14.
·1 Und der HERR
redete mit Mose und sprach:
·2 Dies ist das Gesetz
über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Er soll zum Priester
kommen,
·3 und der Priester
soll aus dem Lager gehen und feststellen, daß die kranke Stelle am Aussätzigen
heil geworden ist,
·4 und soll gebieten,
daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere,
und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop
·5 und soll
gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem
Wasser.
·6 Und er soll den
lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen
Wolle und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der über dem
frischen Wasser geschlachtet ist,
·7 und siebenmal
den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den
lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.
·8 Der aber, der
sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und
sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll
er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
·9 Und am siebenten
Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den
Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen
und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.
·10 Und am achten
Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein
einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes Mehl zum Speisopfer,
mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.
·11 Und der
Priester soll den, der sich reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN,
an der Tür der Stiftshütte.
·12 Und er soll das
eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll
beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen
·13 und danach das
Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an
heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem
Priester; es ist ein Hochheiliges.
·14 Und der
Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich
reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner
rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
·15 Danach soll er
von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen
·16 und mit seinem
rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom
Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN.
·17 Auf das Blut
des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich
reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und
auf die große Zehe seines rechten Fußes.
·18 Das übrige Öl
aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn
entsühnen vor dem HERRN.
·19 Dann soll er
das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit
entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten
·20 und soll es auf
dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.
·21 Ist er aber arm
und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum
Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feinstes
Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl
·22 und zwei
Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als
Sündopfer, die andere als Brandopfer,
·23 und bringe sie
am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an die Tür der Stiftshütte vor den
HERRN.
·24 Da soll der
Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles
schwingen vor dem HERRN
·25 und das Lamm
des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem,
der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen
seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes
·26 und soll von
dem Öl in seine eigene linke Hand gießen
·27 und mit seinem
rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen
vor dem HERRN.
·28 Auf das Blut
des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich
reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner
rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.
·29 Das übrige Öl
aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu
entsühnen vor dem HERRN,
·30 und danach die
eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,
·31 zum Sündopfer,
die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester
den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.
·32 Das ist das
Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner
Reinigung.
·33 Und der HERR
redete mit Mose und Aaron und sprach:
·34 Wenn ihr ins
Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem
Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,
·35 so soll der
kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir
aus, als sei Aussatz an meinem Hause.
·36 Da soll der
Priester gebieten, daß sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die
Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach
soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
·37 Wenn er nun den
Ausschlag besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder
rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand,
·38 so soll er aus
dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage
verschließen.
·39 Und wenn er am siebenten
Tage wiederkommt und sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand
des Hauses,
·40 so soll er die
Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt
an einen unreinen Ort werfen.
·41 Und das Haus
soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die
Stadt an einen unreinen Ort schütten
·42 und andere
Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu
bewerfen.
·43 Wenn dann der
Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine
ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,
·44 so soll der
Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat
am Hause, so ist es gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
·45 Darum soll man
das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es
hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
·46 Und wer in das
Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
·47 Und wer darin
schläft oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen.
·48 Wenn aber der
Priester hineingeht und sieht, daß der Ausschlag nicht weiter am Hause
gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn
der Ausschlag ist heil geworden.
·49 Und er soll für
das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, karmesinfarbene Wolle
und Ysop
·50 und den einen
Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
·51 Und er soll
nehmen das Zedernholz, die karmesinfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen
Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser
tauchen und das Haus siebenmal besprengen
·52 und soll so das
Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem
lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit der karmesinfarbenen
Wolle
·53 und soll den
lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das
Haus entsühnen, so ist es rein.
·54 Das ist das
Gesetz über alle Arten des Aussatzes und Grindes, ü
·55 ber den Aussatz
an Kleidern und Häusern, ü
·56 ber Erhöhungen,
Ausschlag und weiße Flecken,
·57 damit man
Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den
Aussatz.
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