

Hier klicken um die Links zu den Konkordanzen auszublenden

4. Die Frauen (An-Nisá)

1 - 50

Offenbart nach der Hidschra. Dieses Kapitel enthält 176 Verse.

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

1. O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat; aus diesem erschuf Er ihm die Gefährtin, und aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen sich vermehren. Fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, und (fürchtet Ihn besonders in der Pflege der) Verwandtschaftsbande. Wahrlich, Allah wacht über euch.

2. Und gebt den Waisen ihren Besitz und vertauscht nicht Gutes mit Schlechtem, und verzehrt nicht ihren Besitz zusammen mit dem eurigen. Gewiß, das ist eine schwere Sünde.

3. Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegen die Waisen handeln, dann heiratet Frauen, die euch genehm dünken, zwei oder drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, ihr könnt nicht billig handeln, dann (heiratet nur) eine oder was eure Rechte besitzt. Also könnt ihr das Unrecht eher vermeiden.

4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe gutwillig. Erlassen sie euch aber aus freien Stücken einen Teil davon, so genießt ihn als etwas Erfreuliches und Bekömmliches.

5. Und gebt den Schwachsinnigen nicht euer Gut, das Allah euch zum Unterhalt anvertraut hat; sondern nährt sie damit und kleidet sie und sprecht Worte der Güte zu ihnen.

6. Und prüfet die Waisen, bis sie das heiratsfähige (Alter) erreicht haben; wenn ihr dann an ihnen Verständigkeit wahrnehmet, so gebt ihnen ihren Besitz zurück; und zehrt ihn nicht verschwenderisch und hastig auf, weil sie großjährig würden. Wer reich ist, enthalte sich ganz; und wer arm ist, zehre (davon) nach Billigkeit. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz zurückgebt, dann nehmt Zeugen in ihrer Gegenwart. Und Allah genügt zur Rechenschaft.

7. Den Männern gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen; und den Frauen gebührt ein Anteil von dem, was Eltern und nahe Anverwandte hinterlassen, ob es wenig sei oder viel - ein bestimmter Anteil.

8. Und wenn (andere) Verwandte und Waisen und Arme bei der Erbteilung zugegen sind, so gebt ihnen etwas davon und sprecht Worte der Güte zu ihnen.

9. Und jene mögen (Gott) fürchten, die, sollten sie selbst schwache Nachkommen hinterlassen, um sie besorgt wären. Mögen sie daher Allah fürchten und das rechte Wort sprechen.

10. Jene, die den Besitz der Waisen widerrechtlich verzehren, schlucken nur Feuer in ihren Bauch, und sie sollen in flammendes Feuer eingehen.

11. Allah verordnet euch in bezug auf eure Kinder: ein Knabe hat so viel als Anteil wie zwei Mädchen; sind aber (bloß) Mädchen da, und zwar mehr als zwei, dann sollen sie zwei Drittel seiner (des Verstorbenen) Erbschaft haben; ist's nur eines, so hat es die Hälfte. Und für seine Eltern ist je ein Sechstel der Erbschaft, wenn er ein Kind hat; hat er aber kein Kind und seine Eltern sind seine Erben, dann soll seine Mutter ein Drittel haben; und wenn er Geschwister hat, dann soll seine Mutter ein Sechstel erhalten, nach allen etwa von ihm gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Eure Eltern und eure Kinder: ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht Eine Verordnung von Allah - wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.

12. Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt - männlich oder weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich in ein Drittel teilen zu (gleichen) Teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - eine Vorschrift von Allah, und Allah ist allwissend, milde.

13. Dies sind die Schranken Allahs; und wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den führt Er in Gärten ein, durch die Ströme fließen; darin sollen sie weilen; und das ist die große Glückseligkeit.

14. Und wer Allah und Seinem Gesandten Gehorsam versagt und Seine Schranken übertritt, den führt Er ins Feuer; darin muß er bleiben; und ihm wird schmähliche Strafe.

15. Und wenn welche von euren Frauen Unziemliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließet sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg eröffnet.

16. Und wenn zwei Personen unter euch solches begehen, dann bestrafet sie beide. Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so laßt sie für sich; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.

