45.
·1 Wenn ihr nun das
Land durchs Los austeilt, sollt ihr eine Abgabe vom Land absondern, die dem
HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zwanzigtausend
breit; dieser Raum soll heilig sein, so weit er reicht.
·2 Von ihm sollen
auf das Heiligtum kommen je fünfhundert Ellen im Geviert und dazu ein freier
Raum ringsherum von fünfzig Ellen.
·3 Und auf diesem
abgemessenen Raum sollst du abmessen eine Länge von fünfundzwanzigtausend Ellen
und eine Breite von zehntausend; und darin soll das Heiligtum stehen, das
Allerheiligste.
·4 Das soll ein
heiliges Gebiet im Lande sein und den Priestern gehören, die im Heiligtum
dienen und vor den HERRN treten, um ihm zu dienen, damit sie Raum für ihre
Häuser haben, und es soll heilig sein.
·5 Aber die
Leviten, die am Tempel Dienst tun, sollen auch einen Raum fünfundzwanzigtausend
Ellen lang und zehntausend breit als ihr Eigentum bekommen, damit sie da wohnen.
·6 Und der Stadt
sollt ihr als Eigentum zuweisen einen Raum von fünftausend Ellen Breite und
fünfundzwanzigtausend Ellen Länge, entlang der Abgabe für das Heiligtum. Das
soll dem ganzen Hause Israel gehören.
·7 Dem Fürsten aber
sollt ihr auch einen Raum geben zu beiden Seiten der Abgabe für das Heiligtum
und des Eigentums der Stadt, neben der Abgabe für das Heiligtum und dem
Eigentum der Stadt, im Westen westwärts und im Osten ostwärts, und es soll die
Länge einem der Stammesgebiete entsprechen von der Grenze im Westen bis zur
Grenze im Osten
·8 des Landes. Das
soll sein Eigentum sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das
Seine nehmen, sondern das Land dem Hause Israel für seine Stämme lassen.
·9 So spricht Gott
der HERR: Ihr habt's lange genug schlimm getrieben, ihr Fürsten Israels; laßt
ab von Frevel und Gewalttat und tut, was recht und gut ist, und hört auf, Leute
in meinem Volk von Haus und Hof zu vertreiben, spricht Gott der HERR.
·10 Ihr sollt
rechtes Gewicht und rechten Scheffel und rechtes Maß haben.
·11 Ein Scheffel
und ein Eimer sollen gleich sein, so daß ein Eimer den zehnten Teil von einem
Faß hat und ein Scheffel auch den zehnten Teil von einem Faß; nach dem Faß soll
man sie beide messen.
·12 Und ein Lot
soll zwanzig Gramm haben und ein Pfund fünfzig Lot.
·13 Das soll nun
die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines
Scheffels von einem Faß Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem
Faß Gerste.
·14 Und vom Öl sollt
ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Faß, das zehn Eimer oder
zehn Scheffel faßt; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel;
·15 und je ein Lamm
von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und
Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der HERR.
·16 Alles Volk des
Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen.
·17 Und der Fürst
soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen,
Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die
Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu
schaffen für das Haus Israel.
·18 So spricht Gott
der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier,
der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen.
·19 Und der
Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel
damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am
Tor des inneren Vorhofs.
·20 So sollst du
auch tun am ersten Tag des siebenten Monats wegen derer, die sich verfehlt
haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel.
·21 Am vierzehnten
Tag des ersten Monats sollt ihr das Passa halten und sieben Tage feiern und
ungesäuertes Brot essen.
·22 An diesem Tag
soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer
opfern.
·23 Und an den
sieben Tagen des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, je
sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock
zum Sündopfer.
·24 Zum Speisopfer
aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem
Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel.
·25 Vom fünfzehnten
Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene
sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem
Öl.
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