29.
·1 Und am ersten
Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr
an diesem Tage tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein.
·2 Und ihr sollt
als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen
Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler,
·3 dazu als
Speisopfer: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier,
zwei Zehntel zu dem Widder
·4 und ein Zehntel zu
je einem Schaf von den sieben Schafen,
·5 auch einen
Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,
·6 außer dem
Brandopfer des Neumondes und seinem Speisopfer und außer dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, ihrer Ordnung
gemäß, zum lieblichen Geruch als ein Feueropfer für den HERRN.
·7 Am zehnten Tag
dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein, und ihr sollt fasten und
keine Arbeit an diesem Tage tun,
·8 sondern als
Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen
Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler
·9 mit ihren
Speisopfern: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier,
zwei Zehntel zu dem Widder
·10 und ein Zehntel
zu je einem der sieben Schafe,
·11 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer außer dem Sündopfer zur Sühnung und dem täglichen
Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
·12 Am fünfzehnten
Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr
an diesem Tage tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern
·13 und sollt an
Brandopfern darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN:
dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
·14 samt ihrem
Speisopfer: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der
dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder
·15 und ein Zehntel
zu je einem der vierzehn Schafe,
·16 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer
und seinem Trankopfer.
·17 Am zweiten
Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
·18 mit ihrem
Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu
den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
·19 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer
und ihren Trankopfern.
·20 Am dritten
Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
·21 mit ihrem
Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu
den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
·22 dazu einen Bock
zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem
Trankopfer.
·23 Am vierten
Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
·24 samt ihrem
Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu
den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
·25 dazu einen
Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer
und seinem Trankopfer.
·26 Am fünften
Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
·27 samt ihrem
Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu
den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
·28 dazu einen Bock
zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem
Trankopfer.
·29 Am sechsten
Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
·30 samt ihrem
Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu
den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
·31 dazu einen Bock
zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen
Trankopfern.
·32 Am siebenten
Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
·33 samt ihrem
Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu
den Schafen nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,
·34 dazu einen Bock
zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem
Trankopfer.
·35 Am achten sollt
ihr Festversammlung halten; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun
·36 und sollt als
Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen
jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler
·37 samt ihrem
Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den
Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
·38 dazu einen Bock
zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem
Trankopfer.
·39 Das alles sollt
ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und
freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
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