Part. Book, Chap. | note
1 Elem. I, 1| Grade voraussetzen. Zu ihrer Gesetzgebung aber wird erfordert, daß
2 Elem. I, 1| bloße Form einer allgemeinen Gesetzgebung. Also kann ein vernünftiges
3 Elem. I, 1| jene sich zur allgemeinen Gesetzgebung schicken, sie für sich allein
4 Elem. I, 1| Maxime sich zur allgemeinen Gesetzgebung schicke, welche nicht, das
5 Elem. I, 1| muß sich zur allgemeinen Gesetzgebung qualifizieren; dies ist
6 Elem. I, 1| sie zu einer allgemeinen Gesetzgebung tauglich sein sollte, so
7 Elem. I, 1| keiner allgemeinen äußeren Gesetzgebung, aber auch eben so wenig
8 Elem. I, 1| Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. ~
9 Elem. I, 1| einer möglichen allgemeinen Gesetzgebung, der also bloß problematisch
10 Elem. I, 1| um der Allgemeinheit der Gesetzgebung willen, die es zum formalen
11 Elem. I, 1| negativen, diese eigene Gesetzgebung aber der reinen, und als
12 Elem. I, 1| Prinzipien einer sittlichen Gesetzgebung verbunden werden müßte.
13 Elem. I, 1| Maximen möglichen allgemeinen Gesetzgebung den obersten und unmittelbaren
14 Elem. I, 1| nach diesen Maximen der Gesetzgebung einer möglichen Natur eine
15 Elem. I, 2| die Form ihrer allgemeinen Gesetzgebung zur obersten Bedingung der
16 Elem. I, 3| Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung besteht, zuerst das, was
17 Elem. I, 3| Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung ganz untauglich ist, dennoch
18 Elem. I, 3| allem Beitritte zur obersten Gesetzgebung ausschließt, eine Wirkung
19 Elem. I, 3| dieser Zwang bloß durch Gesetzgebung der eigenen Vernunft ausgeübt
20 Elem. I, 3| auf die es doch in dieser Gesetzgebung eigentlich ankommt. ~
21 Elem. I, 3| welche aber nicht vor der Gesetzgebung der praktischen Vernunft
22 Elem. II, 2| Willens mit der moralischen Gesetzgebung der reinen Vernunft notwendig
23 Elem. II, 2| gewalthabende moralische Gesetzgebung in derselben. ~
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