17. Allahs Vergebung ist nur für jene, die unwissentlich Böses tun und bald darauf Reue zeigen. Solchen wendet Sich Allah erbarmend zu; und Allah ist allwissend, allweise.

18. Doch Vergebung ist nicht für jene, die so lange Böses tun, bis zuletzt, wenn der Tod einem von ihnen naht, er spricht: «Ich bereue nun», noch für die, die als Ungläubige sterben. Ihnen haben Wir schmerzliche Strafe bereitet.

19. O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen [ihren] Willen zu beerben; noch sollt ihr sie widerrechtlich zurückhalten, um (ihnen) einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenbare Schändlichkeit begangen; und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr Abneigung gegen etwas, worein Allah aber viel Gutes gelegt hat.

20. Und wenn ihr eine Frau gegen eine andere tauschen möchtet und habt der einen bereits einen Schatz gegeben, so nehmt nichts davon zurück. Möchtet ihr es etwa durch Lüge und offenbare Sünde zurücknehmen?

21. Und wie könnt ihr es nehmen, wo ihr eins miteinander geworden seid und sie (die Frauen) ein festes Versprechen von euch abgenommen haben?

22. Und heiratet nicht solche Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, außer das sei bereits geschehen. Es war schändlich, zornerregend - ein übler Brauch!

23. Verboten sind euch eure Mütter und eure Töchter und eure Schwestern, eures Vaters Schwestern und eurer Mutter Schwestern, die Bruderstöchter und die Schwestertöchter, eure Nährmütter, die euch gesäugt, und eure Milchschwestern, und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter - die in eurem Schutze sind - von euren Frauen, denen ihr schon beigewohnt; doch wenn ihr ihnen noch nicht beigewohnt habt, dann soll's euch keine Sünde sein. Ferner dir Frauen eurer Söhne, die von euren Lenden sind; auch daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig habt, außer das sei bereits geschehen; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.

24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.

25. Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure Rechte besitzt, nämlich eure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt euren Glauben am besten. Die einen von euch sind von den andern; so heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, nicht Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Geilheit schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Das gilt für den unter euch, der sich vor der Sünde fürchtet. Daß ihr euch aber zurückhaltet, ist besser für euch; und Allah ist allverzeihend, barmherzig.

26. Allah will euch die Wege derer klar machen, die vor euch waren, und euch dahin leiten und Sich in Gnade zu euch kehren. Und Allah ist allwissend, allweise.

27. Und Allah wünscht Sich in Gnade zu euch zu kehren, die aber den niedern Gelüsten folgen, wünschen, daß ihr euch erniedrigt.

28. Allah will eure Bürde erleichtern, denn der Mensch ward schwach erschaffen.

29. O die ihr glaubt, zehrt euren Besitzt nicht untereinander auf durch Falsches, es sei denn, daß ihr im Handel (verdient) mit gegenseitigem Einverständnis. Und tötet euch nicht selber. Siehe, Allah ist barmherzig gegen euch.

30. Und wer das in Frevelhaftigkeit und Ungerechtigkeit tut, den werden Wir ins Feuer stoßen; und das ist Allah ein leichtes.

31. Wenn ihr euch von den schwereren unter den euch verbotenen Dingen fernhaltet, dann werden Wir eure geringeren Übel von euch hinwegnehmen und euch an einen ehrenvollen Platz führen.

32. Und begehrt nicht das, womit Allah die einen von euch vor den andern ausgezeichnet hat. Die Männer sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst, und die Frauen sollen ihren Anteil erhalten nach ihrem Verdienst. Und bittet Allah um Seine Huld. Wahrlich, Allah hat vollkommene Kenntnis von allen Dingen.

33. Und einem jeden haben Wir Erben bestimmt für das, was Eltern und Verwandte hinterlassen und jene, mit denen eure Eide einen Bund bekräftigt haben. So gebt ihnen denn ihr Teil. Siehe, Allah hat aller Dinge acht.

34. Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, laßt sie allein in den Betten und straft sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie; Allah ist hoch erhaben, goß.

35. Und befürchtet ihr ein Zerwürfnis zwischen ihnen, dann bestimmt einen Schiedsrichter aus seiner Sippe und einen Schiedsrichter aus ihrer Sippe. Wenn diese dann Aussöhnung herbeiführen wollen, so wird Allah zwischen ihnen (den Eheleuten) vergleichen. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.

