48.
·1 Dies sind die
Namen der Stämme: Von Norden vom Meer an auf dem Wege nach Hetlon zu nach Hamat
und Hazar-Enan, so daß Damaskus nördlich liegen bleibt, gegen Hamat: das soll
Dan als seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·2 Neben Dan soll
Asser seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·3 Neben Asser soll
Naftali seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·4 Neben Naftali
soll Manasse seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·5 Neben Manasse
soll Ephraim seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·6 Neben Ephraim
soll Ruben seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·7 Neben Ruben soll
Juda seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·8 Neben Juda aber
sollt ihr einen Teil als Abgabe absondern von Osten bis nach Westen, der
fünfundzwanzigtausend Ellen breit und so lang ist wie sonst ein Anteil von
Osten bis nach Westen. Mitten darin soll das Heiligtum stehen.
·9 Das Land, das
ihr als Abgabe dem HERRN absondern sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ellen lang
und zehntausend Ellen breit sein.
·10 Und diese
Abgabe für das Heiligtum soll den Priestern gehören, nämlich
fünfundzwanzigtausend Ellen lang an der Nordseite und an der Südseite und
zehntausend Ellen breit an der Ostseite und an der Westseite. Und das Heiligtum
des HERRN soll mitten darin stehen.
·11 Es soll den
geweihten Priestern gehören, den Söhnen Zadok, die mir Dienst getan haben und
nicht mit den Israeliten abgefallen sind, wie die Leviten abgefallen sind.
·12 Und diese
besondere Abgabe von der Abgabe des Landes soll ihnen gehören und hochheilig
sein, neben dem Gebiet der Leviten.
·13 Die Leviten
aber sollen neben dem Gebiet der Priester auch ein Gebiet von
fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge und zehntausend Ellen in der Breite
haben; denn im ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend Ellen und die Breite
zwanzigtausend Ellen sein.
·14 Und sie dürfen
nichts davon verkaufen oder vertauschen, damit dieser beste Teil des Landes
nicht in andere Hände kommt; denn er ist dem HERRN geheiligt.
·15 Aber die
übrigen fünftausend Ellen in der Breite entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen
sollen nicht heilig, sondern für die Stadt zum Wohnen und zur Weidetrift
bestimmt sein, und die Stadt soll mitten darin stehen.
·16 Und das sollen
ihre Maße sein: viertausendfünfhundert Ellen an der Nordseite und an der
Südseite, ebenso auch an der Ostseite und an der Westseite
viertausendfünfhundert Ellen.
·17 Die Weidetrift
der Stadt soll zweihundertfünfzig Ellen gegen Norden und gegen Süden messen,
ebenso auch gegen Osten und gegen Westen zweihundertfünfzig Ellen.
·18 Aber das übrige
Gebiet entlang der Abgabe für das Heiligtum, nämlich zehntausend Ellen gegen
Osten und zehntausend Ellen gegen Westen, das soll dem Unterhalt derer dienen,
die in der Stadt arbeiten.
·19 Und Arbeiter
aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.
·20 So soll die
ganze Abgabe fünfundzwanzigtausend Ellen im Geviert sein. Ein Viereck soll die
Abgabe für das Heiligtum sein mit dem, was Eigentum der Stadt ist.
·21 Was aber noch
übrig ist, soll dem Fürsten gehören, nämlich auf beiden Seiten neben der Abgabe
für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt entlang den
fünfundzwanzigtausend Ellen an der Ostseite und an der Westseite, so weit wie
die Anteile der Stämme reichen; das soll dem Fürsten gehören. Die Abgabe für
das Heiligtum und der Tempel sollen in der Mitte liegen.
·22 Abgesehen von
dem Eigentum der Leviten und dem Eigentum der Stadt, das mitten im Gebiet des
Fürsten liegt, soll das Land zwischen dem Gebiet Judas und dem Gebiet Benjamins
dem Fürsten gehören.
·23 Danach sollen
die übrigen Stämme kommen: Benjamin soll seinen Anteil haben von Osten bis nach
Westen.
·24 Neben dem Gebiet
Benjamins soll Simeon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·25 Neben dem
Gebiet Simeons soll Issachar seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·26 Neben dem
Gebiet Issachars soll Sebulon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·27 Neben dem
Gebiet Sebulons soll Gad seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen.
·28 Neben dem
Gebiet von Gad soll im Süden die Grenze von Tamar bis an das Haderwasser von
Kadesch laufen und den Bach Ägyptens hinab bis an das große Meer.
·29 Das ist das
Land, das ihr austeilen sollt als Erbteil unter die Stämme Israels, und das
sollen ihre Erbteile sein, spricht Gott der HERR.
·30 Und dies sollen
die Ausgänge der Stadt sein: an der Nordseite mit ihren viertausendfünfhundert
Ellen
·31 drei Tore: das
erste Tor Ruben, das zweite Juda, das dritte Levi; denn die Tore der Stadt
sollen nach den Namen der Stämme Israels genannt werden.
·32 So auch an der
Ostseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen drei Tore: nämlich das erste
Tor Josef, das zweite Benjamin, das dritte Dan.
·33 An der Südseite
mit ihren viertausendfünfhundert Ellen auch drei Tore: das erste Tor Simeon,
das zweite Issachar, das dritte Sebulon.
·34 So auch an der
Westseite mit ihren viertausendfünfhundert Ellen drei Tore: das erste Tor Gad,
das zweite Asser, das dritte Naftali.
·35 So soll der
ganze Umfang achtzehntausend Ellen sein. Und alsdann soll die Stadt genannt
werden "Hier ist der HERR".
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