36. Verehrt Allah und setzet Ihm nichts zur Seite, und (erweiset) Güte den Eltern, den Verwandten, den Waisen und den Bedürftigen, dem Nachbarn, der ein Anverwandter, und dem Nachbarn, der ein Fremder ist, dem Gefährten an eurer Seite und dem Wanderer und denen die eure Rechte besitzt. Wahrlich, Allah liebt nicht die Stolzen, die Prahler;

37. Die da geizig sind und die Menschen zum Geiz verieiten, und verhehlen, was Allah ihnen von Seiner Huld gewährt hat. Und Wir haben den Ungläubigen schmähliche Strafe bereitet;

38. Und jenen, die ihr Gut spenden den Leuten zur Schau, und nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben. Und wer Satan zum Gefährten hat - welch ein übler Gefährte ist er!

39. Und was würde ihnen (Böses) widerfahren sein, hätten sie an Allah und an den Jüngsten Tag geglaubt und von dem gespendet, was Allah ihnen gegeben? Und Allah kennt sie wohl.

40. Wahrlich, Allah, Er tut nicht Unrecht auch nur für eines Stäubchens Gewicht. Und ist da irgendeine gute Tat, so verdoppelt Er sie viele Male und gibt von Sich aus großen Lohn.

41. Und wie (wird es ihnen ergehen), wenn Wir aus jedem Volk einen Zeugen herbeibringen und dich als Zeugen herbeibringen wider diese?

42. An jenem Tage werden die, welche ungläubig waren und dem Gesandten den Gehorsam versagten, wünschen, daß doch die Erde über ihnen geebnet würde, und sie werden nichts vor Allah verbergen können.

43. O die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit - ausgenommen als Reisende unterwegs -, bis ihr gebadet habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise (im Zustande der Unreinheit), oder einer von euch kommt vom Abtritt und wenn ihr Frauen berührt habt und findet kein Wasser, dann nehmt reinen Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände. Wahrlich, Allah ist nachsichtig, allverzeihend.

44. Weißt du nicht von jenen, denen ein Teil der Schrift gegeben wurde? Sie erkaufen Irrtum und wünschen, daß (auch) ihr vom Wege abirrt.

45. Und Allah kennt eure Feinde besser. Allah genügt als Freund, und Allah genügt als Helfer.

46. Es gibt welche unter den Juden, die Worte aus ihren Stellungen verdrehen und sagen: «Wir hören und wir gehorchen nicht», und «Höre, ohne gehört zu werden», und «Sei uns nachsichtig», indem sie mit ihren Zungen lügen und den Glauben verlästern. Und hätten sie gesagt: «Wir hören und wir gehorchen», und «Höre», und «Schaue gnädig auf uns», es wäre besser für sie gewesen und aufrechter. Doch Allah hat sie von Sich gewiesen um ihres Unglaubens willen; also glauben sie nur wenig.

47. O ihr, denen die Schrift gegeben wurde, glaubet an das, was Wir herabsandten, bestätigend das, was (schon) bei euch ist, bevor Wir einige der Führer vernichten und sie umlegen auf ihre Rücken oder sie verfluchen, wie Wir die Sabbatleute verfluchten. Und Allahs Befehl wird vollzogen werden.

48. Wahrlich, Allah wird es nicht vergeben, daß Ihm Götter zur Seite gestellt werden; doch vergibt Er das, was geringer ist als dies, wem Er will. Und wer Allah Götter zur Seite stellt, der hat wahrhaftig eine gewaltige Sünde ersonnen.

49. Weißt du nicht von denen, die sich selber reinsprechen? Nein, Allah ist es, Der reinspricht, wen Er will, und kein Quentchen Unrecht sollen sie leiden.

50. Schau, wie sie Lüge wider Allah erdichten. Und das allein ist genug als offenkundige Sünde.




zurück - vor

Index | Wörter: alphabetisch - Frequenz - rückläufig - Länge - Statistik | Hilfe | IntraText-Bibliothek

Best viewed with any browser at 800x600 or 768x1024 on Tablet PC
IntraText® (V89) - Some rights reserved by EuloTech SRL - 1996-2007. Content in this page is licensed under a Creative Commons License